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Asta fordert Aussetzung der Studiengebühren

Nach der Stellungnahme der Landesanwältin Ute Sacksofsky, die die Verfassungsklage gegen die Erhebung von Studiengebühren nicht nur für „zulässig und begründet“ hält, sondern darüber hinaus in einem eigenen Antrag verlangt, das Gesetz für „nichtig“ zu erklären, fordert der Asta des TU Darmstadt die sofortige Aussetzung der Studiengebühren. Hintergrund für die Verfassungsklage ist Artikel 59 der Hessischen Verfassung, der unentgeltlichen Unterricht auch an Hochschulen vorsieht.

AStA der TUD fordert sofortige Aussetzung der Studiengebühren

Nachdem zahlreiche Rechtsexperten das Gesetz zur Einführung allgemeiner Studiengebühren in Hessen bereits stark kritisiert haben und die Verfassungsmäßigkeit von vielen Seiten angezweifelt wird, hat nun auch die Landesanwältin Ute Sacksofsky in einer Stellungnahme das Gesetz der Landesregierung stark kritisiert. Sie fordert darüber hinaus in einem eigenen Antrag das Gesetz für nichtig zu erklären. Wenn selbst die Landesanwältin das Studienbeitragsgesetz für nicht verfassungsmäßig hält, wird deutlich das die hessische CDU mit ihrer Rechtsaufassung alleine in Hessen ist.

Uni Marburg: Studentenausweiskontrolle in Vorlesungen

Die übereilte und verfassungswidrige Einführung <a href="/nid/153"> allgemeiner Studiengebühren</a> für alle ab dem Wintersemester 2007 wirft bereits jetzt ihre Schatten voraus. Erst kürzlich wurde bekannt, dass es erhebliche Probleme beim <a href="http://www.asta.tu-darmstadt.de/cms/de/news/singlenews/ansicht/chaos-bei... Versenden der Gebührenbescheide gibt</a> .

Solidarität mit Marburger Studierenden

Die Hochphase der Proteste gegen Studiengebühren in Hessen liegt nun mehr als ein Jahr zurück. Alles begann mit einer spontanen Blockade der Marburger Stadtautobahn am 11.5.2006, für die nun drei Studierende vor Gericht stehen. Philipp, Max und Lena sind der Nötigung angeklagt und sollen nach einer richterlichen Notiz u.U. auch für Freiheitsberaubung verantwortlich gemacht werden. Deshalb will der Richter prüfen, ob zu den Geldstrafen von insgesamt 4.800Euro nicht auch noch eine Freiheitsstrafe hinzukommen könnte. Diese Überlegung ist so absurd wie wahr.

Aktuelle Informationen zu den drohenden Studiengebühren

<a href="/nid/155"> Hier</a> findet Ihr alle wichtigen Informationen zum Hessischen Studienbeitragsgesetz, zu den drohenden Studiengebühren sowie wie Ihr Euch dagegen wehren könnt. Es gibt vorgefertigte und anpassbare Widerspruchsformulare sowie den Gesetzestext zum download. Desweiteren versuchten wir, Euch detailliert das Gesetz mit allen seinen Ungerechtigkeiten und Bedeutungen zu erklären. Die Ausarbeitung geschah auf Basis der Vorarbeit durch Marburger Studierende und ist aktuell.

Studienbeiträge auch an der TU

Auch die TU Darmstadt wird zum Wintersemester 07/08 das erste mal Studienbeiträge erheben. D.h. allen Studierenden der TU dürfte in den nächsten Tagen ein Gebührenbescheid zugeschickt werden, mit der Aufforderung 500,- EUR zzgl. zum regulären Semesterbeitrag, alles im allem also ca. 700 EUR, zu bezahlen.
Wer nicht zahlt, wird exmatrikuliert und kann somit den seinen Studiengang nicht mehr abschließen. Handlungsspielraum gleich Null.

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