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Nachteilsausgleiche bei Prüfungs- und Studienleistungen

Was sind Nachteilsausgleiche?

Um Barrierefreiheit im Studium zu garantieren, stellt die Universität Darmstadt Nachteilsausgleiche für Studierende zur Verfügung, die aufgrund einer Behinderung Nachteile im universitären Alltag (Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Projekte und andere Studienleistungen) erleben.

Nachteilsausgleiche verändern die Form der Studien-/Prüfungsleistung für Studierende mit Behinderung wie bspw. durch Schreibzeitverlängerung bei Klausuren.

Der konkrete Nachteilsausgleich hängt immer vom Einzelfall ab. Entscheidend ist hierfür die Empfehlung des:der behandelnden Arztes*Ärztin. Nachteilsausgleiche können z.B: eine Schreibzeitverlängerungen bei Prüfungen, Schreiben der Prüfung im Einzelraum oder mündliche statt schriftliche Klausur sein. Für weitere Beispiele ist der folgende Leitfaden (Abschnitt 3) sehr empfehlenswert.

 

Habe ich Anspruch auf Nachteilsausgleiche?

Einen Anspruch auf Nachteilsausgleiche hat eine Person, die durch eine akute oder chronische Beeinträchtigung wie bspw. einer Bewegungseinschränkung, psychische oder neurologische Erkrankungen (Ängste, Zwänge, ADHS, Asperger-Autismus, Depression usw.) negative Auswirkungen auf ihr Studium erlebt.

Überlege dir, wie oder wo du Einschränkungen im Studium erlebst. Hilfreich kann hierbei eine Beratung mit dem*der Facharzt*Fachärztin sein.

 

Was muss bei Anfrage auf Nachteilsausgleiche beachtet werden?

Die Anfrage auf Nachteilsausgleiche richtet sich an die Prüfer:innen der jeweiligen Veranstaltung. Hierzu sollte der*die Prüfer*in in den ersten Wochen der Veranstaltung angefragt werden. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie ist eine möglichst frühe Anfrage sinnvoll, damit die Prüfer:innen ausreichend Zeit haben, eure Anfrage organisatorisch umzusetzen.

Das Attest mit den aufgelisteten Nachteilsausgleichen sollte der Anfrage beigefügt werden. Dabei handelt es sich um eine konkrete Handlungsempfehlung des*der Fachärztin*Facharztes. Für Beispiele für die konkrete Handlungsempfehlung siehe Abschnitt Was sind Nachteilsausgleiche?.

In Zeiten von Corona findet die Kommunikation mit dem Prüfenden meist online statt. Deine Anfrage kann hierbei per Mail erfolgen. Falls dir der Datenschutz um deine Diagnose/Attest besonders wichtig ist, verschlüssele das Dokument und sende das dazu zugehörige Passwort in einer gesonderten Mail.

 

Welche Optionen gibt es zusätzlich zu der Anfrage auf Nachteilsausgleiche?

Das Vorzeigen das Attests beim Prüfer ist nicht zwingend nötig. Das Studienbüro kann dir nach Prüfung deines Attests ein Begleitschreiben erstellen, welches die Nachteilsausgleiche auflistet, die dir zustehen. Dieses Schreiben enthält keine Informationen zu deiner Diagnose. Die Prüfer*innen müssen dein Attest nicht mehr prüfen. Aber, trotz Begleitschreiben kann ein Attest vom Prüfenden angefordert werden.

Das Anfordern eines Begleitschreibens beim Studienbüro ist insbesondere bei chronischen Erkrankungen sinnvoll.

 

Rücktritt von der jeweiligen Prüfung

Wurde dir ein Nachteilsausgleich bei einer Prüfung gewährt und du entscheidest dich dagegen die Prüfung mitzuschreiben, dann informiere den Prüfenden so früh wie möglich über deine Entscheidung.

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