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Studentische Hilfskräfte

Kontakt

(leitet momentan an weiter)

Ansprechpartner: Karl Wolff

Beschreibung

Für Konflikte im Rahmen der Arbeit als studentische Hilfskraft, bei Fragen zu allgemeinen arbeitsrechtlichen Themen, Fragen zur TVStud Bewegung oder Fragen zu gewerkschaftlichen Themen habt, bietet dieses Referat Unterstützung an. Es wird keine Rechtsberatung angeboten, hier wird auf das DGB-Campus-Office sowie die Beratungsstellen des AStA hingewiesen. Auf Anfrage können auch Sprechstunden vereinbart werden, eine feste Sprechstunde ist nicht vorgesehen.

Hochschulpolitisches Ziel des Referats soll die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von studentischen Beschäftigten sein. Dafür wird eng mit der TVStud-Bewegung, DGB-Hochschulgruppe sowie Gewerkschaften und dem DGB-Campus-Office kooperiert.

Notwendigkeit

Die Notwendigkeit dieses Referates ergibt sich aus der rechtlichen Situation studentischer Beschäftigungsverhältnisse an deutschen Hochschulen. In Hessen sind studentische Hilfskräfte durch das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG) von sämtlichen betrieblichen Vertretungen ausgeschlossen. Im HPVG §4, Abs. 5(3) werden sie explizit nicht als Beschäftigte im Sinne des Gesetzes verstanden.

Daraus resultiert ein Ausschluss von der innerbetrieblichen Interessenvertretung der Arbeitnehmenden. Konkret bedeutet dies, dass der Personalrat nicht für Belange von studentischen Hilfskräften zuständig ist. Es gibt demnach aktuell keine zentrale Anlaufstelle für arbeitsrechtliche Fragen oder bei Konflikten in Zusammenhang mit der Beschäftigung. Bei Konflikten mit den Vorgesetzten sind studentische Hilfskräfte demnach auf ihre individuelle Konfliktfähigkeit angewiesen. Diese ist aufgrund der prekären Arbeitsverhältnisse sehr eingeschränkt, da jeder Konflikt sich auf die Weiterbeschäftigung der kurzzeitig befristeten Verträge auswirken kann. Zudem stehen studentische Hilfskräfte mit ihren Vorgesetzten nicht selten in einem Professor:in-Student:in-Verhältnis, weshalb auch Bewertungen der Studienleistungen von Konflikten beeinflusst werden können. Hier herrscht also eine doppelte Machtasymmetrie, die nach einer aktuellen Studie die studentischen Hilfskräfte nicht selten dazu verleitet, arbeitsrechtliche Bestimmungen zu umgehen. So sind unbezahlte Überstunden, das Nacharbeiten von Krankheitsfällen oder Arbeiten ohne Entlohnung nicht selten.

Weitere Infos gibt es in der Studie des IAW Bremen: https://www.iaw.uni-bremen.de/f/a515fbddae.pdf

Auch werden üblicherweise die Arbeitsverträge vor der Einstellung vom Personalrat auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft. Dies geschieht aus genannten Gründen bei studentischen Hilfskräften nicht. Nicht selten resultiert daraus eine Anstellung als studentische Hilfskraft im administrativen Bereich, beispielsweise der Verwaltung von Fachbereichen, Sekretariatsarbeiten, usw. Dies ist eine Umgehung geltenden Tarifrechts! Diese Tätigkeiten fallen nicht unter die Zuständigkeit von studentischen Hilfskräften, deren Tätigkeit stets einen Bezug zu wissenschaftlichen Arbeiten aufweisen muss. Administrative Stellen sind reguläre Stellen im Dienstleistungsbereich und müssen nach Tarifvertrag entlohnt und entsprechend eingruppiert werden. Studentische Hilfskräfte werden so als billige Arbeitskräfte ausgenutzt. Denn anders als andere wissenschaftliche oder administrative Aufgaben an deutschen Hochschulen sind studentische Hilfskräfte nicht Tarifgebunden, da sich sowohl Länder als auch Universitäten weigern einen Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte mit den Gewerkschaften auszuhandeln.

Weitere Infos dazu gibt es hier: https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/mein-arbeitsplatz/hochschulen/++co++36f5536a-cfc1-11ec-8480-001a4a160100

Weitere Informationen

https://tvstud.de/

https://jugend.dgb.de/studium/dein-job/jobarten/++co++d24c63ce-76a9-11e2-b4fa-5254004678b5