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Resolution des Studierendeparlaments

In seiner Sitzung am 25.09.2012 hat das Studierendenparlament der TU Darmstadt auf Antrag des Allgemeinen Studierendenausschusses folgende Resolution beschlossen.

Resolution: Solidarität mit den Sächsischen Studierenden
Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz schafft Verfasste Studierendenschaft ab, streicht Freiversuche und führt Langzeitgebühren ein.
Schon seit einiger Zeit gibt es breite Diskussionen um den einen neuen Gesetzesentwurf zum Sächsischen Hochschulgesetz. Darin will die Sächsische Landesregierung Studierenden ermöglichen, aus der Studierendenschaft auszutreten. Das Ende des studentischen Solidarmodells an den Hochschulen hätte tiefgreifende Auswirkungen auf die Mitbestimmung und die Einflussmöglichkeiten von Studierenden, liegt die Stärke der Verfassten Studierendenschaft doch gerade in ihrer Vertretung aller Studierender. Darüber hinaus wären Kooperationen wie das Semesterticket nicht mehr möglich. Der Landesregierung scheint nicht klar zu sein, was sie mit einer vermeintlich so kleinen Änderung des Hochschulgesetzes bewirkt. Die Auswirkungen auf die Studienbedingungen, gerade bei sozial benachteiligter Studierenden, wären fatal.
Gravierend ist auch die Einführung von Langzeitstudiengebühren. Bundesweit befinden sich Studiengebühren auf dem Rückzug, verschiedene ASten planen zum Wintersemester eine Kampagne, um allgemeinen Studiengebühren auch in den letzten verbliebenen Bundesländern Niedersachsen und Bayern endgültig abzuschaffen. Betroffen werden durch Langzeitstudiengebühren vor allem Studierende mit Krankheit und Behinderungen, Studierende mit Kind und Studierende, die nebenbei arbeiten müssen, um sich das Studium zu finanzieren. Die ohnehin schon massive finanzielle Belastung durch wesentlich gesteigerte Krankenversicherungsbeiträge, fehlendes Kindergeld und ausgelaufener BAföG-Anspruch wird damit weiter verschärft, die Studienabbrüche besonders sozial benachteiligter Studierende nehmen zu.
Die Gesetzesänderungen sehen auch einen weiteren Umbau der Hochschullandschaft zu unternehmerischen Hochschulen vor. Den Hochschulen soll das Recht erhalten bleiben, sich "selbstständig" zu machen, sich an Unternehmen zu beteiligen oder diese zu übernehmen. Eine ähnliche Entwicklung zur „autonomen Hochschule“ bzw. zur Stiftungsuni ist bei der TU Darmstadt und der Uni Frankfurt schon weit fortgeschritten. Damit wird die Finanzierung der Hochschulen immer weiter auf privatwirtschaftliche Einnahmen gestützt und die Länder ziehen sich schrittweise aus der Finanzierung der Hochschulen zurück.
Doch die geplanten Änderungen zum Hochschulgesetz schaffen noch weitere Verschlechterungen der Studiensituation. Bisher war es möglich, Prüfungen vor dem vorgesehenen Zeitpunkt innerhalb des Studienablaufes abzulegen, bei Nichtbestehen galten die Prüfungen als nicht durchgeführt. Durch die Unterfinanzierung der Hochschulen und die mangelnden Kapazitäten soll jetzt der Freiversuch gestrichen werden, statt genügend Personal in den Prüfungsämtern einzustellen. Dass sich die Situation dadurch bessert, ist aber mehr als fraglich, der Arbeitsaufwand wird durch die steigenden Studierendenzahlen eher noch zunehmen.
Das Studierendenparlament der TU Darmstadt kritisiert daher die geplanten Änderungen zum Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz aufs Schärfste und fordert die Sächsische Landesregierung auf, sie zurückzunehmen. Wir solidarisieren uns mit allen betroffenen Studierenden und fordern sie zu entschlossenen Protesten auf!

News Author: 
Justus Hoffmann