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Die Diskussion über Sexismus an Universitäten und die Möglichkeit sich darüber zu äußern beschäftigt aktuell Studierendenschaften und Gerichte. Nachdem das Frankfurter Oberlandesgericht kürzlich dem AStA der Uni Frankfurt die Veröffentlichung eines Artikels in der Studierendenschaftszeitung untersagt hatte, erklärt sich eine große Gruppe an Studierendenschaften und Initiativen solidarisch und kritisierten das Gericht. So auch der AStA der TU Darmstadt. Sexismus und Gewalt gegen Frauen* an aber auch außerhalb der Universität muss im Rahmen der Aufgaben dieser auch angesprochen werden dürfen. Vor diesem Hintergrund wurden die diskutierten Artikel in zensierter Form erneut veröffentlich.

Der AStA möchte sich im Rahmen des QSL-Projekts "Qualifizierung studentischer Funktions- und Mandatsträger*innen" mit folgenden Workshop in diese Diskussion mit einbringen.
 

Am heutigen internationalen Weltfrauentag feiern wir alle Feminist*innen weltweit, die sich für die Rechte von Frauen* einsetzen und in gemeinsamen Aktionen die Forderung nach Freiheit, Gestaltungsmacht und Selbstbestimmung in die Gesellschaft tragen. 

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Neugierig auf die Wahlergebnisse der Kommunalwahl?
Die vorläufigen Endergebnisse sind mittlerweile verfügbar

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Wir kommen zum letzten Teil unserer Reihe der studentischen Wahlprüfsteine und für viele der vielleicht Wichtigste: Kultur und öffentliches Leben.

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Im dritten Teil unserer Reihe zur Kommunalwahl widmen wir uns den Themen Wohnen und städtische Verwaltung. Der Wohnungsmarkt in Darmstadt ist für viele Studierende ein einschneidendes Erlebnis, teure Zimmer für sich noch viele andere interessieren sind der Regelfall.

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Dies ist der zweite Teil unserer Reihe zur Kommunalwahl 2016. In unseren Fragen zur Verkehrssituation und künftigen Planungen haben wir an die vielen Wege gedacht, die Studierende täglich zurück legen, um von ihrem Wohnort zur Uni oder zum Nebenjob aber auch zu kulturellen Angeboten in der Stadt und in der Region zu kommen.

Viele nutzen ihr Semesterticket und sind so auf ein dichtes Schienen- und Busnetz angewiesen, insbesondere die Anbindung des Campus Lichtwiese an die Straßenbahn ist ein heiß diskutiertes Thema. Andere haben das Glück näher an der Uni zu wohnen und nehmen das Rad. Dann sind gute Radwege wichtig und dass man sein Fahrrad sicher abstellen kann.

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Zahlreiche Politische Organisationen und Medienschaffende kämpfen gemeinsam mit Student*innenvertretungen gegen Sexismus und Zensur.

Am 02.03.2016 um 11 Uhr veröffentlichen abermals zahlreiche politische Organisationen und Medienschaffende innerhalb eines erweiterten Zusammenschlusses "zensierte" Zeitungsartikel gegen Sexismus und sogenannte "Pick-up-Artists". Diese Artikel waren zunächst in der Student*innenzeitung der Universität Frankfurt am Main publiziert worden und mussten nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main aus dem Umlauf gezogen werden. Zur Begründung stellte das Gericht unter anderem fest, dass eine Student*innenschaft kein Recht habe, über einen Gegenstandsbereich zu berichten, der über die Hochschule hinausgehe. Als Protest gegen diese Einschränkung der politischen Handlungsfähigkeit von Student*innenschaften und als Zeichen der Solidarität veröffentlichten wenige Wochen später Student*innenvertretungen und -verbände in einem bundesweiten Zusammenschluss nun die zensierten Artikel erneut. Sie sind der Meinung, dass die Kritik an der Pick-up-Artist-Szene und Sexismus wichtig ist und selbstverständlich auch von Student*innen geleistet werden muss. Daraufhin ereilte die Student*innen eine Welle an Abmahnungen, die von einer privaten Medienrechtskanzlei ausging.

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Am Sonntag ist Kommunalwahl.
Wir haben mal die Standpunkte der Parteien abgeklopft.

Studentische Wahlprüfsteine die Erste: Themenkomplex Bildung

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Im Rahmen der Autonomen Tutorien bietet der AStA einen weiteren Workshop an, in dem ihr die vorlesungsfreie Zeit nutzen könnt, um ein Grundverständnis und einen kritischen Begriff unseres modernen Rechts zu entwickeln.

Das „moderne Recht“, wie es sich in Abgrenzung von früheren Formen, wie etwa des mittelalterlichen ständischen Rechts, präsentiert, basiert maßgeblich auf liberalen Prämissen. Wie die frühen liberalen Theoretiker argumentieren, sei das Recht Vorbedingung der Freiheit, da es die (Privat-)Autonomie der Subjekte schützt und beim Verkehr mit anderen die Ansprüche der einzelnen Subjekte mit Zwangsmaßahmen durchzusetzen vermag. Ansprüche einzelner werden also mit der Durchsetzungsmacht verbunden, der Konnex von subjektiven Rechten als Berechtigungen oder Ansprüchen mit der Durchsetzungsgewalt als unauflöslich betrachtet. Nur durch diese Verbindung könnten – wie schließlich in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte proklamiert – Freiheit, Gleichheit und Eigentum gesichert werden.

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