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Einwohnermeldeamt nimmt Verfassungsklageformulare an der TU Darmstadt entgegen

AStA der TU und Einwohnermeldeamt Darmstadt organisieren Termin zur Bescheinigung von Unterstützungsformularen zur Klage gegen Studiengebühren.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohnermeldeamts Darmstadt werden am Dienstag, 16. Januar von 12 bis 14 Uhr in die Mensa Stadtmitte und am Mittwoch, 17. Januar von 12 bis 14h in die Mensa an der Lichtwiese kommen. Hierdurch soll das Verfahren zur Unterstützung der Verfassungsklage gegen Studiengebühren für Interessierte vereinfacht werden.

„Die Hürden sind schon enorm hoch, schließlich muss man sich zunächst unser vorbereitetes Formular besorgen. Dieses muss dann auf dem eigenen Einwohnermeldeamt unterschrieben werden, wobei geprüft wird ob man wahlberechtigt ist. Schließlich muss man das Formular noch zu einer unserer Sammelstellen bringen“, erklärt Sascha Decristan vom AStA der TU die Erfordernisse zur Klageunterstützung.

Umso mehr freut man sich nun an der TU, dass den Studierenden und Beschäftigten eine einfache und bürgernahe Möglichkeit zur Unterstützung der Verfassungsklage geboten werden kann.

Das Einwohnermeldeamt Darmstadt kommt an zwei Terminen in die Universität und bietet den Mitgliedern der TUD vor Ort die Möglichkeit sich die Wahlrechtsbescheinigung auf das benötigte Formular geben zu lassen. Allerdings gilt dieses Angebot nur für Darmstädterinnen und Darmstädter, die mit ihrem Erstwohnsitz schon mindestens drei Monate hier gemeldet sind, andernfalls muss man nach wie vor zum Einwohnermeldeamt seiner Heimatgemeinde.

Der AStA wird am Dienstag in der Stadtmitte und am Mittwoch an der Lichtwiese auf einem Informationsstand die benötigten Unterstützungsformulare bereithalten. Mitzubringen ist somit nur ein gültiger Personalausweis und etwas Zeit zum Anstellen, denn der AStA erwartet ein „enormes Interesse und einen großen Ansturm“.

Das Unterstützungsformular dürfen alle Wahlberechtigten hessischen Bürgerinnen und Bürger unterzeichnen. Wahlberechtigt ist, wer die deutsche Staatsbürgerschaft hat und an seinem Wohnort in Hessen mit Erstwohnsitz seit mindestens drei Monaten gemeldet ist.

Die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamts werden zunächst nur die Unterschrift bezeugen und die angegebenen Daten mit den Angaben auf dem Personalausweis vergleichen. Die genaue Prüfung ob man tatsächlich wahlberechtigt in Hessen ist, wird dann in einem separaten Schritt im Einwohnermeldeamt geprüft. Sollten alle Angaben vollständig sein und die Wahlberechtigung vorliegen, werden die korrekten Formulare dem AStA übergeben.

News Author: 
Sascha Decristan