Back to top

Uni Gießen setzt Studiengebühren aus

Die Universität Gießen wird die Gebühr vorerst nicht einziehen, sofern Studenten dagegen Widerspruch eingelegt haben.

<strong> Quelle: <a href="http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/index.jsp?rubrik=15... hr-online: </a> </strong> Diesen Beschluss traf das Präsidium der Hochschule, nachdem das Verwaltungsgericht Gießen in der <a href="http://hessen.uebergebuehr.de/de/aktuell/news/meldung/ansicht/2007/11/er... vergangenen Woche</a> ernste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Studienbeitragsgesetzes geäußert hatte. Zugleich werde die Universität gegen den Gerichtsbeschluss Beschwerde vor dem Hessischen Staatsgerichtshof einlegen, teilte die Hochschule am Dienstag mit.
Nur eine Entscheidung des höchsten hessischen Verwaltungsgerichts könne für Studierende und Universität Klarheit über die Regelungen des Hessischen Studienbeitragsgesetzes schaffen.
Das Verwaltungsgericht Gießen hatte seinen Eilbeschluss vom 30. Oktober mit ernsten Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Studienbeitragsgesetzes begründet. Dieses Gesetz kann nach Auffassung des Gerichts der Hessischen Verfassung widersprechen. Nach Artikel 59 könne eine gesetzliche Anordnung von "Schulgeld" nur ergehen, "wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet". Eine Unterscheidung zwischen wirtschaftlich zahlungsfähigen und nicht zahlungsfähigen Studenten sehe das Studienbeitragsgesetz aber nicht vor.
Der Gießener Student hatte zunächst Widerspruch gegen den Studiengebührenbescheid an der Universität eingelegt. Dieser wurde zurückgewiesen. Daraufhin klagte der Student beim Verwaltungsgericht, das ihm Rechtsschutz gewährte. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Bis dahin darf der Student nach der Gerichtsentscheidung nicht vom Studium ausgeschlossen werden.
Die Universität Gießen kündigte an, bis zu einer Entscheidung über ihre Beschwerde vergleichbare Fälle nicht weiterzuverfolgen. Auch zunächst von der Hochschule abgelehnten Anträgen von Studenten auf Aussetzung der Zahlung soll bis zu einer Entscheidung der Obergerichte stattgegeben werden.

News Author: 
Dirk Völlger