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Befristete Beitragsbefreiung für ausländische Studierende auf Antrag möglich

Ausländische Studierende der TU Darmstadt können auf ein Jahr befristet von den anstehenden Studiengebühren befreit werden.

Nachdem bereits am 15 Juli die Anzahl der Bewerbungen ausländischer Studierender an der TU Darmstadt von 2400 (2006) auf 1300 zürück gegangen war, hat das Präsidium und der Senat am 27. September beschlossen, Studierende aus Entwicklungsländern die Möglichkeit einer auf ein Jahr befristeten Beitragsbefreiung zu gewähren. Studierende aus diesen Ländern können für das WS 07/08 und das Sommersemester 08 Anträge auf Beitragsbefreiung stellen. Voraussetzung hierfür ist 1., dass die Studierenden noch keine Langzeitstudiengebühren zahlen müssen, sich also noch innerhalb der Regelstudienzeit plus 4 Semester befinden. 2. die Studierenden, welche bei der Landestreuhandstelle nicht darlehensberechtigt sind. Darlehensberechtigt sind nach § 12 Hessischen Studienbeitragssatzung alle ausländischen Studierenden, die seit SS 06 an einer hessischen Hochschule immatrikuliert sind.
Im <a href="http://www.asta.tu-darmstadt.de/cms/uploads/media/StudienbeitrA_ge_Befre... Anhang </a> befindet sich die Beschlußvorlage mit einer Länderliste die noch um Afghanistan, Palästina und den Gazastreifen ergänzt wurde.

<p class="wichtig"> Der Antrag auf Beitragsbefreiung ist formlos beim Studienbeitragsmanagement des Studierendensekretariats zu stellen. Auf dem Antrag muss die Matrikelnummer angegeben sein. des weiteren muss man eine Erklärung abgeben, dass man die Studiengebühren nicht bezahlen kann.</p>

News Author: 
Dirk Völlger