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Update: Verwaltungsgericht Darmstadt erklärt einen Teil der APB der TU Darmstadt für unwirksam

Update: Das Urteil findet ihr nun als Anhang.

Zwei Studentinnen haben mit Hilfe der AStA Anwältin Laís Schindzielorz ihre drohende Exmatrikulation abgewendet.

Die beiden Studierenden der Architektur hatten am 29.11.2010 eine Vereinbarung mit der TU unterschreiben müssen, wonach sie innerhalb ihrer ersten vier Semester insgesamt 60 Creditpoints erbringen sollten. Da sie das bis zum 31.03.2012 nicht geschafft hatten, erhielten sie einen Bescheid, wonach ihre gesamte Bachelor-Prüfung als nicht bestanden galt und daher die Zulassung zu einer Prüfung im selben Studiengang ausgeschlossen war. Unter Vorbehalt hatten sie im August 2012 ihre fehlenden Prüfungen bestanden. Dennoch wurden ihre Verlängerungsanträge von der Universität ohne Einzelfallprüfung abgelehnt. Gegen die angekündigte Exmatrikulation zogen die beiden mit Anwältin Schindzielorz nun vor das Verwaltungsgericht Darmstadt und bekamen Recht. Die Paragraphen zu 3a Abs. 1 (a) der Ausführungsbestimmungen des Fachbereichs Architektur und 3a Abs. 6 der Allgemeinen Prüfungsbestimmungen der TU Darmstadt vom 11.02.2009 wurden für rechtswidrig erklärt, da sie das Hochschulgesetz (§59) und das Grundgesetz (Art. 12) verletzen.

Zudem habe sich die TU auch nicht an ihre eigenen Bestimmungen gehalten. Der Unterzeichnung der Vereinbarung sei kein Beratungsgespräch mit einer_m Mentor_in vorangegangen, was aber laut damaligen APB vorgeschrieben war. Die Unterschrift sei darüber hinaus nicht freiwillig gewesen, da eine Weigerung die Zwangsexmatrikulation zur Folge gehabt hätte. Somit könne von dem Abschluss einer „Vereinbarung“ im Sinne der Prüfungsordnung nicht die Rede sein.

Die Entscheidung könnte weit reichende Folgen haben, da in den letzten Jahren viele Studierende aufgrund dieser Vereinbarung exmatrikuliert wurden und werden. Falls ihr weitere Informationen dazu benötigt, solltet ihr zu den Öffnungszeiten im Büro vorbei kommen, um ggf. einen Termin mit der Rechtsberatung auszumachen.

Verwaltungsgericht Urteil Studienvereinbarungen 3 K 1305-12, von Verwaltungsgericht Darmstadt

Hier findet ihr die PM des Verwaltungsgerichts Darmstadt

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