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Das Referat für Soziale Arbeit und Beratung informiert: Für Alle Midi-Jober*innen: Seit 01. Juli 2019 gibt es gesetzliche Änderungen

Viele Studierende jobben nach dem Studium. Sehr beliebt sind sogenannte Mini-Jobs oder auch geringfügige Beschäftigung genannt, die eine Verdienstobergrenze von 450€ im Monat nicht übersteigt. Neben dem Mini-Job gibt es auch den sogenannten Midi-Job. Midi-Jober*innen sind all Beschäftigte, die ein regelmäßiges Einkommen zwischen 450,01€ bis maximal 1300€ verdienen. Seit dem 01.07.2019 gilt nämlich die neue Verdienstobergrenze von 1300€. Die frühere Regelung erlaubte maximal Einkünfte von 850€ - alles darüber galt dann früher nicht mehr als Midi-Job.

Eine schöne Zusammenfassung, die auch Auswirkungen auf Sozialversicherungen und Besteuerung erläutert, findet man auf der Seite der Deutschen Studierendenwerke, die die neuen gesetzlichen Änderungen erläutert.

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