Studenten können Studiengebühren zurück verlangen
Admin Jan 30 2008 - 7:08pm
Am gestrigen Tag verkündete das Oberverwaltungsgericht Thüringen ein weiteres Urteil in Sachen Studiengebühren. Studierenden, so die Richter, die vor der Einführung von Langzeitstudiengebühren, ihr Studienfach gewechselt haben, dürften die Semester vor dem Wechsel nicht angerechnet werden. Der klagende Studierende hatte argumentiert, dass er in der Zeit des gebührenfreien Studiums sein Studium deshalb nicht beenden konnte, weil auf diese Studienzeit vorangegangene Studienzeiten angerechnet wurden.