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Tag 3 der Hochschulwahlen an der TU Darmstadt

Studierende müssen mindestens 25 Prozent Wahlbeteiligung erreichen – am letzten Tag fehlen nur noch wenige Stimmen

Seit Montag, den 11. Wählen die Mitglieder der Technischen Universität Darmstadt (TUD) ihre Vertreter für die Hochschulgremien. Noch bis Donnerstag den 14. Juni 2007 können die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben.
Dabei ist die Stimmabgabe der Studierenden besonders wichtig, besagt doch eine 25% Klausel im Hessischen Hochschulgesetz, dass die Studierendenvertretungen eine Wahlbeteiligung von mind. 25 Prozent erreichen müssen um als Körperschaft des öffentlichen Rechts weiterhin 8,- EUR von den Studierenden erheben dürfen um die Arbeit des AStA zu ermöglichen.
Aktuell sieht es so aus als würden die Studierenden ihr Ziel, mindestens 25 Prozent Wahlbeteiligung zu erzielen, auch in diesem Jahr erreichen. Bis zur Schließung der Wahllokale am heutigen Mittwoch haben 24,74 Prozent der Studierenden ihre Stimme abgegeben. Die genauen Zahlen sind online unter der Internetadresse: https://www-cgi.tu-darmstadt.de/pvw/wahlergebnisse.php einsehbar.
Seit 2004 gibt es ein Gesetz der Landesregierung, dass den Studierendenschaften die von den Studierenden erbrachten Mittel gekürzt werden sollen, wenn nicht mindestens 25 Prozent Wahlbeteiligung erreicht werden. „Wenn man bedenkt, dass es sich bei diesen Beiträgen von derzeit 8,- Euro pro Studierendem nicht um Landeszuschüsse, sondern um einen Beitrag der Studierenden selbst handelt, ist das Gesetz der Landesregierung nach wie vor ein absolutes Unding“, so Sascha Decristan vom AStA der TU Darmstadt. „Die Zielsetzung hinter diesem Gesetz ist ganz klar die Schwächung eines politischen Gegners, der nicht zuletzt durch seine finanzielle Unabhängigkeit zu einer Gefahr für die bildungsfeindliche Politik der CDU geworden ist“, so Decristan.
Neben Kampagnen zur Interessensvertretung, wie etwa gegen die Studiengebührenpläne der Landesregierung, wird aus den Mitteln der Studierendenschaft all das finanziert, was „studentisches Leben ausmacht“, so Decristan. „Wir konnten mit unseren Kollegen der anderen ASten in Hessen die Verfassungsklage gegen Studiengebühren nur stemmen, da wir finanziell unabhängig vom Land und von der Universität sind“, so Decristan. Ohne den studentischen Beitrag an die Studierendenschaft wären Aktionen wie diese in Zukunft keinesfalls mehr möglich.
Das am letzten Wahltag die erforderlichen Stimmen zusammenkommen halten die Studierenden für gesichert. „Es fehlen noch genau 40 Stimmen der Studierenden, um die Wahlbeteiligung zu erreichen“, meint Decristan hoffnungsvoll.

News Author: 
Sascha Decristan