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Hessisches Hochschulgesetz wird überarbeitet

Seit einigen Monaten arbeitet die hessische Landesregierung an einer Neuauflage des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG). Das HHG bildet die Grundlage des universitären Alltags in Hessen und ist dadurch für alle Studierende, Lehrende und Arbeitende an den Hochschulen von besonderer Relevanz. Die hessischen Asten, auch der AStA der TU, sind grundsätzlich kritisch gegenüber dem HHG und seiner Struktur eingestellt, da es in vielerlei Hinsicht die Studierfreiheit einschränkt und die weitere Verwirtschaftung von Bildung festschreibt.

Wenig Verbesserung

Insgesamt beinhaltet der aktuelle Diskussionsentwurf nur wenige Verbesserungen für Studierende. Der Entwurf ist voll mit Klauseln, die in der Praxis für die Studierenden der TU kaum relevant sein werden. Besonders im Bereich der Demokratisierung schlägt der Gesetzgeber gleich ein ganzes dutzend Änderungen vor, die zwar auf dem Papier schön aussehen, im Alltag der studentischen Hochschulpolitik allerdings keine Auswirkungen haben werden. So gibt es ein Anhörungsrecht für Fachschaften, was aber in der Praxis wohl kaum Verbesserung bringen dürfte und weit von echter Einbindung zum Beispiel durch einen zur Hälfte studentisch besetzten Studienausschuss entfernt ist (der in älteren Gesetzen vorgesehen war und deshalb häufig zum Glück immer noch gelebte Praxis ist).

Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag der Landesregierung verspricht uns Studierenden mehr Beteiligung bei Belangen, die die Studienbedingungen betreffen. Laut Vertrag sollten unter anderem die zeitliche Verteilung und der Umfang des Lehrveranstaltungsangebots, die ortsgebundene Lehre, Qualität und Evaluation der Lehre, die Mittelverwendung für die Lehre, die Höchstdauer der Korrekturfristen und Bearbeitungsfristen bei studienbezogenen Anträgen, Zeitpunkte der Fachstudienberatung und der Sprechstunden der Lehrenden der Zustimmung des Fachschaftsrates bedürfen. Von den genannten Punkten wurde im Vorschlag der Regierung nichts umgesetzt, was hinsichtlich grüner Beteiligung umso enttäuschender ist. Auf Basis des Koalitionsvertrages hätten wir von Landesseite mehr erhofft.

TU Darmstadt Gesetz

Im Zuge der HHG-Novellierung wird auch das TUD-Gesetz überarbeitet. Hierbei sind zwei Änderungen für uns Studierende besonders relevant. Die Mittel für Baumaßnahmen sollen von ursprünglich 25,5 Millionen Euro auf nunmehr 21 Millionen Euro gekürzt werden, was hinsichtlich des Sanierungsstaus an der Universität für spürbare Verschlechterung des Studienumfelds sorgen wird. Für besondere Aufregung hat allerdings die Überlegung zur Einführung von Studienvereinbarungen gesorgt. Nach dem Gesetzesvorschlag sollen Studierende nach Verstoß gegen ihre Studienvereinbarungen – wie auch immer diese zu Stande gekommen sind - exmatrikuliert werden können. Solch ein Instrument ist in unseren Augen nur ein weiterer Versuch um die Studierenden zu disziplinieren und die Studierfreiheit aus vermeintlichen Kostengründen einzuschränken. Ein solche Regelung ist für uns indiskutabel und wir versuchen auf politischen Wege alles, um den Vorschlag wieder vom Tisch zu bekommen. Wir gehen auch davon aus, dass im noch unveröffentlichten Entwurf von dieser Zusatzregelung abgesehen wird.

Bald neuer Entwurf

Zusammenfassend lässt der aktuelle Diskussionsentwurf wenig politischen Willen zur Bekämpfung der Probleme an den hessischen Hochschulen erkennen und wir gehen nicht davon aus, dass sich daran noch etwas ändert. Der nächste Gesetzesentwurf wird nun in den Landtagsauschuss eingebracht und zur Diskussion gestellt. Wir werden den zukünftigen Diskussionsprozess weiterhin kritisch verfolgen.

Die aktuellste Stellungnahme des AStA findest du im Anhang dieses Artikels. Wenn du dich bei der Diskussion einbringen möchtest, schicke uns einfach eine Mail und wir laden dich zur nächsten größeren Runde zum HHG ein. ( )

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