Klagen vor dem Staatsgerichtshof!
Das hessische Studienbeitragsgesetz ist verfassungswidrig. Aus diesem Grund wird eine Verfassungsklage eingereicht, um dieses Gesetz zu kippen. Die Chancen sind sehr gut! Helft mit, 43308 Unterschriften zu sammeln und so die Verfassungsklage einzuleiten
43.308 wahlberechtigte Hessinnen und Hessen können beim Staatsgerichtshof gegen ein Gesetz Verfassungsklage einreichen.
In einem
abstrakten Normenkontrollverfahren wird dann seine Verfassungsmäßigkeit überprüft. Rechtlich gesehen muss die Verfassungsklage spätestens 12 Monate, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, eingereicht sein (natürlich mit genügend Unterschriften). Da maßgebliche Experten das
Studienbeitragsgesetz (StuBeiG) der CDU-Landesregierung für verfassungswidrig halten, rufen die hessischen
ASten dazu auf, gemeinsam das Studienbeitragsgesetz und damit die Politik der Landesregierung vor den Staatsgerichtshof zu bringen.
Klagt mit und werbt im Freundes-, Bekannten-, und Familienkreis, an der Hochschule und auf den Straßen und Plätzen um weitere Klägerinnen und Kläger. Lasst uns die Hessische Verfassung verteidigen und unsere Kritik an Bildungs- und Sozialabbau weiter in die Öffentlichkeit tragen.
zur Homepage:
http://www.verfassungsklage-bildung.de
Zum Klagen könnt Ihr Euch untenstehendes Formular runterladen und es auf entsprechenden Ämtern abgeben. Die Adressen und Öffnungszeitden findet Ihr
hier
Download Verfassungsklage-Formular
| Titel | Erstelldatum | ||
|---|---|---|---|
| PGP Schlüssel Alexander Lang | 07.03.2011 | [download] |
Artikel 59 der Hessischen Verfassung
Artikel 59 der Hessischen Verfassung:„In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten. Das Gesetz muß vorsehen, daß für begabte Kinder sozial Schwächergestellter Erziehungsbeihilfen zu leisten sind. Es kann anordnen, daß ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet. Der Zugang zu den Mittel-, höheren und Hochschulen ist nur von der Eignung des Schülers abhängig zu machen.“
Wichtige Fragen zur Klage
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