Back to top

Architektur-Studierende erfolgreich im Gerichtsverfahren gegen die TU

Am 4.9.2015 wurde am Verwaltungsgericht Darmstadt ein Vergleich in vier Verfahren von Diplomstudierenden in der Architektur geschlossen. Die Studierenden wurden 2013 mit der Schließung des Vordiploms mit sehr wenig Vorwarnung (ca. 2 Monaten) exmatrikuliert. Nun können die Kläger_innen noch 9 Semester weiter studieren. Der für die Studierenden sehr gute Vergleich kam zustande, da das Gericht viele formelle und materielle Fehler bei den Uni-internen Abläufen feststellte und diese sehr deutlich benannte. 

So wurde u. a. ein umfassender Präsidiumsbeschluss zur Schließung mehrerer Diplomstudiengänge im Jahr 2008 ohne die notwendige vorherige Einbeziehung der Fachbereiche, des Senats und des Hochschulrats geschlossen. Im Anschluss wurde er dann auch nicht kommuniziert bzw. bekannt gegeben, insbesondere nicht an die Studierenden direkt.

In der Konsequenz hätte das Gericht die entsprechenden Beschlüsse für die betroffenen Studierenden mit hoher Sicherheit für unwirksam erklärt, wenn die Parteien keinen Vergleich abgeschlossen hätten. Ein Urteil hätte eine gute Signalwirkung gehabt, denn im gleichen Beschluss von 2008 wurden noch andere Studiengänge geschlossen (Angewandte Geowissenschaften, Bauingenieurwesen, Biologie und Materialwissenschaften). Die Wirksamkeit der Schließung dieser Studiengänge darf allerdings trotz Vergleich jetzt durchaus angezweifelt werden.  

Im Fall der Architektur kam das Thema dann erst am 29.1.2013 wieder auf die Tagesordnung des Fachbereichsrats und zwar unter dem Tagesordungspunkt „Berichte“. Dort wurde beschlossen, dass das Vordiplom zum 1.4.2013 geschlossen wird. Hier tat sich das Gericht schwer, eine der Schließung angemessene Behandlung des Themas zu erkennen. Zu einer Schließung gehört immer auch eine Betrachtung der Übergangsregelungen, das war in diesem Fall aus den Protokollen nicht ersichtlich oder nicht zu finden. (siehe: Protokoll der FBR Sitzung)

Die Abstimmungspraxis scheint üblich zu sein, denn der anwesende Studienkoordinator merkte sinngemäß an, dass dieses Verfahren am Fachbereich nichts besonderes wäre und wenn diese Entscheidung ungültig wäre, seien ja auch alle Beschlüsse der letzten 10 Jahre ungültig. Die Richter_innen wollten dieses Thema allerdings nicht vertiefen.

Der Fachbereich Architektur hat eine besonders negative Bilanz bei Gerichtsverfahren. So wurden Mitte 2013 die Exmatrikulation von zwei Bachelorstudierenden aufgrund von nicht eingehaltenen Studienvereinbarungen gekippt. Das Modell der Studienvereinbarung sah eine CP-Grenze vor, bei deren Unterschreiten nach Ende des 2. Semesters eine individuelle Studienvereinbarung abgeschlossen werden sollte. Bei Nicht-Einhaltung wurden die Studierenden an den meisten Fachbereichen nach dem 3. Semester exmatrikuliert (an der Architektur nach dem 5. Semester)

Eine Praxis die insgesamt nicht gesetzlich gedeckt war, was aber erst wirklich auffiel als der Fachbereich Architektur die Studienvereinbarungen im Massenverfahren mit Vordrucken abwickelte und Studierende ohne die vorgesehene Beratung exmatrikuliert wurden. Die Studierenden klagten verständlicherweise und bekamen in jeder Hinsicht Recht. Der Fachbereich verstieß gegen die eigenen Regeln und diese wiederrum gegen das Hochschulgesetz.

In der Folge wurde diese Praxis uniweit beendet. Mittlerweile sind die Exmatrikulationen aufgrund von Studienvereinbarungen in den Allgemeinen Prüfungsbedingungen gestrichen und Bestrebungen einen entsprechenden Passus in das Hochschulgesetz einzubringen ebenfalls vom Tisch.

Insgesamt zeigt sich hier wie fehlerhaft die Regeln der Universität sein können und wie sich die Realität von der guten Außendarstellung der Universität unterscheidet. Auch in anderen uniweiten oder fachbereichsspezifischen Regelungen dürften sich noch viele Fehler finden. Denn nur weil ein Beschluss gefasst wurde, heißt es ja noch nicht, dass er gesetzeskonform ist.

Bei Problemen könnt ihr gerne zu uns kommen und auch die kostenlose anwaltliche Erstberatung nutzen. Das war auch der Weg den die Studierenden im aktuellen Fall genommen hatten: AStA Anwältin Laís Brandão Machado Malkmus vertrat die Studierenden dann auch sehr erfolgreich vor Gericht.

Je nach Lage des Falles ist auch eine Unterstützung im Verfahren möglich, insbesondere bei Grundsatzentscheidungen, die viele Studierende betreffen.

Änderung am 11.9. 17:00: Im urpsprünglichen Artikel stand, dass die Exmatrikulation bei den Studienvereinbarungen nach dem 3. Semester erfolgte. Ich wurde darauf hingewiesen, dass bei der Architektur längere Fristen vorgesehen waren. Dies wurde ergänzt.

Themen: