Klagen vor dem Staatsgerichtshof!



Logo für Solidarität und freie Bildung!

Das hessische Studienbeitragsgesetz ist verfassungswidrig. Aus diesem Grund wird eine Verfassungsklage eingereicht, um dieses Gesetz zu kippen. Die Chancen sind sehr gut! Helft mit, 43308 Unterschriften zu sammeln und so die Verfassungsklage einzuleiten

43.308 wahlberechtigte Hessinnen und Hessen können beim Staatsgerichtshof gegen ein Gesetz Verfassungsklage einreichen.

In einem  abstrakten Normenkontrollverfahren wird dann seine Verfassungsmäßigkeit überprüft. Rechtlich gesehen muss die Verfassungsklage spätestens 12 Monate, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, eingereicht sein (natürlich mit genügend Unterschriften). Da maßgebliche Experten das  Studienbeitragsgesetz (StuBeiG) der CDU-Landesregierung für verfassungswidrig halten, rufen die hessischen  ASten dazu auf, gemeinsam das Studienbeitragsgesetz und damit die Politik der Landesregierung vor den Staatsgerichtshof zu bringen.

 

 Klagt mit und werbt im Freundes-, Bekannten-, und Familienkreis, an der Hochschule und auf den Straßen und Plätzen um weitere Klägerinnen und Kläger. Lasst uns die Hessische Verfassung verteidigen und unsere Kritik an Bildungs- und Sozialabbau weiter in die Öffentlichkeit tragen.

 

zur Homepage:  http://www.verfassungsklage-bildung.de

Zum Klagen könnt Ihr Euch untenstehendes Formular runterladen und es auf entsprechenden Ämtern abgeben. Die Adressen und Öffnungszeitden findet Ihr  hier

 

Download Verfassungsklage-Formular


Titel Erstelldatum    
PGP Schlüssel Alexander Lang 07.03.2011 asc [download]

Artikel 59 der Hessischen Verfassung



 

Artikel 59 der Hessischen Verfassung:„In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten. Das Gesetz muß vorsehen, daß für begabte Kinder sozial Schwächergestellter Erziehungsbeihilfen zu leisten sind. Es kann anordnen, daß ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet. Der Zugang zu den Mittel-, höheren und Hochschulen ist nur von der Eignung des Schülers abhängig zu machen.“


Wichtige Fragen zur Klage



Zeige/Verstecke alle

Antwort auf/zuklappen Warum klagen?
Antwort auf/zuklappen Wer kann klagen?
Antwort auf/zuklappen Wie kann ich klagen?
Antwort auf/zuklappen Wo finde ich die Formulare?
Antwort auf/zuklappen Wo muss ich die Formulare abgeben?
Antwort auf/zuklappen Kostet das etwas?
Antwort auf/zuklappen Was bedeutet die Klage für mich?

Seite verlinken



Helft mit, für die Verfassungsklage zu werben und verlinkt bitte diese Seite. Nebenstehendes Banner kann dazu genutzt werden. Einfach Rechts-Click/Grafik Speichern unter wählen und mit Link auf  www.verfassungsklage-bildung.de in Eure Seite integrieren. Das Banner ist 150 Pixel breit und 103 Pixel hoch.

Alternativ könnt Ihr das Banner hier runterladen:


klage.png

PNG - Banner

30 K

logo_gross.eps

EPS -Encapsulated Postscript (Vektorgrafik)

64 K

logo_gross.xcf

XCF - GIMP Vorlage

31 K

logo-verfassungsklage.svg

SVG - Inkscape Vorlage (Vektorgrafik)

1.7 K


Posterkampagne





Copyright 2010 AStA TU Darmstadt