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AStA sieht neue Regelung zur Krankmeldung bei Klausuren kritisch

Mit einer Benachrichtigung über TUCaN hat das Dezernat II in den vergangenen Tagen Studierende und Studienbüros überrascht. Ab Juli diesen Jahres müssen zur krankheitsbedingten Abmeldung von Prüfungen besondere Formulare genutzt werden die u.a. eine Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht und die Bekanntgabe der prüfungsrelevanten Krankheitssymptome zur Folge haben.

Der AStA sieht diese Formulare kritisch und arbeitet zur Zeit an einer Strategie zur Problematik. Spätestens am morgigen Tage wird es hier neue Informationen zum Thema geben.

Wir würden euch bitten bis dahin auf Rückfragen bei uns zu verzichten. Wir können zur Zeit leider nicht alle Anfragen beantworten.