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Deutschland-Semesterticket

Inhalt

Handy-Ticket aktivieren

Unter diesem Link kann das Deutschland-Semesterticket aktiviert werden:

SEMESTERTICKET-PORTAL

Da es eine Form des Deutschlandtickets ist, muss das Deutschland-Semesterticket digital ausgegeben werden. Der RMV bietet es daher als Handy-Ticket an. Der Studierendenausweis muss nicht vorgezeigt werden. Studierende haben keine Fahrtberechtigung, wenn sie das Handy-Ticket nicht aktiviert haben!

Step-by-Step

Um euch das Deutschland-Semesterticket zu holen, müsst ihr auf das Semesterticket-Portal gehen. Dort könnt ihr

  1. euch im Uni-SSO anmelden.
    deutschlandsemesterticket_sso.jpeg

    Im ersten Feld muss eure TU-ID (nicht Matrikelnummer! Form: ab12abcd) stehen und im zweiten Feld das Passwort. Die Zugangsdaten sollten identisch mit denen von z.B. Moodle oder TUCaN sein.
    WICHTIG: Eventuell werdet ihr gefragt, ob ihr einige Daten mit dem RIDE Ticketing Portal teilen wollt. Dies muss akzeptiert werden, sonst wird ein Fehler geworfen werden! Das Geburtsdatum ist wichtig, damit ihr auf dem Ticket identifiziert werden könnt. Die Berechtigung enthält Daten zum Semesterzeitraum. Wenn ihr nicht mit der Datenweitergabe einverstanden seid, könnt ihr euch eine Chipkarte holen.
  2. auf das Deutschlandsemesterticket klicken.
    deutschlandsemesterticket.jpeg

  3. Jetzt habt ihr einige Optionen: Entweder ihr verwendet einfach den QR-Code, der auf der Website angezeigt wird (ab Semesterbeginn wird er auch gültig sein). Gerne könnt ihr euch z.B. ein Lesezeichen auf das Semesterticket-Portal setzen und dieses jedes Mal öffnen, wenn euer Fahrschein kontrolliert wird:
    deutschlandsemesterticket_qrcode.jpeg

    Für viele wird es komfortabler sein, das Semesterticket einem Wallet hinzuzufügen. Das Google Wallet bzw. Apple Wallet sollte auf allen Android- bzw. iOS-Geräten installiert sein. Alternativ werden auch andere Wallet-Apps unterstützt. Dafür scrollt ihr auf derselben Seite nach unten und drückt den entsprechenden Button:
    deutschlandsemesterticket_wallet.jpeg

    Wie ihr sehr, könnt ihr euch dort auch einen Beleg herunterladen.

Chipkarte

Für Menschen, die kein Handy besitzen, können Chipkarten ausgegeben werden. Wir setzen uns grundsätzlich gegen den Digitalzwang ein und sobald sich die gesetzlichen Vorgaben ändern, werden wir neue Verhandlungsrunden starten.

Hinweis: Mit der Beantragung einer Chipkarte im AStA-Büro wird dein Handyticket invalidiert.

Für die Beantragung der Chipkarte musst du:

  1. diese Bescheinigung von der Uni ausfüllen lassen. Dafür gehst du am besten zum Studierendenservice (internationale Studierende zum Service für internationale Studierende),
  2. selbige Bescheinigung auch von uns ausfüllen lassen. Dafür gehst du am besten in eines unserer Büros,
  3. zu einer RMV-Vertriebsstelle gehen, die Chipkarten ausgibt. In Darmstadt befindet sich diese im DB Reisezentrum im Hauptbahnhof (nicht der RMV-Schalter davor!). Eine Liste mit allen teilnehmenden Vertriebsstellen ist unten. Mit der Bescheinigung kann die Chipkarte dort ausgegeben werden.

Bitte beantragt Chipkarten wirklich nur, wenn die Nutzung des Handytickets ausgeschlossen ist. Diese Option stellt für alle Beteiligten einen großen bürokratischen Aufwand dar.

Allgemeines

Was ist das Semesterticket?

Das Semesterticket berechtigt Studierende, alle öffentlichen Verkehrsmittel in Deutschland zu benutzen, die im Geltungsbereich des Deutschlandtickets enthalten sind. Das beinhaltet im Wesentlichen den gesamten Nahverkehr und einige wenige Fernverkehrsstrecken. Das Deutschland-Semesterticket wird als Handyticket ausgegeben und ist nur als solches gültig. Menschen, die kein Handy besitzen, können eine Chipkarte bestellen oder die Rückerstattung des Tickets beantragen.

Wann ist das Ticket gültig?

Das Semesterticket ist ab Semesterbeginn in Verbindung mit einem Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) gültig, sofern das Handy-Ticket aktiviert wurde. Der internationale Studierendenausweis (ISIC) gilt auch als Lichtbildausweis und ist beim AStA erhältlich.

Warum gibt es das Semesterticket?

„In dem Bestreben, die sozialen und wirtschaftlichen Belange der Studierenden an Lehreinrichtungen im Tarifgebiet des Deutschlandsemestertickets wahrzunehmen und die Mobilität der Studierenden mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln bundesweit zu gewährleisten und zu fördern, schließen die Vertragsparteien nachfolgende Vereinbarung: […]“

heißt es in der Präambel des Vertrags zwischen AStA und RMV. Der AStA hat durch die Wahl der Studierenden und seine Stellung als Körperschaft öffentlichen Rechts die Möglichkeit, einen Vertrag dieser Art abzuschließen, der Studierenden erhebliche finanzielle Vorteile bringt. Dabei zählt nicht, ob einigen kein Vorteil aus dem Geschäft ergeht, wenn dieses nur deshalb so günstig sein kann, weil eben alle Studierende das Ticket kaufen. Da das Ticket von Studierenden unterschiedlich intensiv genutzt wird, zahlen alle quasi den Durchschnittspreis. Auch für diejenigen, die das Ticket nur selten benutzen, ergibt sich auch bei geringer Inanspruchnahme ein Preisvorteil gegenüber dem Kauf von Einzelfahrkarten. Zusätzlich wird das Ticket durch Ausgleichszahlungen für den Auszubildendenverkehr subventioniert, wodurch der zu zahlende Betrag noch geringer wird.

Gerade, wenn das Ticket bereits in der Tasche ist, wird die Hemmschwelle zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kleiner. Die Herabsetzung dieser Hemmschwelle ist ein weiterer wichtiger Grund für das Semesterticket. Mit der Straßenbahn fahren fällt leichter, wenn man sich keine Gedanken über die Tarife machen muss und nicht bei jeder Fahrt Kleingeld aus der Tasche gekramt werden muss. Es bleibt zu hoffen, dass diese Erfahrungen nachhaltig wirken und Studierende auch in der späteren Arbeitswelt auf öffentliche Verkehrsmittel setzen, wenn die Fahrkarten zu Normalpreisen gekauft werden müssen, sofern Abeitgeber_innen kein JobTicket anbieten.

Die TU Darmstadt trägt mit ihren ca. 25 000 Studierenden erheblich zu den täglichen Verkehrsströmen durch die Stadt und das Umland bei. Würden alle mit einem privaten PKW zur Vorlesung anreisen, würden sich sehr viel längere Staus bilden und eine stressige Suche nach Parkplätzen würde nötig. Wir verstehen die Stadt und ihre Straßen nicht als bloßen Transit- sondern auch als Lebensraum und je weniger Autos unterwegs sind, desto angenehmer ist, die Stadt für alle.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet das Semesterticket?

Das Semesterticket kostet 176,40€ im Sommersemester 2024 und ist in den Semesterbeiträgen bereits enthalten. Der umgerechnete Preis von 29,40€ pro Monat beträgt 60% des Preises des Deutschlandtickets.

Ist mein Studienausweis/Studienbescheinigung ebenfalls als Semesterticket gültig?

Nein, das Semesterticket ist nur in digitaler Form (Handyticket, voraussichtlich in begründeten Ausnahmen Chipkarte) gültig.

Ich bekomme die Fehlermeldung "Fehlerhafte Daten". Woran liegt das?

Wahrscheinlich liegt der Fehler "Fehlerhafte Daten" daran, dass die Datenweitergabe nicht zugelassen wurde. Das Geburtsdatum ist wichtig, damit du anhand der Daten auf dem Ticket identifiziert werden kannst. Bitte melde dich nochmal im Semesterticket-Portal an und akzeptiere die Weitergabe der Daten an das Semesterticket-Portal.

Ich kann mich einloggen, sehe aber kein Ticket. Woran liegt das?

Auch wenn du kein Ticket siehst, deutet das darauf hin, dass die Datenweitergabe nicht zugelassen wurde. In diesem Fall wurde wahrscheinlich das Feld "Berechtigung" nicht geteilt, das den Semesterzeitraum enthält. Bitte melde dich nochmal im Semesterticket-Portal an und akzeptiere die Weitergabe der Daten an das Semesterticket-Portal.

Darf ich jemanden mitnehmen?

Nein, es ist nicht möglich jemanden auf der Fahrkarte mitzunehmen. Das Semesterticket eine persönliche Zeitkarte, die nur von dir benutzt werden kann. Du darfst dein Semesterticket auch nicht verleihen.

Was ist mit meinem Fahrrad?

Gründsätzlich gelten die Bedingungen des Deutschlandtickets. Innerhalb des RMV ist es möglich, sein Fahrrad in den ÖPNV-Angeboten mitzunehmen. Allerdings gibt es kein Recht auf Mitnahme. Den einzelnen Verkehrsunternehmen ist das Recht der eingeschränkten oder sogar ausgeschlossenen Fahrradmitnahme zu bestimmten Zeiten auf bestimmten Linien vorbehalten. Weitere Informationen findet ihr auf den Seiten des RMV.

Wie funktioniert das mit dem AirLiner?

Du kannst den Bus zum Flughafen Frankfurt am Main nutzen, brauchst aber eine Zuschlagfahrkarte, die du beim Einsteigen kaufst. Es lohnt sich dennoch, da man ohne Umstieg und mit WLAN direkt zum Terminal 1 und 2 kommt. Wer die Rückerstattung des Semestertickets beantragt hat, weil sie*er z.B. ins Auslandssemester fährt, muss natürlich den vollen Preis zahlen.

Kann ich mit dem Semesterticket auch im InterCity fahren?

Das Deutschland-Semesterticket ist als Fahrkarte dem Deutschlandticket gleichgestellt. Daher gibt es auch einige (wenige!) Intercity-Strecken, die mit dem Semesterticket befahren werden können. Diese Strecken findet ihr hier. Grundsätzlich berechtigt das Semesterticket aber nur zur Mitfahrt im Regionalverkehr.

Gibt es eine Zuschlagskarte für den InterCity?

Zum Jahresbeginn 2005 ist der Rahmenvertrag zwischen RMV und der Deutschen Bahn, welcher die Nutzung der IC/EC-Züge mittels Zuschlagfahrkarte in ganz Hessen ermöglicht hat, ausgelaufen. Eine Weiterführung des Vertrags in der bestehenden Form war von Seiten der Bahn in dieser Form jedoch nicht gewünscht. Seitdem gibt es keine Zuschlagskarte mehr, mit der man die Nutzung der IC/EC-Züge erkaufen kann.

Warum können Studierende an der Universität Marburg und Studierende an der Evangelischen Hochschule Darmstadt den InterCity nutzen?

Um nach dem Wegfall der Zuschlagskarte eine Anschlussregelung zu finden, saßen die hessischen ASten seit dem Frühjahr 2005 mit der Bahn am Verhandlungstisch. In diesen sehr zähen Verhandlungen hat die Bahn jedoch Preisvorstellungen entwickelt, die für die meisten ASten schlicht inakzeptabel sind.
Die Situation an der Universität Marburg (sehr gute Anbindung ans IC-Netz, hohe Akzeptanz und starke Nutzung, deutlicher positiver Effekt für eine große Zahl von Studierenden) und an der Evangelischen Hochschule Darmstadt (Studienstandorte in Darmstadt und Treysa, Nordhessen ) ist jedoch ganz anders, weshalb die beiden Hochschulen auf Basis des letzen Angebots der Bahn zu einem Abschluss gekommen sind. Dafür zahlen alle Studierenden dieser beiden Hochschulen im Solidarmodell jedoch in Zukunft bis zu 50 € im Semester an die Bahn.

Darf ich der ersten Klasse reisen?

Wenn du unbedingt willst, aber dann musst du eine Zuschlagfahrkarte beim RMV kaufen.

Rückerstattung

Folgende Personengruppen können sich den Betrag für das Deutschland-Semesterticket rückerstatten lassen:

  • Studierende, die sich aufgrund ihres Studiums mindestens drei Monate des Semesters im Ausland aufhalten,
  • Studierende, die an zwei Hochschulen mit Pflichtabnahme von Semestertickets immatrikuliert sind, können an einer Hochschule erstattet werden,
  • Schwerbehinderte Studierende, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen,
  • Studierende, die nachweislich ein Urlaubs- oder Auslandssemester antreten,
  • Studierende, welche das Landesticket Hessen beziehen und das Deutschlandsemesterticket nachweislich während des laufenden Semesters nicht bezogen haben,
  • Studierende, für die der Beitrag eine soziale Härte nach Härtefallsatzung darstellt,
  • Studierende, die aus gesundheitlichen Gründen kein Handy benutzen können.

Bei einer Rückerstattung wird das Handy-Ticket serverseitig deaktiviert. Die Fahrtberechtigung geht somit verloren!

Mehr Informationen inklusive Fristen und einem Link zur Online-Rückerstattung findet ihr hier.

Probleme bei der Fahrkartenkontrolle

Was ist, wenn ich mein Handy vergessen/kein Akku habe und kontrolliert werde?

Dann wird vom RMV ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Du erhältst einen Beleg, mit dem du aufgefordert wirst, 60,00 € zu zahlen. Mit diesem Beleg, deinem Semesterticket und einem Lichtbildausweis kannst du in einer RMV-Mobilitätszentrale den Betrag auf eine Bearbeitungsgebühr von 7,00 € mindern. Du kannst dich bei Problemen unter "> an den AStA wenden.

Fahrgastrechte

Was sind die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr?

Seit Juli 2009 gilt das Fahrgastrechtegesetz, das die Rechte der Fahrgäste bei Verspätungen und Zugausfällen verbessert. Bisher waren Studierende mit Semesterticket von einigen Fahrgastrechten mit der Begründung, dass das Semesterticket eine erheblich ermäßigte Fahrkarte darstellt, ausgeschlossen. Mit dem neuen Semesterticketvertrag, der ab Sommersemester 2011 gilt, gelten jetzt die gleichen Rechte wie für alle anderen Besitzer_innen von Zeitkarten im Auszubildendenverkehr.

Informationen zu den verschiedenen Fahrgastrechten findet ihr unter folgenden Links.

Welche Entschädigung gibt es bei Verspätungen?

Wer mit dem Semesterticket mit dem Zug unterwegs ist, kann bei einer Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten 1,50 Euro erstattet bekommen. Dies ist ein festgelegter Erstattungssatz, der für alle Zeitkarten im RMV gilt. Weil die Rückerstattung von so kleinen Beträgen sehr großen Aufwand macht, werden Erstattungsbeträge erst ab 4 Euro ausbezahlt. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Fahrkarte können Entschädigungsfälle jedoch gesammelt werden und dann gemeinsam ausgezahlt werden.

Kann ich auch den InterCity benutzen, wenn die Regionalbahn Verspätung hat?

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort darf auch ein Zug des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) genutzt werden. Wichtig ist, dass es sich nicht um einen reservierungspflichtigen Zug (z.B. ICE Sprinter) handelt. Man darf aber nicht einfach in den Fernzug einsteigen und mitfahren, sondern muss sich eine entsprechende Einzelfahrkarte für den Fernverkehr kaufen. Diese kann man im Fernverkehr auch beim Zugbegleiter lösen. Die Kosten für die Fahrt können anschließend geltend gemacht werden. Manche Zugbegleiter sind kulant und lassen dich ohne den bürokratischen Aufwand mitfahren, wenn du vorm Einstieg nett fragst.

Wenn nachts gar kein Zug mehr fährt?

Ist zu erwarten, dass der Zug mit einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr eine Verspätung von mindestens 60 Minuten hat, können Taxikosten bis maximal 80 Euro geltend gemacht werden. Diese Regelung gilt auch bei Ausfall des letzten fahrplanmäßigen Zuges des Tages, wenn ansonsten das Ziel nicht vor 24 Uhr erreicht werden kann. Bevor Ihr jedoch in ein Taxi steigt, sind zunächst eventuell zur Verfügung gestellte Ersatzangebote (z.B. Busnotverkehr) zu nutzen.

Wo kriege ich das Rückerstattungsformular?

Das Formular für die Rückerstattung findet sich hier als PDF-Dokument oder in den RMV-Mobilitätszentralen.

Gibt es auch eine Entschädigung, wenn der Bus oder die Straßenbahn verspätet ist?

Die oben genannten Regelungen gelten nur für den S-Bahn und Eisenbahnverkehr. Seit die 10-Minuten-Garantie seitens des RMV leider eingestellt wurde, gibt es leider keine Entschädigung mehr für Verspätungen von Bus und Straßenbahn.

Hintergründe

In Darmstadt erfunden: das Semesterticket nach dem Solidarmodell

Vor der Einführung des Tickets im Jahre 1991 bot die HEAG zwar ein verbilligtes Ticket für Studierende an, doch galt dies nur im Stadtgebiet. Studierende von außerhalb mussten noch immer Bahn- oder Busfahrkarten anderer Betreiber zusätzlich erwerben. Zwar besserte sich dieser Zustand nach Gründung des Darmstadt-Dieburger Verkehrsverbund (DDV), da nun alle Buslinien des Landkreises mit einer Fahrkarte benutzbar waren, aber Bahntickets mussten noch immer zusätzlich gekauft werden.
 
Das Darmstädter Studententicket wurde aus der Idee geboren, dieses Dilemma auf einfache Art und Weise zu beenden. Als erstes seiner Art in der Bundesrepublik sollte es ermöglichen, alleine mit dem Studienausweis alle Verkehrsmittel am und um den Hochschulstandort zu benutzen. Mit dem DDV wurde bis zur Ablösung durch die Vereinbarung mit dem RMV ein Vertrag geschlossen, der unter Annahme einer durchschnittlichen Nutzungsintensität den Betrag für jeden Studi festsetzte. Zusätzlich war dieses Ticket durch Ausgleichszahlungen für den Auszubildendenverkehr subventioniert, wodurch der zu zahlende Betrag noch geringer wurde. An diesem Prinzip hat sich bis heute nichts geändert.
 
Das Darmstädter Semesterticket wurde im Laufe der ersten Semester von der zuständigen Prüfungsbehörde für Tarife im öffentlichen Nahverkehr, dem Regierungspräsidium Darmstadt, genau beobachtet. Zählungen und Befragungen sollten sicherstellen, dass der bezuschusste Anteil des Tickets nicht zu hoch ausfiel – schließlich zahlt diesen der Bund. Inzwischen ist diese Frage geklärt und das Semesterticket als "normale" Karte anerkannt, deren Abrechnungsmodalitäten nachzuvollziehen sind.

Der AStA hat durch die Wahl der Studierenden und seine Stellung als Körperschaft öffentlichen Rechts die Möglichkeit, solch einen Vertrag abzuschließen, der StudentInnen erhebliche finanzielle Vorteile erbringt. Dabei zählt nicht, ob einigen kein Vorteil aus dem Geschäft ergeht, wenn dieses nur deshalb so günstig sein kann, weil eben alle Studierende das Ticket kaufen.

Wie daraus das RMV-AStA-Semesterticket mit dem VRN-Übergangsbereich wurde

Zur Erklärung muss jedoch ein wenig in die Entstehungsgeschichte des RMV und des Semestertickets geschaut werden: Als die Vorbereitungsgesellschaft des RMV sich daran machte, die Gebietskörperschaften (also Landkreise und kreisfreie Städte) zu einer Mitgliedschaft zu bewegen, war noch die Rede von einem Geltungsbereich im Gebiet zwischen Aschaffenburg, Teilen von Rheinland-Pfalz rund um Mainz, Südhessen und dem heute im RMV befindlichen Gebiet Mittelhessens. Schnell kristallisierte sich jedoch heraus, dass einige der angesprochenen Gebietskörperschaften kein gesteigertes Interesse an einer Mitgliedschaft im RMV hatten. Unter einigem politischen Gezerre kam dann das heutige Verbundgebiet zustande. Federn hatte der RMV besonders in den benachbarten Bundesländern zu lassen, so dass an der Landesgrenze Schluss war mit der Verbundherrlichkeit. Aschaffenburg, obwohl eindeutig dem Wirtschaftsraum Rhein-Main zugetan, blieb außen vor, in Rheinland-Pfalz wurde nur das Stadtgebiet von Mainz an den RMV angeschlossen, da es hier sowieso schon eine lokale Tarifgemeinschaft zwischen Mainz und Wiesbaden gab. Im Süden zeigte der Landkreis Bergstraße keine Neigung, dem Verkehrsverbund beizutreten, da er bereits im Nachbarverbund Rhein-Neckar organisiert war.

Für die Bergsträßer wurde die Situation verbessert, indem eine Übergangsregelung zwischen den Verbünden geschaffen wurde: Für Fahrten in den Großraum Frankfurt (und Gebiete südlich davon) durften aus Teilen des Kreisgebiets RMV-Fahrkarten vertrieben werden. Das entspricht der Preisstufe 6 des RMV, es können aus diesen Gebieten also keine Netzkarten (Preisstufe 7) gekauft werden, d.h. Bergsträßer Bürger müssen z.B. nach Marburg eine Karte der DB AG erwerben, die wesentlich teurer ist. Im Umkehrschluss der RMV-Tariflogik bedeutet dies: Eine Netzkarte des RMV mit Preisstufe 7 berechtigt nicht zur Fahrt in die Übergangsgebiete. Dieses muss einzeln bezahlt werden. Will ein Bergsträßer sich alleine innerhalb des Kreisgebiets bewegen, muss eine Fahrkarte des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) erstanden werden (schwierig, gell?).

Für den AStA der TU Darmstadt war es klar, dass nur eine vollwertige Anbindung dieser Gebiete an das Semesterticket Sinn machte. Durch die dezentrale Lage Darmstadts im Gebiet des RMV können mit einer RMV-Netzkarte zwar Marburg und Fulda in erklecklicher Entfernung erreicht werden, aber bereits 15 Kilometer südlich des Stadtgebiets wäre nach dem Willen des RMV Schluss gewesen; hier verläuft die Kreisgrenze Darmstadt-Dieburgs. So setzten wir alles daran, auch eine Fahrtberechtigung in den Übergangsgebieten zu erhalten, was letztendlich ohne Mehrkosten gelang. Der Hochschulstandort Darmstadt war damit der einzige, dessen Studierende auch in den Übergangsgebieten zum VRN freie Fahrt genießen. Auch heute noch kann beim RMV keine Netzkarte mit dieser Funktionalität erworben werden!

Der Landkreis Bergstraße war jedoch mit der getroffenen Übergangsregelung nicht sonderlich gut bedient: Es war nur der nordwestliche Teil des Kreisgebiets (Bergstraße und Teile des Rieds) einbezogen. Um etwas mit den hübsch nummerierten RMV-Tarifgebieten zu jonglieren: Angeschlossen sind seitdem Zwingenberg, Bensheim und Heppenheim (Nr. 45), Lorsch und Einhausen (Nr. 46) und Bürstadt, Biblis und Groß-Rohrheim (Nr.47). Es konnten also lange nicht alle Bürger des Kreises die Angebote des RMV nutzen, für viele waren noch immer zwei Fahrkarten notwendig: Statt VRN und DB (ggf. auch noch FVV / HEAG) nun eine für den VRN und die andere für den RMV, was zudem teilweise noch teurer war als vorher. Zudem hatten lokale Busunternehmer erhebliche Probleme mit den RMV-Tarifen, weshalb zeitweise auch ein Übergangstarifgebiet des VRN in den RMV bestand (noch alles klar?!). Es war von Anbeginn klar, dass diese unübersichtliche und unerquickliche Situation geändert werden musste.

Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) und Verkehrsverbund-Rhein-Neckar (VRN) haben mit Wirkung zum 1. Juni 1997 die Übergangsregelung erweitert. Es wurden außer den bestehenden Gebieten vier weitere eingerichtet: Nr. 67 (Worms Stadt), Nr. 4810 (Lampertheim, Viernheim), Nr. 4830 (Laudenbach, Hemsbach, Weinheim) und Nr. 4850 (Überwald). Zusätzlich wurde das Tarifgebiet Nr. 45 (Bensheim) um die Gemeinden Lautertal, Lindenfels und Fürth (n.v.) ausgedehnt.

Da der Vertrag mit dem RMV unverändert weiter bestand, durften die Studis der TH jedoch nicht in diese neuen Gebiete fahren! Böse Sache, dachte sich das Verkehrsreferat und nahm unverzüglich Verhandlungen mit dem RMV auf. Die anderen Hochschulen wurden sogleich miteingebunden, denn es war klar, dass nur eine gemeinsame Lösung gefunden werden konnte. Für die Studierenden der TU ist also ab 01.10.1997 mit dem neuen Studienausweis auch in diesem Bereich die Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln frei.

Unbefristeter Vertrag zwischen RMV und AStA ab 01. April 2011

Zum Sommersemester 2011 tritt eine neue Ära in der Geschichte des Semestertickets ein, denn bisher waren alle Verträge zwischen AStA und RMV befristet gültig. Das heißt, es musste in regelmäßigen Abständen über die Fortführung des Semestertickets neu verhandelt werden. Das war ein Zeichen dafür, dass das RMV-AStA-Semesterticket nur als Modellprojekt angesehen wurde. Mit dem neuen Vertrag ist es gelungen das Semesterticket dauerhaft zu sichern.

Dies hat insbesondere den Vorteil, dass auch die Preise auf absehbare Zeit stabil bleiben und ab Sommersemester 2014 Preisänderungen jeweils nur noch im gleichen Verhältnis wie bei den normalen Monatskarten im Auszubildendentarif erfolgen. Bisher war es nämlich so, dass der RMV bei den regelmäßigen Neuverhandlungen mit großen Preiserhöhungen ins Rennen gegangen ist.

Darüber hinaus konnte auch Einigkeit erzielt werden, dass alle Studierenden im RMV-Gebiet das gleiche Gültigkeitsgebiet befahren können. So können ab Sommersemester 2011 alle Studierenden im RMV Gebiet auch die Übergangsgebiete zum VRN und zum NVV nutzen. Einige Hochschulen haben zusätzliche Gültigkeitsbereiche (z.B. im NVV oder im IC). Dies beruht darauf, dass die ASten dieser Hochschulen zusätzliche Vereinbarungen getroffen haben. Dafür müssen die Studierenden dort aber auch mehr für ihr Ticket bezahlen.

Seit dem 1. August 2015 sind auch die NVV-Übergangstarifgebiete 8510 (Lichtenfels) und 8530 (Korbach) im Semesterticket enthalten.

Am 1. Juni 2023 wurde das Angebot "Upgrade-Ticket" für Inhaber_innen des Deutschlandtickets eingeführt. Damit hatten Studierende die Möglichkeit, ein Deutschlandticket günstiger zu erwerben, weil der schon bezahlte Beitrag für das Semesterticket auf den Monat gerechnet vom Preis des Deutschlandtickets abgezogen wird. Dieses Angebot war bis zur Einführung des Deutschland-Semestertickets gültig

Deutschland-Semesterticket

Ab dem Sommersemester 2024 gilt das Semesterticket deutschlandweit. Dieser Schritt folgt auf eine Einigung von Bund und Ländern am 27. November 2023. Der Preis beträgt nun 60% des Deutschlandtickets und ist somit an das Deutschlandticket statt an den Auszubildendentarif gebunden. Außerdem wird das Semesterticket digitalisiert und von nun an als Handyticket ausgegeben.

Wie sieht die Zukunft aus?

Die Mobilitätsreferent*innen aller hessischen ASten werden in der Landes-ASten-Konferenz (LAK Mobilität) verstärkt gemeinsam kooperieren, da das RMV-AStA-Semesterticket nicht nur auf einem Solidarmodell der Studierenden der TU Darmstadt beruht, sondern nur ermöglicht wird, da alle Hochschulen im RMV mitmachen.

Wir werden weiterhin für ein günstigeres Semesterticket kämpfen - auch mit unseren Verbündeten in der LAK und beim fzs. Mobilität ist für uns ein Grundrecht!

Informationen für Studierende anderer Hochschulen

Auch andere Hochschulen bieten ein Semesterticket an, das das Gültigkeitsgebiet des Deutschlandtickets umfasst. Trotzdem können sich die Bedingungen von denen der TU Darmstadt geringfügig unterscheiden. Wir bitten Studierende anderer Hochschulen, sich an ihrer eigenen Hochschule über ein eventuell vorhandenes Angebot zu informieren. Wenn deine Hochschule außerhalb des RMV-Gebiets liegt und kein Deutschland-Semesterticket anbietet, darfst du wahrscheinlich nicht ins wunderschöne Darmstadt fahren. Wenn du im RMV fahren willst, kannst du dir ermäßigte Wochen- oder Monatskarten zum Auszubildendentarif kaufen. Dazu gehst mit Studierendenausweis in eine RMV-Mobilitätszentrale oder eine der zahlreichen Verkaufsstellen. Dort erhältst du eine Kundenkarte für Auszubildende, mit der du die ermäßigten Zeitkarten kaufen kannst.

RMV-Semesterticket (veraltet)

Vor dem 1. April 2024 galt das RMV-Semesterticket. Brauchst du Informationen aus dieser Zeit, z.B. alte Fahrgastrechtinformationen, gibt es hier noch die alte Website.