Pressemitteilung zur Debatte um die "Homo-Ehe"
Admin 19. März 2013 - 14:22
Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 19. Februar 2013 das Verbot der Sukzessivadoption für die eingetragene Lebenspartnerschaft einstimmig für verfassungswidrig erklärt hat und damit einmal mehr die Rechte der gleichgeschlechtlichen „Ehe“-Paare stärkte (vorher z.B. im Erbrecht, Stiefkindadoption), entbrannte selbst in der CDU/CSU eine Debatte um die Ungleichbehandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft.