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Pressemitteilung: HHG-Novelle bleibt weit hinter Erwartungen zurück

ASten und GEW zeigen sich enttäuscht über die bisherige Gesetzesvorlage

Am heutigen Abend diskutiert der hessische Landtag über die Novelle des hessischen Hochschulgesetzes, die ab dem nächsten Jahr in Kraft treten soll. Bisher bleibe der Gesetzesentwurf aber weit hinter den Erwartungen zurück, sind sich die ASten der Goethe-Universität, TU Darmstadt und Philipps-Universität und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) einig. 

„Der Koalitionsvertrag verspricht einen Vorstoß in Richtung Demokratisierung der Hochschule durch Stärkung des Senats und Beteiligung der Studierenden. Von diesem Vorhaben ist in der aktuellen Gesetzesvorlage so gut wie nichts zu erkennen. Da hätten wir uns von einer Regierung mit grüner Beteiligung deutlich mehr erhofft.“, erklärt Armin Alizadeh, Referent für Hochschulpolitik beim AStA der TU Darmstadt. Die wenigen Änderungen die in der Novelle bisher vorgesehen sind hätten außerdem in der alltäglichen Praxis keine Relevanz. Beispielsweise sollte durch die Novelle der Senat im Bereich der Budgetplanung mehr Mitspracherecht erhalten. Aktuell sieht man aber im Falle einer Ablehnung des Senats nur eine zweite Bestätigung des Unihaushalts durch den Hochschulrat vor. „Tatsächlich handelt es sich nur um eine kosmetische Veränderung, das Recht über die Finanzplanung der Hochschulen zu entscheiden bleibt beim äußerst fragwürdigen Hochschulrat.“, so Alizadeh. Auch die Stärkung des Hochschulrates bei der Reakkreditierung von Studiengängen sei den Versprechungen nach mehr Demokratie eher entgegenlaufend.

Als „nicht nachvollziehbar“ bezeichnet Valentin Fuchs, Referent für Hochschulpolitik beim AStA der Goethe-Universität, die vorgesehene Verpflichtung der Studierendenvertretung die Namen, Referate und ausgezahlten Aufwandsentschädigungen ihrer Referent*innen zu Veröffentlichen. Dass ausgerechnet hier ein Transparenzdefizit konstruiert würde, stelle eine Gängelung der Studierendenvertretungen dar. Die erstatteten Aufwandsentschädigungen seien bereits durch das demokratisch gewählte Studierendenparlament genehmigt oder per Satzung festgelegt und dadurch auch öffentlich einsehbar. Gleiches gelte für die Referatsstruktur. Die Referate nun mit konkreten Namen in Verbindung zu bringen, sei nicht im Interesse der Personen, die sich ehrenamtlich engagieren. Vor allem seien Queer-, Lesben- und Schwulenreferate sowie Antirassismus- und Antifaschismusreferate schon jetzt gesellschaftlicher Repressionen ausgesetzt. Die Namen dieser Menschen nun zu veröffentlichen könne daher zu echten Problemen führen. Den eigentlichen Nachholbedarf beim Thema Transparenz sehen die ASten bei der Verwendung der Drittmittel an den Hochschulen, welche weiterhin unter Verschluss gehalten würden. Das Gesetz sehe zwar eine Veröffentlichung der Drittmittel vor, allerdings nur unter Zustimmung der Geldgebenden und unter Einhaltung von Geschäftsgeheimnissen. „Es ist also fragwürdig, wie viel das Gesetz im Bereich der Drittmitteltransparenz wirklich bedeuten wird. Konkret fordern wir, dass die Drittmittelgebenden Institutionen, der Finanzrahmen sowie der Forschungsbereich veröffentlicht werden. Für die Sicherung der Unabhängigkeit von Forschung und Lehre ist die Offenlegung dieser Informationen unabdingbar.“, so Fuchs. 

"Wir brauchen für die große Mehrheit der Beschäftigten an Hochschulen Änderungen wie Mindestvertragslaufzeiten oder eine verpflichtende Vergütung von Lehraufträgen", betont Tobias Cepok, Referent für Hochschulen bei der GEW. Mit Blick auf die geplante Ersetzung der wenig erfolgreichen Juniorprofessur durch Qualifikationsprofessuren und Entwicklungszusagen bestehe nach Ansicht der GEW zudem die Gefahr, dass mittels der Entwicklungszusagen Kosteneinsparungen bei Beamt*innen betrieben werden könnten, anstatt mehr Nachwuchswissenschaftler*innen die Perspektive auf eine Professur zu geben. Hierzu bedürfte es der Schaffung neuer Planstellen, die bei der mangelhaften Grundfinanzierung der Hochschulen nicht in Sicht sind. Noch kritischer äußert sich Cepok zu einem Teil der geplanten Personalkategorie der akademischen Hilfskräfte: "Studierenden muss nach ihrem Studium eine reguläre Stelle angeboten werden, wenn sie an der Hochschule bleiben. Mit der Ausdehnung der Befristungen und des Absenkens der Arbeitszeit von aktuell wissenschaftlichen Hilfskräften mit Abschluss wird Lohndumping und prekäre Beschäftigung an Hochschulen gefördert statt eingedämmt."

„Prekäre Beschäftigung, Finanzintransparenz und mangelnde Demokratisierung sind nur einige problematische Beispiele für die aktuelle Bildungspolitik der Landesregierung. In der Novelle des HHG haben wir eine Chance zu echten Verbesserungen an den hessischen Hochschulen gesehen. Leider hat die Landesregierung diese Chance bisher völlig vertan.“, fasst Konstantin Korn, Referent für Hochschulpolitik beim AStA der Philipps-Universität zusammen. Völlig hoffnungslos zeigen sich die Studierendenvertretenden allerdings nicht. Es gäbe ja noch ein Anhörungsverfahren im Landtag, zu dem auch die Landes-ASten-Konferenz angehört wird. „Wir werden den Verantwortlichen unsere Ideen mit auf den Weg geben. Man kann gespannt sein, ob sich im Parlament noch etwas am Entwurf ändern wird.“, so Korn abschließend.

Pressemitteilung HHG 26.5.15, von AStA