Back to top

Mindestlohn – Gilt er auch für mich?

Wednesday, December 16, 2015 - 6:00pm
Ort: 
S103/123

Simone Ball – DGB Südhessen

Als Studierende/-r lohnt es sich, beim Thema Mindestlohn genau hinzusehen: Denn die Regelungen sind sehr unterschiedlich! Ob als Werkstudent/-in, im dualen Studium, im Nebenjob oder als Praktikant/-in: Nicht immer hast du Anspruch auf einen Stundenlohn von 8,50 Euro oder mehr.