Generelles zum Semesterticket
Was ist das Semesterticket?-
Euer Studienausweis ist gleichzeitig Euer Semesterticket. Mit diesem könnt ihr kostenlos die alle Regionalzüge, U- und S-Bahnen, Straßenbahnen und Busse im gesamten Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) nutzen. Der RMV gehört übrigens zu den größten Verkehrsverbünden Europas und umfasst ganz Süd- und Mittelhessen. Dieses tolle Angebot für einen verhältnismäßig günstigen Preis jederzeit in einem so großen Gebiet Bus und Bahn fahren zu können, verdankt ihr einer Kooperation zwischen dem AStA und dem RMV, weshalb das Ticket offiziell auch RMV-AStA-Semesterticket heißt.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Warum gibt es das Semesterticket?-
„In dem Bestreben, die sozialen und wirtschaftlichen Belange der Studierenden wahrzunehmen und die Mobilität der Studierenden mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zu gewährleisten, schließen RMV und der AStA nachfolgende Vereinbarung: […]“. Dies ist die Präambel des Vertrags zwischen AStA und RMV. Dieser Satz sagt schon eine Menge darüber aus, warum es das Semesterticket gibt.
Der AStA hat durch die Wahl der Studierenden und seine Stellung als Körperschaft öffentlichen Rechts die Möglichkeit, solch einen Vertrag abzuschließen, der StudentInnen erhebliche finanzielle Vorteile erbringt. Dabei zählt nicht, ob einigen kein Vorteil aus dem Geschäft ergeht, wenn dieses nur deshalb so günstig sein kann, weil eben alle Studierende das Ticket kaufen. Da das Ticket von jedem Studierenden unterschiedlich intensiv genutzt wird, zahlen alle quasi den Durchschnittspreis. Auch für diejenigen, die das Ticket nur selten benutzen, ergibt sich auch bei geringer Inanspruchnahme ein Preisvorteil gegenüber dem Kauf von Einzelfahrkarten Zusätzlich wird das Ticket durch Ausgleichszahlungen für den Auszubildendenverkehr subventioniert, wodurch der zu zahlende Betrag noch geringer wird.
Gerade, wenn das Ticket bereits in der Tasche ist, wird die Hemmschwelle zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kleiner. Die Herabsetzung dieser Hemmschwelle ist ein weiterer wichtiger Grund für das Semesterticket. Mit der Straßenbahn fahren fällt leichter, wenn man sich keine Gedanken über die Tarife machen muss und nicht bei jeder Fahrt Kleingeld aus der Tasche gekramt werden muss. Es bleibt zu hoffen, dass diese Erfahrungen nachhaltig wirken und von den Studierenden in die Arbeitswelt hinübergerettet werden – auch wenn die Fahrkarten dann wieder "zu echten Preisen" gekauft werden müssen.
Ein weiterer, oft nicht beachteter Vorteil des Semestertickets, ist dessen Einfluss auf das Verkehrschaos in Hessen. Nahezu alle Studierenden nutzen dieses Ticket und tragen dazu bei, die Parkplatzsituation nicht noch mehr zu strapazieren und den Stadtverkehr zu entlasten durch die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs an Stelle des Autos.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Wie teuer ist das Semesterticket? Wo muss ich es kaufen?-
Das Semesterticket wird nicht extra gekauft. Die Kosten sind im Semesterbeitrag enthalten, der beim Einschreiben bzw. Rückmelden jedes Semester an die TU Darmstadt zu überweisen ist. Mit dem neuen Vertrag zum Semesterticket, der ab Sommersemester 2011 gilt, wird der Preis für das Ticket festgelegt:
SS 11 und WS 11/12 95 Euro
SS 12 und WS 12/13 104 Euro
SS 13 und WS 13/14 110 Euro
(alle Preise inkl. derzeit 7 % USt.)
Ab dem Sommersemester 2014 wird der Preis für das Semesterticket an die durchschnittliche, jährliche Preiserhöhung der Monatskarten im Auszubildendentarif angepasst.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Wie erhalte ich das Semesterticket?-
Nach Überweisung des Semesterbeitrags an die TU Darmstadt, wird Euch vom Studierendensekretatiat der Studienausweis zugeschickt. Dieser gilt in Verbindung mit einem Lichtbildausweis (z.B. amtlicher Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) als Fahrkarte. Studierende, die ein Auslandssemester an der TU Darmstadt machen, können sich statt mit dem Passport auch dem internationalen Studierendenausweis (ISIC) ausweisen. Den ISIC erhaltet ihr auch beim AStA.
Darf das Semesterticket einlaminiert werden?-
Der Studienausweis darf nicht einlaminiert werden. Diese Handlung stellt für den RMV eine unrechtmäßige Veränderung der Fahrkarte dar. Dadurch verfällt die Fahrterlaubnis. Wer es trotzdem macht, riskiert das Ticket eingezogen zu bekommen und als „Schwarzfahrer“ zu gelten. Es ist aber erlaubt den Ausweis in einer Scheckkartenhülle zu transportieren, soweit man ihn jederzeit herausnehmen kann.
Ist meine Studienbescheinigung ebenfalls als Semesterticket gültig?-
Nein, die Studienbescheinigung wird vom RMV nicht als Semesterticket anerkannt. Lediglich der Studienausweis ist gleichzeitig das gültige Semesterticket.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Was ist jetzt mit der Athene-Karte?-
Mittelfristig ist es geplant, dass das Semesterticket auch auf der Athene-Karte abgebildet wird, so dass dann alle wichtigen Funktionen auf dieser Karte vereint werden. Entgegen ursprünglicher Ankündigungen wird es allerdings noch etwas dauern bis das Semesterticket auf den Thermostreifen der Athene-Karte zu finden ist. Wir werden Euch noch mal genau informieren, wenn die Umstellung erfolgt. Bis dahin gilt weiterhin, dass der klassische Studienausweis in Verbindung mit einem Lichtbildausweis als Fahrkarte gilt.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Wenn ich mein Ticket verloren habe?-
Wenn Du deinen Studienausweis verloren hast, kannst du gegen eine Gebühr von 30 Euro beim Studierendensekretariat (im Karo 5) ein neues Ticket ausgestellt bekommen. Weitere Infos hierzu gibt es direkt beim Studierendensekretariat oder unter der Telefonnummer 06151 16-2224.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Wenn ich mein Semesterticket vergessen habe?-
Solltest Du den Studienausweis und/oder Lichtbildausweis vergessen haben und kontrolliert werden, gilt man als „Schwarzfahrer“ und damit werden die üblichen 40 Euro fällig. Da man aber eigentlich im Besitz einer Fahrkarte ist, gibt es die Möglichkeit, diese innerhalb einer Woche beim Verkehrsunternehmen, von dem man kontrolliert wurde, nachzuzeigen. In diesem Fall reduziert sich die Strafe auf eine geringe Bearbeitungsgebühr.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Darf ich jemanden mitnehmen?-
Bei Semesterticket gilt keine Mitnahmeregelung. Es ist also nicht möglich jemanden auf die Fahrkarte mitzunehmen. Ebenso ist das Semesterticket eine persönliche Zeitkarte, die nur von Euch selbst benutzt werden kann. Ihr könnt das Ticket also nicht jemand anderem geben, damit diese(r) fahren kann.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Informationen für Studierende anderer Hochschulen-
Studierende an anderen Hochschulen, die nicht im RMV-Gebiet liegen, können kein Semesterticket für den RMV erwerben. Wenn Ihr im RMV fahren wollte, könnt ihr euch dennoch die ermäßigten Wochen- oder Monatskarten im Auszubildendentarif kaufen. Dazu geht ihr mit eurem Studierendenausweis in eine RMV-Mobilitätszentrale oder an eine der zahlreichen Verkaufsstellen. Dort erhaltet ihr eine Kundenkarte für Auszubildende, mit der Ihr dann die ermäßigten Zeitkarten kaufen könnt.
Ein interessantes und günstiges Angebot für Studierende, die an einer Hochschule oder Universität im VRN oder VAB studieren, ist das MobiTick. Das MobiTick ist eine sehr günstige Jahreskarte für Auszubildende, die sich auch Studierende kaufen können. Mit dem MobiTick darf man in der Stadt Darmstadt und dem gesamten Landkreis Darmstadt-Dieburg fahren (RMV-Tarifgebiete 39, 40 und 41). Das MobiTick kostet für ein Jahr 270 Euro bei monatlicher Abbuchung.
Link:
Für diejenigen, die zum Beispiel an der Hochschule Aschaffenburg studieren und in Darmstadt wohnen empfiehlt sich somit eine Kombination von RMV-MobiTick und VAB-TicketEasy.
Studierende, die ein VRN-Semesterticket haben und gerne ein MobiTick erwerben wollen müssen aufpassen! Es gibt bei der Kombination von VRN-Semesterticket und MobiTick ein Problem an der Grenze zwischen VRN und RMV. Das VRN-Semesterticket gilt bis zum Bahnhof Zwingenberg. Das MobiTick gilt allerdings erst ab dem Bahnhof Hähnlein-Alsbach. Dazwischen ist sozusagen Niemandsland, das ihr mit dieser Fahrkartenkombination nicht abdeckt. Das kann zu Problemen mit den Kontrolleuren führen. Daher empfiehlt es sich eine andere Fahrkartenkombination zu wählen. Bei der Fahrkartenkombination Maxx-Ticket und Mobitick gilt eine Sonderregelung, die es erlaubt auch zwischen Zwingenberg und Hähnlein-Alsbach zu fahren. Im VRN können Studierende auf das Semesterticket verzichten und sich stattdessen ein etwas teureres Maxx-Ticket kaufen. Insgesamt ist es jedoch fast immer die günstigste Lösung, wenn man aus dem Darmstädter Raum in die Rhein-Neckar-Region zum Studieren pendelt.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Geltungsbereich des Semestertickets
Wie ist der Gültigkeitszeitraum des Semestertickets?-
Das Semesterticket gilt jeweils für ein ganzes Semester. Es sind beliebig viele Fahrten innerhalb des aufgedruckten Gültigkeitszeitraums gestattet. Ab Wintersemester 2012/2013 gilt das Ticket auch mit einem Monat Vorlauf vor Semesterbeginn. Das bedeutet dann, dass man mit dem Ticket insgesamt sieben Monate fahren kann.
Diejenigen, die als Erstsemester an der TU Darmstadt anfangen, können damit dann auch bereits ein Monat vor Semesterbeginn Vorkurse besuchen oder in Darmstadt auf Wohnungssuche gehen.
Für alle die schon länger an der TU Darmstadt studieren, ergeben sich auch zwei Vorteile: So muss das Ticket jetzt nicht mehr an einem bestimmten Stichtag gewechselt werden, sondern Ihr habt einen Monat Zeit das alte Ticket gegen das neue auszutauschen. Dies ist insbesondere auch dann wichtig, wenn man mit der Umstellung auf die Athene-Karte das Semesterticket selbstständig am Automaten aufdrucken soll. Auch Studierende, die zum Beispiel wegen eines Auslandsaufenthalts ihr Ticket zurückgegeben haben, können dann ab Wintersemester 2012/2013 wieder einen Monat früher fahren.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
In welchem Gebiet kann ich mit dem Semesterticket fahren?-
Das Semesterticket ist gültig in den Bussen und Bahnen im gesamten Gebiet des RMV, sowie in den Übergangsgebieten zum VRN und zum NVV. Das heißt, dass Ihr nicht nur an eurem Studienort Darmstadt, sondern durch fast ganz Hessen kreuz und quer fahren könnt.
Die Karte zeigt das Gültigkeitsgebiet mit den wichtigsten Bahnhöfen. Dargestellt werden auch alle Grenzbahnhöfe bis zu denen ihr mit dem Semesterticket fahren könnt.
Den Schienennetzplan mit allen Bahnhöfen findet ihr hier.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Wenn ich über die Grenzen vom Semesterticket hinaus fahren möchte?-
In der Regel ist es ohne weiteres möglich sich Anschlussfahrkarten zu kaufen. Wenn Ihr über die Grenzen des Gültigkeitsgebiets des Semesterticket hinaus fahren wollt, müsst Ihr eine Fahrkarte ab dem letzten Bahnhof im Gültigkeitsbereich (Grenzbahnhof) lösen. Dies gilt auch wenn ihr mit einem Regionalexpress fahrt und der Zug dort gar nicht hält. Die Fahrkarten erhaltet ihr entweder an den Fahrscheinautomaten oder in den Verkaufsstellen der Deutschen Bahn AG. Für diejenigen, die öfters aus einer Region außerhalb des RMV-Gebiets nach Darmstadt pendeln, gibt es bei vielen Verkehrsverbünden auch Zeitkarten oder Anschluss-Semestertickets.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Anschlussfahrkarten in den Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN)-
Der VRN bietet allen Studierenden der TU Darmstadt ein Anschluss-Semester-Ticket an. So können diejenigen, die regelmäßig nach Mannheim, Ludwigshafen oder Heidelberg fahren, sich für 163 Euro eine Fahrkarte kaufen, mit der sie ein Semester lang auch im gesamten VRN (ohne Westpfalz) mobil sind. Es gibt im Grunde keine andere Möglichkeit günstiger durch die Metropolregion Rhein-Neckar zu fahren.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Anschlussfahrkarten in den Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN)-
Südlich und westlich von Mainz schließt sich das Gebiet des RNN an den RMV an. Wer z.B. auch nach Bingen, Bad Kreuznach oder Alzey fahren will, kann für das RNN-Gebiet ein Anschluss-SemesterTicket erwerben. Zurzeit kostet das Ticket pro Semester 137 Euro.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Anschlussfahrkarten ins Gebiet des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV)-
Das Semesterticket gilt auch im Übergangsgebiet zum NVV. Vorsicht: Das heißt nicht, dass ihr mit dem Semesterticket im gesamten NVV fahren. Ihr könnt zum Beispiel nicht bis nach Kassel fahren. Leider gibt es für den NVV kein Anschluss-Semesterticket oder ähnliches. Wer dennoch regelmäßig über die Grenzen des Gültigkeitsgebiets des Semestertickets hinaus fahren möchte, kann im NVV jedoch die ganz normalen Ausbildungszeitkarten als Anschlusstickets kaufen.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Anschlussfahrkarten ins Gebiet der Verkehrsgemeinschaft am bayrischen Untermain (VAB)-
Neuerungen gibt es zum Sommersemester 2011 für alle die in den Raum Aschaffenburg fahren möchten. Leider konnte bei den Verhandlungen keine Einigung erzielt werden, die es ermöglichen würde mit dem Semesterticket auch den VAB nutzen zu können. Allerdings wurden die Regelungen für Anschlussfahrkarten vereinfacht und verbessert.
Alle Studierenden, die regelmäßig ins Gebiet der VAB fahren, können sich als Anschlussfahrkarte die normalen VAB-Zeitkarten im Auszubildendentarif kaufen. Besonders interessant ist dabei das TicketEasy eine Netzkarte im Abo für den gesamten VAB, die monatlich nur 52 Euro kostet. Natürlich können mit diesem Anschlussticket nicht nur die Züge des Regionalverkehrs, sondern auch die Busse benutzt werden.
Für diejenigen, die nur ab und zu Richtung Aschaffenburg fahren möchten, gibt es jetzt auch eine Möglichkeit Anschlussfahrkarten zu kaufen ohne in Babenhausen aussteigen zu müssen. Ab sofort können beim Zugbegleiter Anschlussfahrkarten ins VAB-Gebiet gelöst werden. Dazu müsst ihr Euch noch vor dem letzten Halt im Gültigkeitsbereich des Semestertickets (Grenzbahnhof Babenhausen oder Großkrotzenburg) aktiv beim Zugbegleiter melden und ihn informieren, dass ihr eine Anschlussfahrkarte benötigt. Ihr erhaltet dann eine Fahrkarte zum normalen RMV-Tarif ab dem Grenzbahnhof bis zu Eurem Ziel im VAB.
Wenn man beispielsweise von Darmstadt über Babenhausen nach Aschaffenburg fährt, wäre es ab Babenhausen die Preisstufe 3, so dass die Einzelfahrkarte für Erwachsene 2,40 Euro kostet. Dabei darf vom Zugbegleiter kein Bedienungszuschlag gefordert werden. In der Gegenrichtung müsst Ihr am Automaten ebenfalls eine normale Einzelfahrkarte bis Babenhausen lösen.
Auf den Zügen der Kahlgrundbahn (Zuglinie 56) ist es noch einfacher, denn es befinden sich im Fahrzeug Fahrkartenautomaten, die dann ab dem Bahnhof Großkrotzenburg den Kauf der Fahrkarte bis zum endgültigen Ziel erlauben.
Ein Verkauf der fraglichen Einzelfahrkarten von Babenhausen oder Großkrotzenburg bis zu Zielen im VAB an Verkaufsstellen von RMV oder DB AG ist leider nicht möglich.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Karte des RMV-Gebiets
Nutzung von IC / EC
Kann ich mit dem Semesterticket auch im InterCity fahren?-
Generell ist die Nutzung von Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) mit dem Semesterticket nicht erlaubt. Es dürfen nur Züge des Nahverkehrs, die S- und U-Bahnen sowie die Straßenbahnen und Busse im RMV-Gebiet genutzt werden.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Gibt es eine Zuschlagskarte für den InterCity?-
Zum Jahresbeginn 2005 ist Rahmenvertrag zwischen RMV und der Deutschen Bahn, der die Nutzung der IC/EC-Züge ermöglicht hat, ausgelaufen. Eine Weiterführung des Vertrags in der
bestehenden Form war von Seiten der Bahn in dieser Form jedoch nicht gewünscht. Als dieser Rahmenvertrag noch bestand, konnten sich alle Studierenden eine Zuschlagskarte kaufen, mit der sie auch die IC/EC-Züge in ganz Hessen nutzen durften.
Seitdem gibt es keine Zuschlagskarte mehr, mit der man einen Aufpreis für die Nutzung der IC/EC-Züge kaufen kann.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Warum können die Marburger Studierende und Studierende an der EFH Darmstadt den InterCity nutzen?-
Um nach dem Wegfall der Zuschlagskarte eine Anschlussregelung zu finden, saßen die hessischen ASten seit dem Frühjahr 2005 mit der Bahn am Verhandlungstisch. In diesen sehr zähen Verhandlungen hat die Bahn jedoch Preisvorstellungen entwickelt, die für die meisten ASten schlicht inakzeptabel sind.
Etwas anders ist die Situation jedoch an der Uni Marburg (sehr gute Anbindung ans IC-Netz, hohe Akzeptanz und starke Nutzung, deutlicher positiver Effekt für eine große Zahl von Studierenden) und an der EFH Darmstadt (direkte IC-Verbindung zwischen den beiden Studienstandorte in Darmstadt und Treysa, Nordhessen ), weshalb die beiden Hochschulen auf Basis des letzen Angebots der Bahn zu einem Abschluss gekommen sind. Dafür zahlen alle Studierenden dieser beiden Hochschulen im Solidarmodell jedoch über 15 Euro im Semester an die Bahn.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Wenn ich aber doch InterCity fahren möchte? (Modellprojekt IC-Rückerstattung)-
Da IC/EC-Züge jedoch zweifelsfrei eine Bedeutung für die Mobilität in der Region des RMV haben, wurde im Zusammenhang mit dem RMV Semesterticket ein Pool geschaffen, um Semesterticketinhabern Fahrkarten der Deutschen Bahn auszugleichen. Wer also unbedingt regelmäßig mit dem InterCity fahren will, kann sich Zeitkarten für diesen kaufen und sich einen Teil der Kosten für das Semesterticket erstatten lassen, weil man sonst faktisch den Regionalverkehr doppelt zahlen würde.
Für die Erstattung gelten folgende Voraussetzungen:
Erstattungsberechtigt sind Semesterticketinhaber, die auch Inhaber der jeweiligen persönlichen Streckenzeitkarte für Schüler und Auszubildende sind
Erstattungsfähig sind ausschließlich persönliche Streckenzeitkarten für Schüler und Auszubildende mit Mindestgültigkeit von einer Woche
Es werden nur Fahrkarten erstattet mit Gültigkeit im InterCity (DB-Schülerzeitfahrkarte 2. Klasse für IC/EC und Nahverkehr). Karten mit Gültigkeit im ICE sind von der Erstattung ausgeschlossen.
Die IC-Fahrkarte muss räumlich und zeitlich Gültigkeit innerhalb des Gültigkeitsraums des Semesterticket haben. Bei Fahrkarten, die über den Gültigkeitsbereich des Semestertickets hinausgehen, wird nur der Preis einer angenommenen Streckenzeitkarte im Semesterticket-Gültigkeitsbereich bei der Rückerstattung betrachtet.
Die Rückerstattungssätze orientieren sich an dem für die Rückerstattung von InterCity-Fahrkarten zur Verfügung gestellten Gesamtbetrags. Da diese Regelung neu ist werden die Erstattungssätze für das Semesterticket erstmal festgelegt und dann nach dem ersten Semester überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Für das Sommersemester 2011 gelten folgende Erstattungssätze:
Es werden maximal 25 % des Preises für die gekaufte IC-Streckenzeitkarte erstattet.
Insgesamt wird dem jeweiligen Studierenden maximal 50 % des Preises für das Semesterticket erstattet.
Zur besseren Verdeutlichung gibt es das ganze auch an einem kleinen Beispiel:
Eine Schülermonatskarte (2. Klasse, IC/EC und Nahverkehr) für die Strecke von Heidelberg Hbf nach Darmstadt Hbf kostet 177 Euro. Da Heidelberg außerhalb des Gültigkeitsraums des Semestertickets liegt, wird allerdings nur der Preis für eine Fahrkarte ab dem Grenzbahnhof Lützelsachsen nach Darmstadt Hbf betrachtet. Diese kostet 111 Euro und davon werden 25 % – also 27,75 Euro – erstattet. Maximal erhaltet ihr 50 % von dem gezahlten Semesterticketbeitrag zurück. Das sind für das Sommersemester 2011 dann 47,50 Euro.
Die Beantragung der Rückerstattung ist jederzeit während des laufenden Semesters und bis spätestens drei Wochen nach Semesterbeginn (Achtung: Nicht Vorlesungsbeginn!) des Folgesemester beim AStA möglich. Ein Antragsformular für diese Form der Rückerstattung ist im Download-Bereich zu finden,
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Rückerstattung des Semestertickets
Warum gibt es die Rückerstattung?-
Da das Solidarmodell auf dem Prinzip beruht, dass alle Studierenden zur Abnahme des Semestertickets verpflichtet sind – egal wie häufig sie das Semesterticket nutzen – gilt generell, dass jeder das Ticket kaufen muss. In einigen Fällen wäre jedoch der Kauf eines Semestertickets nicht gerecht, nämlich dann wenn man das Ticket überhaupt nicht nutzen würde. Deshalb gibt es ein paar Erstattungsfälle, bei denen Ihr Euer Geld zurückbekommt.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Wer bekommt sein Geld zurück?-
Rückerstattungsfälle sind gegeben durch:
- Auslandsaufenthalt/Auslandsstudium (mindestens drei Monate)
- Praktikum außerhalb des RMV-Gebiets (mindestens drei Monate)
- Schwerbehinderte (mit Freifahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln)
- externe Promotion außerhalb des RMV-Gebiets oder keine Präsenzverpflichtung am Hochschulstandort, weil alle Voraussetzungen für die Anmeldung zur Abschlussprüfung erfüllt sind (jeweils muss auch der Wohnsitz außerhalb des RMV sein)
- Urlaubssemester
- Doppelimmatrikulation an einer zweiten Hochschule im RMV-Gebiet (das billigere Ticket wird erstattet)
- Krankheit, so dass die Nutzung der Verkehrsmittel im RMV über mehr als drei Monate nicht möglich war
In diesen Fällen, und nur in diesen, wird das Semesterticket entwertet und das Geld zurückgezahlt.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Wie und wann muss der Antrag auf Rückerstattung gestellt werden? (Erstattungsfälle 1 bis 6)-
Für die Antragsgründe 1 bis 7 ist zunächst online der Antrag auf Rückerstattung zu stellen. Dabei sind alle relevanten persönlichen Daten anzugeben und der Erstattungsgrund muss ausgewählt werden.
Link: https://www.asta.tu-darmstadt.de/rueckerstattung/
Anschließend müssen das Semesterticket und alle notwendigen Nachweise eingereicht werden. Das Semesterticket muss im Original im AStA-Büro abgegeben oder per Post zugesandt werden, da es von uns entwertet wird. Die Nachweise für den jeweiligen Erstattungsgrund können online hochgeladen werden oder ebenfalls im Büro abgegeben bzw. eingesandt werden.
Spätestens 21 Tage nach Beginn des Semesters (Achtung: Nicht 21 Tage nach Vorlesungsbeginn!!) muss der Antrag beim AStA eingegangen sein. Sollten noch benötigte Unterlagen wie eine Praktikumsbestätigung fehlen, so können diese noch innerhalb einer gewissen Frist nachgereicht werden. Wichtig ist hierbei auf dem Antrag oder einem Brief zu vermerken, dass die Unterlagen in Vorbereitung sind.
Hier noch einmal die genauen Fristen:
Antragseingang im Wintersemester: 21.10.
Endgültige Frist für den Eingang weiterer Unterlagen im WS: 11.11.
Antragseingang im Sommersemester: 21.04.
Endgültige Frist für den Eingang weiterer Unterlagen im SS: 12.05.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Wie und wann muss der Antrag auf Rückerstattung gestellt werden? (Erstattungsfall 7 Krankheit)-
Eine Ausnahme zu den restlichen Erstattungsfällen bildet die Rückerstattung im Krankheitsfall, weil man in der Regel zu Beginn des laufenden Semesters noch nicht wissen kann, dass man krank wird. Der Ablauf der Rückerstattung ist der gleiche wie bei den anderen. Es gelten jedoch andere Fristen.
Zunächst ist ebenfalls online der Antrag auf Rückerstattung zu stellen. Dieser ist bis spätestens 21 Tage nach Beginn des Folgesemesters zu stellen. Anschließend sind bis zum 42. Tag nach Beginn des Folgesemesters das Semesterticket und das ärztliche Attest nachzureichen.
Der Krankheitsfall ist somit der einzige Erstattungsgrund, bei dem die Fahrtberechtigung für das entsprechende Semester nicht entfällt.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Welche Nachweise werden benötigt?-
Je nach Erstattungsgrund sind unterschiedliche Nachweise einzureichen:
1. Auslandsaufenthalt
Benötigte Nachweise: Semesterticket der TU Darmstadt des jeweiligen Semesters und Abwesenheitsbescheinigung (z.B. Bestätigung der TU Darmstadt über Auslandsaufenthalt)
2. Praktikum
Benötigte Nachweise: Semesterticket der TU Darmstadt des jeweiligen Semesters und Abwesenheitsbescheinigung (z.B. Praktikumsbescheinigung bzw. Praktikumsvertrag inklusive Zeitraum; nur eine Meldebestätigung o.ä. reicht nicht aus)
3. Schwerbehinderung
Benötigte Nachweise: Semesterticket der TU Darmstadtdes jeweiligen Semesters und Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und gültiger Wertmarke zur ÖPNV-Nutzung
4. Promotion bzw. Abschlussprüfung
Benötigte Nachweise: Semesterticket der TU Darmstadt des jeweiligen Semesters; Promotionsnachweis der externen Promotion bzw. Bestätigung des Prüfungssekretariats, dass alle notwendigen Voraussetzungen für die Anmeldung der Abschlussprüfung erfüllt sind, Bestätigung über Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs des Semestertickets
5. Urlaubssemester
Benötigte Nachweise: Semesterticket der TU Darmstadt des jeweiligen Semsters, Stammdatenblatt der TU Darmstadt (sofern das Urlaubssemester für das jeweilige Semester darauf klar ersichtlich ist) oder Bestätigung der TU Darmstadt über Urlaubssemester
6. Doppelstudium
Benötigte Nachweise: Semesterticket der TU Darmstadt des jeweiligen Semesters, Studienausweis (Beglaubigte Kopie) oder Original Studiennachweis der anderen Hochschule.
7. Krankheitsfall
Benötigte Nachweise: Semesterticket der TU Darmstadt des jeweiligen Semesters, ärztliches Attest, dass bestätigt, dass die Nutzung der Verkehrsmittel im RMV über mindestens drei Monate nicht möglich war.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Wenn ich das Semesterticket nach der Erstattung doch noch brauche?-
Die Rückerstattung des Semestertickets ist endgültig. Leider gibt es keine Möglichkeit ein neues Semesterticket zu erhalten, wenn Ihr beispielsweise früher vom Auslandssemester zurückkommt. In diesem Fall könnt Ihr Euch aber die ganz normalen Wochen- oder Monatskarten im Auszubildendentarif kaufen. Hierfür benötigt ihr eine Kundenkarte für Auszubildende, die ihr in den RMV-Mobilitätszentralen erhaltet.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Bekommen Studierende mit geringen Einkommen das Semesterticket erstattet?-
Erhalten Studierende mit geringem Einkommen das Semesterticket erstattet?
Wessen Einkommen nach Abzug der Wohnungskosten, Kranken- und Pflegeversicherung, Aufwendung für Lehrmittel und Rückmeldegebühren die Summe des dreifachen Semesterticketbeitrags nach §1 Abs. 1 der Semesterticket Härtefallsatzung unterschreitet (Bemessungsgrenze) kann ebenfalls den Semesterticketanteil zurückbekommen. Hier wird das Geld direkt vom AStA erstattet, dadurch kann dann auch das Semesterticket weiter genutzt werden.
Bei verheirateten oder verpartnerten Studierenden gilt die doppelte Bemessungsgrenze. Jedes Kind des Studierenden erhöht die Bemessungsgrenze um 50 von 100 der einfachen Bemessungsgrenze.
Für die soziale Rückerstattung ist ein besonderer Antrag zu stellen. Diesen gibt es auf Anfrage beim Sozialreferenten Kristof Uhlig unter uhlig@asta.tu-darmstadt.de oder im AStA Büro.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Was ist die Härtefallsatzung und wo kann ich sie finden?-
Die Rückerstattung des Semestertickets (aus allen Gründen) erfolgt nach der Härtefallsatzung und ist dort geregelt. Die Härtefallsatzung kann hier runtergeladen werden.
Link: www.asta.tu-darmstadt.de/cms/nc/de/infos/semesterticket/
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Hier ist der Antrag zur Rückerstattung!
Ihr könnt auf
www.asta.tu-darmstadt.de/rueckerstattung Eure Daten online eintragen, und dann ein generiertes Formular zusammen mit dem Studienausweis an uns schicken. Nähere Infos findet Ihr auf oben genannter Seite.
Fahrgastrechte
Was sind die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr?-
Seit Juli 2009 gilt das Fahrgastrechtegesetz, das die Rechte der Fahrgäste bei Verspätungen und Zugausfällen verbessert.
Bisher waren Studierende mit Semesterticket von einigen Fahrgastrechten mit der Begründung, dass das Semesterticket eine erheblich ermäßigte Fahrkarte darstellt, ausgeschlossen. Mit dem neuen Semesterticketvertrag, der ab Sommersemester 2011 gilt, gelten jetzt die gleichen Rechte wie für alle anderen Besitzer von Zeitkarten im Auszubildendenverkehr.
Informationen zu den verschiedenen Fahrgastrechten findet ihr unter folgenden Links.
Link: Fahrgastrechte
Link: Fahrgastrechte im RMV
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Welche Entschädigung gibt es bei Verspätungen?-
Wer mit dem Semesterticket mit dem Zug unterwegs ist, kann bei einer Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten 1,50 Euro erstattet bekommen. Dies ist ein festgelegter Erstattungssatz, der für alle Zeitkarten im RMV gilt. Weil die Rückerstattung von so kleinen Beträgen sehr großen Aufwand macht, werden Erstattungsbeträge erst ab 4 Euro ausbezahlt. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Fahrkarte können Entschädigungsfälle jedoch gesammelt werden und dann gemeinsam ausgezahlt werden.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Kann ich auch den InterCity benutzen, wenn die Regionalbahn Verspätung hat?-
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort darf auch ein Zug des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) genutzt werden. Wichtig ist, dass es sich nicht um einen reservierungspflichtigen Zug (z.B. ICE Sprinter) handelt. Man darf aber nicht einfach in den Fernzug einsteigen und mitfahren, sondern muss sich eine entsprechende Einzelfahrkarte für den Fernverkehr kaufen. Diese kann man im Fernverkehr auch beim Zugbegleiter lösen. Die Kosten für die Fahrt können anschließend geltend gemacht werden.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Wenn nachts gar kein Zug mehr fährt?-
Ist zu erwarten, dass der Zug mit einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr eine Verspätung von mindestens 60 Minuten hat, können Taxikosten bis maximal 80 Euro geltend gemacht werden. Diese Regelung gilt auch bei Ausfall des letzten fahrplanmäßigen Zuges des Tages, wenn ansonsten das Ziel nicht vor 24 Uhr erreicht werden kann. Bevor Ihr jedoch in ein Taxi steigt, sind zunächst eventuell zur Verfügung gestellte Ersatzangebote (z.B. Busnotverkehr) zu nutzen.
Wo kriege ich das Rückerstattungsformular?-
Das Formular für die Rückerstattung findet ihr online als pdf-Dokument auf der Seite des RMV oder in den RMV-Mobilitätszentralen.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Gibt es auch eine Entschädigung, wenn der Bus oder die Straßenbahn verspätet ist?-
Die oben genannten Regelungen gelten nur für den S-Bahn und Eisenbahnverkehr. Für U-Bahn, Straßenbahnen und Busse in der Stadt Frankfurt, der Stadt und dem Kreis Offenbach, der Stadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg gibt es die 10-Minuten-Garantie. Bei Verspätungen von mehr als 10 Minuten bekommt Ihr eine Entschädigung von 50 Cent pro Fahrt. Nach 21 Uhr können wahlweise auch Taxikosten bis zu 15 Euro erstattet werden. Zu beachten ist, dass die 10-Minuten-Garantie eine freiwillige Leistung ist, so dass Verspätungen aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Streik, Unwetter) von der Erstattung ausgenommen sind. Der Antrag für die Rückerstattung kann online gestellt werden. Nachdem der Antrag geprüft und genehmigt wurde, kann man sich das Geld innerhalb von drei Monaten in einer der RMV-Mobilitätszentralen abholen.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Hintergründe zum Semesterticket
In Darmstadt erfunden – das Semesterticket nach dem Solidarmodell-
Vor der Einführung des Tickets bot die HEAG zwar ein verbilligtes Ticket für Studenten an, doch galt dies nur im Stadtgebiet. Studierende von außerhalb mussten noch immer Bahn- oder Busfahrkarten anderer Betreiber zusätzlich erwerben. Zwar besserte sich dieser Zustand nach Gründung des Darmstadt-Dieburger Verkehrsverbund (DDV), da nun alle Buslinien des Landkreises mit einer Fahrkarte benutzbar waren, aber Bahntickets mussten noch immer zusätzlich gekauft werden.
Das Darmstädter Studententicket wurde aus der Idee geboren, dieses Dilemma auf einfache Art und Weise zu beenden. Als erstes seiner Art in der Bundesrepublik sollte es ermöglichen, alleine mit dem Studienausweis alle Verkehrsmittel am und um den Hochschulstandort zu benutzen. Mit dem DDV wurde bis zur Ablösung durch die Vereinbarung mit dem RMV ein Vertrag geschlossen, der unter Annahme einer durchschnittlichen Nutzungsintensität den Betrag für jeden Studi festsetzte. Zusätzlich war dieses Ticket durch Ausgleichszahlungen für den Auszubildendenverkehr subventioniert, wodurch der zu zahlende Betrag noch geringer wurde. An diesem Prinzip hat sich bis heute nichts geändert.
Das Darmstädter Semesterticket wurde im Laufe der ersten Semester von der zuständigen Prüfungsbehörde für Tarife im öffentlichen Nahverkehr, dem Regierungspräsidium Darmstadt, genau beobachtet. Zählungen und Befragungen sollten sicherstellen, dass der bezuschusste Anteil des Tickets nicht zu hoch ausfiel – schließlich zahlt diesen der Bund. Inzwischen ist diese Frage geklärt und das Semesterticket als "normale" Karte anerkannt, deren Abrechnungsmodalitäten nachzuvollziehen sind.
Der AStA hat durch die Wahl der Studierenden und seine Stellung als Körperschaft öffentlichen Rechts die Möglichkeit, solch einen Vertrag abzuschließen, der StudentInnen erhebliche finanzielle Vorteile erbringt. Dabei zählt nicht, ob einigen kein Vorteil aus dem Geschäft ergeht, wenn dieses nur deshalb so günstig sein kann, weil eben alle Studierende das Ticket kaufen.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Wie daraus das RMV-AStA-Semesterticket mit dem VRN-Übergangsbereich wurde-
Zur Erklärung muss jedoch ein wenig in die Entstehungsgeschichte des RMV und des Semestertickets geschaut werden: Als die Vorbereitungsgesellschaft des RMV sich daran machte, die Gebietskörperschaften (also Landkreise und kreisfreie Städte) zu einer Mitgliedschaft zu bewegen, war noch die Rede von einem Geltungsbereich im Gebiet zwischen Aschaffenburg, Teilen von Rheinland-Pfalz rund um Mainz, Südhessen und dem heute im RMV befindlichen Gebiet Mittelhessens. Schnell kristallisierte sich jedoch heraus, dass einige der angesprochenen Gebietskörperschaften kein gesteigertes Interesse an einer Mitgliedschaft im RMV hatten. Unter einigem politischen Gezerre kam dann das heutige Verbundgebiet zustande. Federn hatte der RMV besonders in den benachbarten Bundesländern zu lassen, so dass an der Landesgrenze Schluss war mit der Verbundherrlichkeit. Aschaffenburg, obwohl eindeutig dem Wirtschaftsraum Rhein-Main zugetan, blieb außen vor, in Rheinland-Pfalz wurde nur das Stadtgebiet von Mainz an den RMV angeschlossen, da es hier sowieso schon eine lokale Tarifgemeinschaft zwischen Mainz und Wiesbaden gab. Im Süden zeigte der Landkreis Bergstraße keine Neigung, dem Verkehrsverbund beizutreten, da er bereits im Nachbarverbund Rhein-Neckar organisiert war.
Für die Bergsträßer wurde die Situation verbessert, indem eine Übergangsregelung zwischen den Verbünden geschaffen wurde: Für Fahrten in den Großraum Frankfurt (und Gebiete südlich davon) durften aus Teilen des Kreisgebiets RMV-Fahrkarten vertrieben werden. Das entspricht der Preisstufe 6 des RMV, es können aus diesen Gebieten also keine Netzkarten (Preisstufe 7) gekauft werden, d.h. Bergsträßer Bürger müssen z.B. nach Marburg eine Karte der DB AG erwerben, die wesentlich teurer ist. Im Umkehrschluss der RMV-Tariflogik bedeutet dies: Eine Netzkarte des RMV mit Preisstufe 7 berechtigt nicht zur Fahrt in die Übergangsgebiete. Dieses muss einzeln bezahlt werden. Will ein Bergsträßer sich alleine innerhalb des Kreisgebiets bewegen, muss eine Fahrkarte des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) erstanden werden (schwierig, gell?).
Für den AStA der TUD war es klar, dass nur eine vollwertige Anbindung dieser Gebiete an das Semesterticket Sinn machte. Durch die dezentrale Lage Darmstadts im Gebiet des RMV können mit einer RMV-Netzkarte zwar Marburg und Fulda in erklecklicher Entfernung erreicht werden, aber bereits 15 Kilometer südlich des Stadtgebiets wäre nach dem Willen des RMV Schluss gewesen – hier verläuft die Kreisgrenze Darmstadt-Dieburgs. So setzten wir alles daran, auch eine Fahrtberechtigung in den Übergangsgebieten zu erhalten, was letztendlich ohne Mehrkosten gelang. Der Hochschulstandort Darmstadt war damit der einzige, dessen Studierende auch in den Übergangsgebieten zum VRN freie Fahrt genießen. Auch heute noch kann beim RMV keine Netzkarte mit dieser Funktionalität erworben werden!
Der Landkreis Bergstraße war jedoch mit der getroffenen Übergangsregelung nicht sonderlich gut bedient: Es war nur der nordwestliche Teil des Kreisgebiets (Bergstraße und Teile des Rieds) einbezogen. Um etwas mit den hübsch nummerierten RMV-Tarifgebieten zu jonglieren: Angeschlossen sind seitdem Zwingenberg, Bensheim und Heppenheim (Nr. 45), Lorsch und Einhausen (Nr. 46) und Bürstadt, Biblis und Groß-Rohrheim (Nr.47). Es konnten also lange nicht alle Bürger des Kreises die Angebote des RMV nutzen, für viele waren noch immer zwei Fahrkarten notwendig: Statt VRN und DB (ggf. auch noch FVV / HEAG) nun eine für den VRN und die andere für den RMV, was zudem teilweise noch teurer war als vorher. Zudem hatten lokale Busunternehmer erhebliche Probleme mit den RMV-Tarifen, weshalb zeitweise auch ein Übergangstarifgebiet des VRN in den RMV bestand (noch alles klar?!). Es war von Anbeginn klar, dass diese unübersichtliche und unerquickliche Situation geändert werden musste
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Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) und Verkehrsverbund-Rhein-Neckar (VRN) haben mit Wirkung zum 1. Juni 1997 die Übergangsregelung erweitert. Es wurden außer den bestehenden Gebieten vier weitere eingerichtet: Nr. 67 (Worms Stadt), Nr. 4810 (Lampertheim, Viernheim), Nr. 4830 (Laudenbach, Hemsbach, Weinheim) und Nr. 4850 (Überwald). Zusätzlich wurde das Tarifgebiet Nr. 45 (Bensheim) um die Gemeinden Lautertal, Lindenfels und Fürth (n.v.) ausgedehnt.
Da der Vertrag mit dem RMV unverändert weiter bestand, durften die Studis der TH jedoch nicht in diese neuen Gebiete fahren! Böse Sache, dachte sich das Verkehrsreferat und nahm unverzüglich Verhandlungen mit dem RMV auf. Die anderen Hochschulen wurden sogleich miteingebunden, denn es war klar, dass nur eine gemeinsame Lösung gefunden werden konnte. Für die Studierenden der TU ist also ab 01.10.1997 mit dem neuen Studienausweis auch in diesem Bereich die Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln frei.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Unbefristeter Vertrag zwischen RMV und AStA ab 01.04.2011-
Zum Sommersemester 2011 tritt eine neue Ära in der Geschichte des Semestertickets ein, denn bisher waren alle Verträge zwischen AStA und RMV befristet gültig. Das heißt, es musste in regelmäßigen Abständen über die Fortführung des Semestertickets neu verhandelt werden. Das war ein Zeichen dafür, dass das RMV-AStA-Semesterticket nur als Modellprojekt angesehen wurde. Mit dem neuen Vertrag ist es gelungen das Semesterticket dauerhaft zu sichern.
Dies hat insbesondere den Vorteil, dass auch die Preise auf absehbare Zeit stabil bleiben und ab Sommersemester 2014 Preisänderungen jeweils nur noch im gleichen Verhältnis wie bei den normalen Monatskarten im Auszubildendentarif erfolgen. Bisher war es nämlich so, dass der RMV bei den regelmäßigen Neuverhandlungen mit großen Preiserhöhungen ins Rennen gegangen ist.
Darüber hinaus konnte auch Einigkeit erzielt werden, dass alle Studierenden im RMV-Gebiet das gleiche Gültigkeitsgebiet befahren können. So können ab Sommersemester 2011 alle Studierenden im RMV Gebiet auch die Übergangsgebiete zum VRN und zum NVV nutzen. Einige Hochschulen haben zusätzliche Gültigkeitsbereiche (z.B. im NVV oder im IC). Dies beruht darauf, dass die ASten dieser Hochschulen zusätzliche Vereinbarungen getroffen haben. Dafür müssen die Studierenden dort aber auch mehr für ihr Ticket bezahlen.
Das Mobilitätsreferat im AStA wünscht allen Studierenden der TU Darmstadt immer gute Fahrt mit Bus und Bahn.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Wie sieht die Zukunft aus?-
Die Mobilitätsreferenten aller hessischen ASten werden in der Landes-ASten-Konferenz (LAK Mobilität) verstärkt gemeinsam kooperieren, da das RMV-AStA-Semesterticket nicht nur auf einem Solidarmodell der Studierenden der TU Darmstadt beruht, sondern nur ermöglicht wird, da alle Hochschulen im RMV mitmachen.
Wir werden uns auch verstärkt dafür einsetzen den Gültigkeitsbereich für das Semesterticket zu erweitern. Zum Beispiel versuchen wir einen Kompromiss mit dem VAB zu finden, damit man mit dem Ticket auch nach Aschaffenburg fahren kann.
Darüber hinaus wird im Rahmen des neuen Semesterticketvertrags eine Projekt zum Mobilitätsmanagement an der TU Darmstadt durchgeführt. Unter anderem soll untersucht werden, ob durch eine Anpassung der Vorlesungszeiten und Entzerrung des gleichzeitigen Schul- und Vorlesungsbeginns die Situation in den Darmstädter Bus- und Straßenbahnlinien verbessert werden kann.
Ansprechpartner: Markus Mendetzki
Downloads
| Titel | Erstelldatum | ||
|---|---|---|---|
| Flyer zum Semesterticket | 24.02.2011 | [download] |
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| Gültigkeitsbereich (schwarz-weiß) | 24.02.2011 | [download] |
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| Gültigkeitsbereich RMV | 24.02.2011 | [download] |
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| Härtefallsatzung | 19.01.2012 | [download] |
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| Rückerstattungsformular IC | 24.08.2011 | [download] |
Links
Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV)
Darmstadt Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA)
Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN)
Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN)
Verkehrsgemeinschaft am bayrischen Untermain (VAB)
Nordhessischer Verkehrsverbund (NVV)
Mobilitätsreferat Hochschule Darmstadt
Mobilitätsreferat Ev. Fachhochschule Darmstadt
Mobilitätsreferat Uni Frankfurt
Mobilitätsreferat Fachhochschule Frankfurt
Mobilitätsreferat Fachhochschule Gießen-Friedberg
Mobilitätsreferat Hochschule Fresenius (Idstein)
Mobilitätsreferat Hochschule RheinMain (Wiesbaden)
Mobilitätsreferat Hochschule Fulda


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