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Corts kann TU Darmstadt nicht von der h_da unterscheiden.

Pressemitteilung des AStA der TU Darmstadt vom 28.05.2006

AStA der TU Darmstadt kommentiert falsche Behauptungen und irreführende Informationen des hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst. Zielführende Gespräche mit Ministerium derzeit nicht möglich.

Der AStA der TU Darmstadt ist enttäuscht von den jüngsten Äußerungen des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK). In der Pressemitteilung des HMWK, Nr. 77 /2006, vom 24.05.2006, heißt es u.a., der AStA der Technischen Universität Darmstadt habe die Bestellung einer größeren Menge der Broschüre „Beiträge für ein erfolgreiches Studium“ in Auftrag gegeben .

„Wir haben kein einziges Exemplar dieser propagandistischen Broschüren bestellt“, so der AStA der TUD. Tatsächlich wurden die Broschüren vom AStA der h_da (vormals FH Darmstadt) bestellt, um sie der umweltgerechten Entsorgung zuzuführen. „Das der Minister nicht mal die Darmstädter Hochschulen unterscheiden kann, zeigt wie kompetent und sachkundig Herr Corts in seinem Ressort ist“, so Sascha Decristan vom AStA der TUD.

Die vermeintliche Informationsbroschüre des HMWK, „ Beiträge für ein erfolgreiches Studium “, bezeichnet der AStA als Paradebeispiel für „rhetorische Geldwäsche“. „Das die Broschüre zeitgleich mit der Verkündung des Regierungsbeschlusses zur Einführung allgemeiner Studiengebühren erschienen ist unterstreicht die Bereitschaft des HMWK, das Gesetz ernsthaft zu diskutieren“, so Decristan. „Eine Diskussion ist ergebnisoffen, Minister Corts beharrt allerdings in jeder öffentlichen Äußerung darauf, dass das Gesetz kommen wird“. „Es macht also augenscheinlich keinen Sinn sich mit dem Ministerium über das Gesetz zu unterhalten, wenn man nicht an dem Gesetz mitarbeiten will“, erklärt Decristan. „Schaut man sich dann noch an, wie Corts über die BILD-Zeitung gegen AStA-Vorsitzende polemisiert, und deren Positionen verdreht, kann man nicht ernsthaft davon ausgehen es mit einem seriösen Gesprächspartner zu tun zu haben“, führt Decristan aus.

„Der Sachgehalt der Informationen des HMWK ist in vielen Punkten dürftig bis irreführend“ so Martin Uhlig vom AStA der TUD. „Es wird in der Begründung des Gesetzentwurfes zum Beispiel behauptet, das hessische Studienbeitragsgesetz schließe eine Gerechtigkeitslücke, während es in Wirklichkeit die ohnehin hohe soziale Selektivität des deutschen Bildungssystems zusätzlich verstärkt“, erklärt Uhlig. Vergleichbare Behauptungen sind er genannten Broschüre zu entnehmen.

Dieser bildungspolitische 'Irrtum' wird dazu beitragen, dass zukünftig noch weniger Studierende an hessischen Hochschulen studieren. Gleichzeitig wird sich der Anteil von Kindern aus gesellschaftlich ärmeren ‚Schichten’ weiter verringern. „Das hessische Studienbeitragsgesetz kann folglich weder sozialverträglich noch volkswirtschaftlich sinnvoll sein“, meint Uhlig.

Bereits ein Blick in die Studierendenstatistik zeigt, dass es in Hessen 2003 (vor Einführung der Langzeitstudiengebühren)) noch 164000 Studierende gab. Gegenwärtig sind nur noch ca. 150000 Studierende an hessischen Hochschulen eingeschrieben. „Allein an der TU Darmstadt haben wir 3000 Kommilitonen verloren“, bedauert Decristan. Ein Anstieg der Studierendenzahlen ist insgesamt nicht zu erwarten. „Somit wird auch keine Sozialverträglichkeit hergestellt, da sozial schwächeren Schichten zusätzliche Hürden vorgesetzt werden. Korrekterweise sollte also besser von Sozialunverträglichkeiten gesprochen werden“, kommentiert Decristan.

Doch standhaft behauptet die hessische Landesregierung Hessen wäre „Bildungsland Nummer 1“, oder auf dem besten Weg dahin. „Wenn man jedoch die magere finanzielle Ausstattung der hessische Hochschulen mit anderen Hochschulen der BRD vergleicht, zeigt sich schnell, dass diese Aussage nicht haltbar ist“, erkennt Uhlig. So werden an der TU Darmstadt z.B. pro Student durchschnittlich 9400 Euro pro Semester ausgegeben, an der TU München sind es hingegen etwa 30000 Euro. „Die Landesregierung versucht ihre mangelhaften Anstrengungen bezüglich der Hochschulfinanzierung zu überdecken, indem sie dazu Geld von den Studierenden und ihren Eltern einfordern“, mahnt Uhlig.
„Eine verfehlte Steuerpolitik mündet somit in eine aberwitzige Gebührenpolitik“ stellt AStA Sprecher Decristan abschließend fest.

Als „rassistisch“ bezeichnet der AStA der TUD zudem die geplante Regelung, dass ausländische Studierende, die nicht aus der EU kommen, bis zu 1500 Euro bezahlen sollen. „Die japanische Konzertpianistin, die Corts zur Begründung immer wieder heranzieht, zeigt abermals was der Minister von der hessischen Hochschullandschaft versteht: Nichts“, so Decristan. Glaubt man den Worten des Ministers „wird das Land Hessen also von japanischen Konzertpianistinnen überschwemmt, die an hessischen Hochschulen teure Studienplätze belegen, und deswegen auch dreifach zur Kasse gebeten werden sollen. An so etwas kann auch nur Herr Corts ernsthaft glauben.“

News Author: 
AStA TU Darmstadt