Wer muss ab WS 2007/2008 Studienbeiträge zahlen?
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Studienbeiträge sind zu zahlen von:
Die Studienbeiträge hat jeder zu zahlen, solange keine Befreiung von der Zahlung gewährt ist.
Wer ist nicht beitragspflichtig?
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Studienbeiträge sind nicht zu zahlen von:
- 1. Studienanfängerinnen und Studienanfänger, die aufgrund weit überdurchschnittlicher schulischer Leistungen zu den besten Anfängern gehören. Diese werden bei der Immatrikulation in das erste Hochschulsemester von der TU Darmstadt für zwei Semester von den Studienbeiträgen befreit.
- 2. Studierende, die aufgrund eines Antrags (Beurlaubung oder Erlass) von der Zahlungspflicht ganz oder teilweise befreit wurden.
- 3. Generell nicht beitragspflichtig sind:
- - Doktoranden, die offiziell für ein Promotionsstudium eingeschrieben sind
- - Studierende in einem kostenpflichtigen weiterbildenden Studium nach § 21 Abs. 3 HHG,
- - Teilnehmer an sprachlichen Vorsemestern oder am Studienkolleg
Was muss pro Semester gezahlt werden?
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Die zu zahlenden Beiträge setzen sich zusammen aus:
Ab wann müssen Studienbeiträge gezahlt werden?
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Sie fallen erstmals für das WS 2007/2008 an. (Fälligkeit)
Wie können die Studienbeiträge finanziert werden?
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- a) die Studienbeiträge können zusammen mit dem Semester- und Verwaltungskostenbeitrag (zusammengefasst als Beiträge) selbst aufgebracht werden (= Selbstzahler)
- b) der Studienbeitrag kann durch ein Darlehen bei der Landestreuhandstelle (LTH), durch die LTH gezahlt werden = Studiendarlehen LTH
Unterschied zwischen a) Selbstzahler und b) LTH-Darlehensnehmer:
- zu a) der Selbstzahler zahlt die gesamte Summe der Beiträge (zur Zeit 693,41 Euro) selbstständig per Überweisung.
- zu b) dem LTH-Darlehensnehmer wird nur der Semester- und Verwaltungskostenbeitrag (derzeit = 193,41 Euro) durch die Einzugsermächtigung von seinem Konto abgebucht. Der Studienbeitrag von 500,-- Euro wird durch Abschluss des Darlehens von der LTH gezahlt.
Wie läuft die Beantragung des Darlehens bei der Landestreuhandstelle (LTH) ab?
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Von den Studierenden muss schriftlich ein Antrag für ein Darlehen der LTH gestellt werden:
- 1. Erst-/Neueinschreiber bei der Online-Bewerbung
- 2. Rückmelder durch Ausfüllen und Einreichen eines Antrages bei der TUD
Näheres zum Ablauf hier
Betrifft mich das mit den Studiengebühren auch?
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Ja. das betrifft jede und jeden die/der studiert. Die CDU will die Studiengebühren für alle ab dem ersten Semester erheben. Einzige Möglichkeit den Gebühren zu entkommen: Studium abschließen vor dem WS 2007/08 oder sich aktiv an den Protesten beteiligen.
Kann man nichts mehr gegen die Studiengebühren machen?
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Doch! Aber nur wenn man auch will! Zunächst kann man permanent auf die Straße gehen. Stell Dir vor die Studis hören nicht auf ständig zu demonstrieren, zu blockieren und auf sich aufmerksam zu machen. In Frankreich haben die Studierenden so ein Bundesgesetz zu Fall gebracht, also warum sollte das nicht auch in Hessen möglich sein?
Zusätzlich zum „Druck der Straße“ wird es Klagen gegen das Gesetz geben. Derzeit wird ein Normenkontrollverfahren vorbereitet, mit dem Ziel, die verfassungswidrigkeit des Gesetzes zu überprüfen. Die Klage wird derzeit vorbereitet, nähere Infos findet Ihr hier.
Die SPD und die Grünen werden unabhängig voneinander zwei verschiedene Klagewege bestreiten.
Zu guterletzt sind 2008 Landtagswahlen in Hessen. Wenn man den Versprechungen der SPD und der Grünen glauben darf, werden sie bei einem Wahlsieg innerhalb von 100 Tagen die Studiengebühren zurücknehmen.
Wo und wie kann ich mich gegen Studiengebühren einsetzen?
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Jeden Mittwoch, 17h, treffen sich aktive Studierende im Offenen Raum des AStA, um weiteres Vorgehen zu besprechen. Konkret wird Hilfe zur Vorbereitung des Normenkontrollverfahrens benötigt. Ziel ist, Unterschriften von 1% der hessischen Wählerschaft zu sammeln, um ein Volksbegehern in Gang zu bringen. Auf der Startseite werden in Zukunft regelmäßig die Termine für die Vorbereitungstreffen der Aktionsgruppen gegen Studiengebühren bekannt gegeben. Weitere Infos bekommt Ihr auch beim Protestplenum.
Was soll mit dem Geld der Studiengebühren passieren?
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Das soll zur Verbesserung der Lehre eingesetzt werden. Wie das gehen soll und wie das auch für alle Studierenden die Gebühren bezahlen gleichermaßen verteilt werden soll, ist uns ein Rätsel. Gesetzlich ist zwar geregelt, dass das Geld zu 100% der Lehre zur Verfügung gestellt werden soll. Das Beispiel der Uni Mannheim in Baden-Württemberg, wo Gleiches im Gesetz festgelegt ist, beweist jedoch das Gegenteil. Dort sollen die Gebühren zur Finanzierung der Heizungskosten genutzt werden. Widerstand: JETZT!
Müssen Wirtschaftsingenieure mehr bezahlen als Bauingenieure?
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Das wäre ja noch schöner. Nein, zunächst soll es keine Unterschiede zwischen den Studiengängen geben. Der Trend der Politik geht aber zur Auf- und Abwertung einzelner Studiengänge. Die Einführung der Langzeitstudiengebühren haben gezeigt, dass viele Entscheidungen der Politik nur Türöffnerfunktionen sind, so dass langfristig für ncihts garantiert werden kann.
Wann muss ich Studiengebühren bezahlen?
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Die CDU will die Studiengebühren mit dem WS 2007/08 einführen. Ab dann wären die Gebühren also zu bezahlen.
Sonstiges
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ausländische Studierende
BAföG-Empfänger
Doppelstudium
Übernahmen und Änderung von StuGuG
Studiengangwechsel / Berechnung der Studienzeit
Beitragssatzung
Verwendung der Gelder
Begabtenförderung
Bankverbindung (Überweisungsmuster)