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FAQ: Krankenversicherung im Studium

Krankenkassenkarte

+++Dieser Artikel ist mittlerweile inhaltlich nicht mehr aktuell, wird allerdings zur Dokumentation über die Arbeit des AStA online gelassen+++

Studierende unter 30 Jahren (und bis zum 14. Fachsemester) sind in der Regel in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Daher verlangt die Uni vor eurer Immatrikulation einen Bescheid über eure Krankenversicherung. Wir haben euch im Folgenden die häufigsten Fälle als Überblick zusammengefasst, für nähere Details wendet euch am besten an die Krankenkassen:     

Familienversicherung

Sind eure Eltern beide gesetzlich versichert und seid ihr unter 25 Jahre alt, so seid ihr durch die Familienversicherung eurer Eltern mit versichert. Ihr müsst jedoch beachten, dass ihr während der Vorlesungszeit nicht mehr als 405€ bzw. falls euer Einkommen ausschließlich durch einen Minijob zustandekommt 450€ monatlich verdienen dürft, wenn ihr in der Familienversicherung Mitglied bleiben wollt. Habt ihr einen anerkannten Freiwilligendienst geleistet, kann sich die Versicherungszeit um eben diese Spanne über euren 25. Geburtstag hinaus verlängern.

Private Krankenversicherung

Ist eines eurer Elternteile privatversichert und hat ein höheres Einkommen (monatlich mehr als 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze und höher als das Gesamteinkommen des anderen Elternteils), so könnt ihr euch innerhalb der ersten drei Monate eures Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen, um euch privat zu versichern. Das kann vor allem interessant sein, wenn eines eurer Elternteile Beamte*r und beihilfeberechtigt ist, da auch ihr unter diesen Umständen von der Beihilfe profitieren könnt, dies gilt allerdings nur so lange ihr Kindergeld bekommt, d.h. in der Regel bis zu eurem 25. Geburtstag. Diese Befreiung gilt dann euer gesamtes Studium lang und gegebenenfalls sogar darüber hinaus! Das heißt, dass ihr euch für die Dauer der Befreiung privat versichern müsst. Die einzige Möglichkeit, diese Befreiung aufzuheben, liegt in der Zeit zwischen Bachelor und Master – aber nur, solange ihr mehr als einen Monat lang nicht immatrikuliert seid. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass ihr in den Basistarif bzw. eine studentische PKV wechselt. In der Regel erhaltet ihr dort die gleichen Leistungen wie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung und habt einen ähnlich hohen Beitrag.

Studentische Krankenversicherung

Wenn ihr nicht mehr über eure Familie versichert werden könnt, aber dennoch versicherungspflichtig seid, fallt ihr bis zum 30. Lebensjahr bzw. 14. Fachsemester unter die studentische Krankenversicherung. Diese beträgt inklusive Pflegeversicherungsbeitrag ca. 80 € pro Monat. Wenn ihr gleichzeitig BAföG empfangt, kann sich eure Förderung damit um den Beitrag der Krankenversicherung erhöhen.