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Unterstützung

Der Haushalt der Studierendenschaft (siehe Studierendenparlament) sieht verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung vor.

Den Fachschaften stehen im Jahr 2023 41.000 EUR Verfügung. Dazu kommen 6.000 EUR für die Ausrichtung von Bundesfachschaftentagungen. Nach der Finanzordnung kann der AStA Anträge bis zu einer Höhe von 1.500 EUR bewilligen.  Über Anträge über 1.500 EUR muss das StuPa entscheiden. Vor Einreichung des Antrags ist die Rücksprache mit dem Finanzreferat erwünscht. 

Für Hochschulgruppen sind 17.000 EUR veranschlagt, hieraus ergibt die Grenze von 850 EUR, ab der das StuPa über den Antrag befinden muss. Mit dem Beschluss des StuPa im November 2014 wurde zudem ein Haushaltstopf für die politische Arbeit der Listen in Höhe von 4.000 EUR eingerichtet. Die Modalitäten, unter denen hieraus Gelder abgerufen werden können sind im entsprechenden Antrag und dem dazugehörigen Protokoll zu finden.

Es gibt weiterhin die Möglichkeit Veranstaltungen durch den AStA unterstützen zu lassen oder gemeinsam mit dem AStA zu veranstalten. Hierfür stehen ebenfalls Mittel zur Verfügung. Dabei müssen die Richtlinen zur Gestaltung von Werbung und für Veranstaltungen eingehalten werden.

Weiterhin unterhält der AStA einige Infrastruktur, die Fachschaften und Hochschulgruppen zur Verfügung gestellt werden.

Den allgemeinen Ablauf von Antragsstellung bis Auszahlung der bewilligten Mittel findet ihr hier.

Finanzordnung der Studierendenschaft