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Semesterticket-Rückerstattung komplett online

Die Rückerstattung für das Semesterticket im Sommersemester 2009 wird komplett online abgewickelt. Bis zum 21.04. haben Antragsteller Zeit, ihren Antrag einzugeben.

Link zum Rückerstattungsportal Der Antrag für das Sommersemester muss bis zum 21.04. gestellt werden. Bis zum 11.05. können noch Unterlagen nachgereicht werden. Mit der Software für die Rückerstattung online kann fast das komplette Verfahren online abgewickelt werden, lediglich das Semesterticket muss im Original an den AStA geschickt werden. Die Rückerstattung kann aus folgenden Gründen genehmigt werden:

  • Auslandssemester/Praktikum mit Aufenthalt außerhalb des RMV-Gebietes (min. 3 Monate)
  • Urlaubssemester
  • Promotion mit Aufenthaltsort außerhalb des RMV-Gebietes
  • Schwerbehinderung
  • Krankheit (bei Nachweis, dass der ÖPNV nicht genutzt werden kann)
  • Doppelstudium an anderer Universität mit RMV-Semesterticket
  • Für eine Rückerstattung aus Sozialen Gründen kommt bitte im AStA vorbei. Weitere Informationen sind in der Härtefallsatzung geregelt.
News Author: 
Moritz