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"Erleichterung" der Jobsuche für ausländische Absolventen

Ab 1.11.07 wird es die Vorrangsregelung nicht mehr geben. Wer einen Abschluss an einer deutschen Hochschule erwirbt, kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit eine Beschäftigung aufnehmen, der seiner Ausbildung entspricht.

Ausländische Absolventen werden es ab dem 1.11.07 leichter haben, eine Anstellung in Deutschland zu finden. Die Vorrangregelung, die besagt, dass ein deutscher Arbeitgeber nachweisen muss, für eine Stelle keinen "bevorrechtigten Arbeitnehmer" (d.h. Deutscher, Angehöriger eines anderes EU-15-Staats oder sonstiger Inhaber einer Arbeitserlaubnis) gefunden zu haben, wird voraussichtlich zumindest teilweise abgeschafft.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schuf eine <a href="http://www.bmas.de/coremedia/generator/19492/2007__09__15__zuwanderung__... Neuregelung</a> , die wahrscheinlich zum 1.November 2007 in Kraft treten wird. Sie besagt, dass bei Maschinen-, Fahrzeugbau- und Elektroingenieuren aus den neuen EU-Staaten auf diese Vorrangprüfung verzichtet und damit deren Anwerbung vereinfacht wird.
<strong> Ausländische Absolventen, die sich zum 1.11.07 bewerben, können somit auf den Wegfall der Vorrangregelung verweisen. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig und wird mit großer Sicherheit kommen.</strong>
Diese Neuregelung ist grundsätzlich zu begrüßen, allerdings stellt sich die Frage, wieso sie nicht für alle Absolventen gilt, sondern nur für die, deren Abschlüsse für den deutschen Staat am meisten verwertbar sind. Wieder wird ein Gesetz geschaffen, dass klar die Wertigkeiten eines Studienfaches bestimmt. Im Zuge der allgemeinen Diskussion um den Fachkräftemangel kommt diese Regelung genau richtig. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verkauft Ihren Neuentwurf als Zuwanderungsgestaltung, das eigentliche Ziel ist auf den ersten Blick nicht erkennbar: die Standortpolitik.
Würde es dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wirklich darum gehen, Zuwanderung gestalten zu wollen, hätte die Vorrangsregelung für alle Absolventen abgeschafft werden müssen. Geisteswissenschaftliche Studiengänge scheinen aber weniger verwertbar im deutschen Wirtschaftsraum zu sein, somit besteht also auch kein Grund, ausländischen Absolventen der Nicht-Ingenieurs-Fachbereiche zusätzliche Hürden auf dem sowieso schon schwierigen Arbeitsmarkt zu nehmen.
Vergessen wurde aber noch ein weiterer Punkt, der es ausländischen Absolventen (auch der Ingenieurswissenschaften) schwieriger macht, eine Stelle zu finden:die Abschaffung der Mindesteinkommensgrenze. Um den deutschen Arbeitsmarkt zu schonen, dürfen Spitzen-Fachleute aus dem Ausland in Deutschland nur dann arbeiten, wenn sie mindestens 85.000 Euro im Jahr verdienen...

News Author: 
Dirk Völlger