Aufgaben
Grundsatzfragen von Struktur, Entwicklungs- und Bauplanung, Haushalt, Forschung, Lehre und Studium sowie des Lehr- und Studienbetriebs, wissenschaftlichem Nachwuchs, Informationsmanagement sowie Qualitätssicherung.
Er überwacht die Geschäftsführung des Präsidiums.
Er beschließt die Allgemeinen Prüfungsbestimmungen, die Promotions- und Habilitationsordnung, die Zusammensetzung von Senatsausschüssen und Fachbereichsräten, die Zusammensetzung und den Vorsitz von Senatskommissionen, die Liste der Senatsbeauftragten in Berufungsverfahren im Einvernehmen mit dem Präsidium und das Beratungsangebot für Studierende.
Er muss der Satzung des Teilzeitstudiums, den Zugang, die Zulassung und die Durchführung von Studium, Prüfungen, Promotionen und Habitilationen betreffenden Regelungen, Benutzungsordnungen, Gebührenordnungen und Geschäftsordungen der Einrichtungen der Universität, der Ernennung von Ehrensenator*innen sowie Ehrenpromotionen zustimmen.
Er nimmt Stellung zu den Zielvereinbarungen, dem Qualitätsmangement, den Struktur- und Entwicklungsplänen der Budgetplanung, dem Stellenentwicklungsplan, der Investitionsplanung und der Verteilung der Haushaltsmittel, den Vorschlägen der Fachbereiche für Berufungen, Honorarprofessuren, außerplanmäßigen Professuren, dem Frauenförderplan, der Einrichtung und Aufhebung von Fachbereichen und Studienbereichen sowie der Einführung und Einstellung von Studiengängen, der Gründung von Gesellschaften und den Regelungen zur Korruptionsvermeidung.
Er benennt die vom Präsidium vorgeschlagenen Mitglieder des Hochschulrates.
Zusammensetzung
Dem Senat der TU Darmstadt gehören die Präsidentin oder der Präsident als Vorsitzende bzw. Vorsitzender, zehn Professorinnen oder Professoren, vier Studierende, drei wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder
Mitarbeiterinnen sowie administrativ-technische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter als stimmberechtigte Mitglieder an.
Die Mitglieder des Präsidiums, die nicht bereits stimmberechtigt sind, sowie der oder die Frauenbeauftragte der Hochschule, die Vertrauensperson der Schwerbehinderten und die Vorsitzenden des Allgemeinen Studierendenausschusses und des Personalrats sowie zwei von der Fachschaftenkonferenz entsandte Studierende gehören dem Senat mit beratender Stimme an.
Termine
Die Senatssitzungen (alle Mittwochs) sind:
- 08.12.2010
- 09.02.2011
- 30.03.2011
- 18.05.2011
- 29.06.2011
- 24.08.2011
- 28.09.2011 gemeinsam mit dem Hochschulrat
- 26.10.2011
- 14.12.2011
Mailing-Liste
Die allgemeine Senats-Mailingliste ist:
senat[at]d120.de
