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Studienbeiträge auch an der TU

Auch die TU wird in Kürze Studienbeiträge von den Studierenden einfordern.

Auch die TU Darmstadt wird zum Wintersemester 07/08 das erste mal Studienbeiträge erheben. D.h. allen Studierenden der TU dürfte in den nächsten Tagen ein Gebührenbescheid zugeschickt werden, mit der Aufforderung 500,- EUR zzgl. zum regulären Semesterbeitrag, alles im allem also ca. 700 EUR, zu bezahlen.
Wer nicht zahlt, wird exmatrikuliert und kann somit den seinen Studiengang nicht mehr abschließen. Handlungsspielraum gleich Null.
Aber der Kampf geht weiter und nichts ist verloren! Im Augenblick beschäftigt sich der Staatsgerichtshof, dank der Verfassungsklage der hessischen ASten und Gewerkschaften, mit der Frage, ob das Studienbeitragsgesetz (HStubeiG) mit der hessischen Verfassung vereinbar ist, in der es heißt: "In allen...Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich".
<b> 1. Schritt: Widerspruch einlegen!</b>
Wir empfehlen euch, wenn der Beitragsbescheid kommt: Erst mal Widerspruch einlegen! Aus unserer Sicht ist das HStubeiG und damit auch die Studienbeitragssatzung der TU weder mit der hess. Verfassung vereinbar, noch entsprechen die Befreiungstatbestände und die Vergabe der Studienbeitragskredite dem Gleichheitsgrundsatz. Unten findet ihr Widerspruchsformulare zum download, ausfüllen und abgeben/schicken. Das es keine Sozialverträglichen Studiengebühren geben kann ist sowohl theoretisch und empirisch belegt, auch wenn die hessische Landesregierung dies immer wieder Behauptet. Eine falsche Aussage wird nicht dadurch richtiger, dass Corts und Koch diese immer wieder wiederholen.
<b> 2. Schritt: Befreiung beantragen!</b>
Wir empfehlen weiterhin jedem und jeder, einen Antrag auf Befreiung von den Beiträgen zustellen. Auch wenn das Gesetz so ausgestaltet wurde, dass sozial oder persönliche Gründe nicht ausreichend berücksichtigt werden. Ein Versuch schadet nicht und der ein oder andere hat ggf. doch Erfolg. Und wer ist nicht der Ansicht, dass das Gesetz grundsätzlich unfair ist?
<b> 3. Schritt: Individualklagen gegen das Gesetz!</b>
Wir unterstützen jeden Studierenden der TU, der gegen das Gesetz klagen möchte. Entsprechende Musterklagen sind in Vorbereitung. Egal ob Du gegen das Gesetzt eine Klage anstrengen willst, weil Dein Kind zu alt für die Befreiung ist aber (natürlich) trotzdem noch Deine Zeit braucht, Du Dich auf die Aussage von Corts im Jahr 2003 verlassen hast, dass er niemals allgemeine Studiengeühren einführen wird oder sich erwartungsgemäß die Lehre nicht entsprechend verbessert hat. Die Gründe gegen dieses Gesetz zu Klagen sind vielfältig und müssen genutzt werden. Bis zur Entscheidung des Staatgerichtshof (die wir Anfang 2008 erwarten dürfen) bleiben uns nur die Individualklagen.
<b> 4. Im Zweifelsfall: Studienkredite der Landestreuhandstelle Hessen (LTH)</b>
Es sind nicht alle Studierenden berechtigt einen Studienbeitragskredit zu beantragen. Die Realität der vielfältigen studentischen Lebensituationen ist nicht ausreichend berücksichtigt, was, dank Corts und Kochs "Bildungspolitik", zu Studienabrüchen und schwierigen Lebenssituationen bei vielen Studierenden führen wird. Aber auch die, die gezwungen sind den Kredit in Anspruch nehmen zu müssen, sind in keiner guten Position: Die Bedingungen des Kredites sind weder günstig noch besonders fair. So kann ein Studierender 25 Jahre lang zur Rückzahlung gezwungen sein, sobald er 300,- EUR mehr als den Pfändungsfreibetrag verdient. Der Pfändungfreibetrag wird als absolutes Minimum angesehen, was Mensch in Deutschland als Lebenshaltungskosten braucht. Uns ist Schleierhaft, wie Corts da auf die Idee kommen kann, dass dies besonders fair und sozial Verträglich ist, wenn ein Student aus einem sozial schwachen Umfeld einen Fünfstelligen Euro Betrag Schulden am Ende des Studiums hat. Und das nach dem Studium, wenn normalerweise Familienplanung, die eigenen vier Wände o.ä. auf dem Plan steht, vorausgesetzt natürlich man findet überhaupt einen Job.
Auch hier könnte versucht werden, individuell andere Bedingungen mit der LTH auszuhandeln. Wir prüfen derzeit die Möglichkeiten Vertragsänderungen mit der LTH zu verabreden. Nähere Infos hierzu in Kürze.
<b> Gibt es an der TU Darmstadt einen Gebührenboykott?</b>
In Kürze wird hier Umfrage gestartet, ob ihr Bereit seit, einen Boykott mit zu tragen. Sofern dabei ein entsprechendes Quorum zustande kommt, werden wir den Boykott umsetzen. Wir haben uns bislang vor dem Boykott gescheut, da die Erfahrungen aus anderen Bundesländern uns stark verunsichert haben, hat es doch bislang keine einzige Hochschule geschafft. Und leider sind die Studierenden der TUD nicht die politischsten, weshalb wir uns wie gesagt bislang noch keinen erfolgreichen Boykott zutrauen. Sollten aber mind. 5000 Studierende 500 EUR auf ein Boykottkonto einzahlen wollen (oder können) wird sich die TU Darmstadt an dem Gebührenboykott beteiligen. Dann wollen wir auch wirklich sehen, ob das Land Hessen der TU zumutet auf einen Schlag fast die Hälfte aller Studierenden zu exmatrikulieren, so wie bislang angekündigt.

Zögert nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren. Per <a href="mailto:braun@asta.tu-darmstadt.de""> Mail</a> oder Persönlich. Wir helfen euch bei Fragen zum Widerspruch, Beifreiungsantrag, Klagen, LTH Kredit oder Boykott. Weiterhin gemeinsam gegen Studiengebühren.

Euer AStA

News Author: 
Sebastian Braun