Back to top

Unterschriften für Verfassungsklage

Artikel der FAZ vom 6.12.2006

Die Studentenvertretungen hessischer Hochschulen und Universitäten haben in Darmstadt ihre Unterschriftenkampagne gegen die vom Hessischen Landtag am 5. Oktober beschlossenen Studiengebühren begonnen. Wie der Sprecher des AStA der Technischen Universität Darmstadt, Sascha Decristan, auf einer Pressekonferenz sagte, sei das Ziel, bis zum Beginn der Semesterferien im Februar jene 43.308 Unterschriften zusammenzutragen, die für eine Verfassungsklage vor dem Staatsgerichtshof notwendig sind.
Die Hessische Verfassung ermöglicht eine solche gerichtliche Überprüfung beschlossener Gesetze. Allerdings ist Decristan zufolge ein derartiges Normenkontrollverfahren zuletzt 1986 praktiziert worden. Dementsprechend schwierig sei es gewesen, ein juristisch „wasserdichtes“ Formular für die Unterschriftensammlung zu entwerfen.
<strong> 1000 Unterschriften sind schon eingegangen</strong>
Die Zahl der erforderlichen Unterzeichner entspricht einem Prozent der Wahlberechtigten Hessens. Im Vergleich zu Bürgerentscheiden ist das Verfahren für jeden einzelnen wesentlich aufwendiger. Wer die Verfassungsklage unterstützen will, muß zunächst den Antrag auf „Entscheidung des Staatsgerichtshofs über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes“ ausfüllen, anschließend damit zur Gemeindeverwaltung seiner Stadt gehen, unter Vorlage des Personalausweises das Formular unterschreiben und abstempeln lassen und dieses anschließend zu einem „Sammelpunkt“ bringen. Das kann ein AStA- oder Gewerkschaftsbüro sein. Über die Sammelstellen informiert die Initiative „Für Solidarität und freie Bildung“ im Internet unter <a href="/www.verfassungsklage-bildung.de"> www.verfassungsklage-bildung.de</a> . Dort kann auch der Antrag heruntergeladen werden.
Obwohl die Kampagne erst jetzt mit Plakaten und Info-Broschüre beginnt, sind nach Angaben Decristans bislang schon 1000 Unterschriften eingegangen. Die ASten seien „sehr zuversichtlich“, daß die benötigte Zahl schnell zusammenkomme. Dies zeige schon der selbstgesetzte Zeitrahmen. Gesetzlich wäre es möglich, sich bis Oktober Zeit zu lassen. Zusammen mit dem Kampagnenstart haben die ASten ebenfalls ein weiteres Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Es wird von zwei Rechtswissenschaftlern aus Frankfurt und Gießen erarbeitet. Um wen es sich handelt, teilte Decristan nicht mit. Beide Professoren wollten in Ruhe an dem Gutachten arbeiten, so der Studentenvertreter.

News Author: 
Sascha Decristan