Staatsgerichtshof weist Anzeige der Studierendenvertretungen zurück
Admin Oct 31 2006 - 1:56am
In dem Verfahren der Studentenschaft der Technischen Universität Darmstadt, vertreten durch den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) gegen das Land Hessen wegen eines Antrages nach Art. 147 Abs. 2 der hessischen Verfassung (HV) hat der Staatsgerichtshof des Landes Hessen am 12.Juli 2006 beschlossen, diesen Antrag zurückzuweisen.
„Schade, dass ein verfassungswidriges Gesetz erst verabschiedet sein muss, bis man dagegen klagen kann“, kommentiert Sascha Decristan vom AStA die Mitteilung des Staatgerichtshofes.