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Hessische Landesregierung wegen Verfassungsbruch angezeigt

Pressemitteilung des AStA der TU Darmstadt vom 06.07.2006

Studierendenvertreter reichen beim Staatsgerichtshof Anzeige gegen CDU-Landesregierung ein.

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der TU Darmstadt hat im Auftrag der Landes ASten Konferenz beim Hessischen Staatsgerichtshof Anzeige gegen die CDU-geführte Hessische Landesregierung erstattet. In der Begründung wird der Landesregierung mit der geplanten Einführung von allgemeinen Studiengebühren Verfassungsbruch vorgeworfen.

Der AStA der TU Darmstadt hat den Hessischen Staatsgerichtshof aufgefordert, das von der Hessischen Landesregierung und der CDU-Fraktion eingeleitete Gesetzgebungsverfahren zur Einführung von Studiengebühren (Beschluss des Landtags vom 17.5.2006) als "ein auf Verfassungsbruch gerichtetes Unternehmen" unverzüglich zu beenden. Weiterhin fordert der AStA die im Hessischen Landtag vertretenen Parteien auf, diesem Antrag beizutreten oder selbst gemäß Art. 131 Hess. Verf. die Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Gesetzesvorhabens zu beantragen. Zudem hat der AStA alle hessischen Polizeipräsidenten und den Generalstaatsanwalt aufgefordert, bei der Beurteilung studentischer Demonstrationen und Aktionen gegen Studiengebühren, stets die eindeutige Verfassungslage zu beachten.

Die Hessische Landesregierung plant zum WS 2007/2008 die Einführung allgemeiner Studiengebühren in Höhe von 500,- bis 1500,- Euro. Bei der Einführung allgemeiner Studiengebühren ist der Gesetzgeber an Artikel 59 der Hessischen Verfassung vom 1. Dezember 1946 gebunden, wonach das Studium an den Hochschulen des Landes „unentgeltlich“ ist. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung von Studiengebühren sieht die Landesregierung durch ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Christian Graf Pestalozza geklärt.

"Wir haben angekündigt, mit allen Mitteln Widerstand gegen die Einführung von Studiengebühren zu leisten. Dazu gehört auch, rechtliche Schritte gegen die Landesregierung einzuleiten." begründet der AStA der TU Darmstadt das Vorgehen. "Der Gesetzentwurf für ein hessisches Studienbeitragsgesetz ist verfassungswidrig, das ist offensichtlich. Wir werden daher nicht warten bis der Landtag mit seiner CDU-Mehrheit die Einführung von Studiengebühren beschlossen hat."

Die Hessische Verfassung kennt ein weitreichendes Widerstandsrecht zum Schutz der Verfassung und sie enthält auch eine Regelung, nach der jeder, der "von einem Verfassungsbruch oder einem auf Verfassungsbruch gerichteten Unternehmen Kenntnis erhält", die Pflicht hat, den Staatsgerichtshof anzurufen." auf diesen in Art. 147 verankerten Satz beruft sich der AStA bei seiner Anzeige.

"Den Verfassungsbruch sehen wir in dem Versuch, Studiengebühren einzuführen. Dies ist eine Verletzung des Art. 59 der Hessischen Verfassung, welcher eine Unterichtsgeldfreiheit auch an den Hochschulen garantiert." so der AStA weiter. "Die CDU Landesregierung scheint zu glauben, sie stehe über der Verfassung und könne Gesetze verabschieden, wie es ihr gefällt. Diese Arroganz der Macht nehmen wir nicht länger hin."

Der AStA der TU Darmstadt fordert die hessische Landesregierung auf sich nicht einfach durch juristische Tricksereien über die Verfassung hinwegzusetzen. Sie kann versuchen die Verfassung mit einer Volksabstimmung zu ändern. „Wir sind sicher, dass sich eine überwältigende Mehrheit der Menschen gegen so genannte Studienbeiträge entscheidet, weil sie sie als ausgrenzende Bildungsgebühren erkennen. Anstatt einer weiteren Aushöhlung der hessischen Verfassung brauchen wir ein Grundgesetz, das Studiengebühren verhindert und allen Menschen den Zugang zum Bildungssystem unabhängig von Herkunft oder wirtschaftlicher Lage garantiert.

News Author: 
AStA TU Darmstadt