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Offener Brief des AStA an die Ministerin für Wissenschaft und Kunst

Der AStA hat der Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Eva Kühne-Hörmann, folgenden offenen Brief zukommen lassen.

Offener Brief des AStA an die hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst

Sehr geehrte Frau Kühne-Hörmann,
der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der TU Darmstadt möchte Ihnen zu Ihrem Amtsantritt einige Fragen stellen.
Die Frage ob Sie Langzeit- oder Zweitstudiengebühren wieder einführen wollen, haben Sie bereits in Frankfurt beantwortet. Wir freuen uns, dass mittlerweile alle Parteien des hessischen Landtags eingesehen haben, das sämtliche Studiengebühren unsozial sind und nicht mehr eingeführt werden sollten.
Neben der Frage nach Studiengebühren hätte der AStA allerdings noch weitere Fragen zu Ihrer kommenden Amtszeit und Ihren Vorstellungen über diese.
Im Hessischen Hochschulgesetz (HHG) wurde Ende 2004 in §95 (4) eine Mindestwahlbeteiligung bei Hochschulwahlen festgesetzt. Sollten sich unter 25% der Studierenden an den Wahlen beteiligen, so kann die Studierendenschaft ihre Beiträge nur in verminderter Höhe einziehen. Der AStA der TU Darmstadt hielt und hält diesen Paragraphen für untragbar. Die Erklärung von damals, die Studierenden dadurch zu mehr Beteiligung bringen zu wollen, ist blanker Hohn. Ziel war und ist es die Studierendenschaft zu behindern.
Ebenfalls im HHG wurde Ende 2003 ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50 Euro eingeführt. Der AStA sah und sieht dies weiterhin als unnötige, versteckte Studiengebühr.
Nachfolgend deshalb unsere Fragen an Sie.
A) Wie ist Ihre Einstellung zum §95 (4) und sind Sie der Meinung, dass der Gesetzgeber in diesem Maße in die Selbstbestimmung der verfassten Studierendenschaft eingreifen soll und darf?
B) Wie stehen Sie der verfassten Studierendenschaft an sich gegenüber. Halten Sie diese für notwendig, oder sind Sie Anhängerin der „südlichen“ Modelle wie Bayern und Baden-Württemberg in denen es keine verfasste Studierendenschaft gibt?
C) Wie stehen Sie zu dem sogenannten „Verwaltungskostenbeitrag“ in Höhe von 50 Euro? Setzen Sie sich dafür ein auch diese versteckte Studiengebühr wieder abzuschaffen?
D) Wie stehen Sie zu der anstehenden Novellierung des TUD-Gesetzes, insbesondere im Hinblick auf die eklatanten Mängel im Bauetat der TUD? Wird das Land hier seine Verantwortung, genug Gelder zur Verfügung zu stellen, übernehmen?
E) Wie sehen Sie Ihre Verantwortung die Studierendenschaft in gesamt Hessen, vertreten durch die ASten, einzubeziehen und zu informieren? Sehen Sie überhaupt eine? Für wie wichtig erachten Sie die Meinungen der Studierendenschaften, welche näher an den Studierenden dran sind als es das HMWK je sein kann?
F) Wie stehen Sie zu Bachelor und Master, beziehungsweise dem Bologna-Prozess? Vor allem unter dem Hintergrund, dass aktuelle Entwicklungen zeigen, dass die Abbrecherquote unter BA-Studierenden signifikant angestiegen ist. (Vergleiche Sammelband zur Lehre in Bachelor- und Masterstudiengängen der Hochschulrektorenkonferenz)
Und abschließend: Wie sehen Sie sich selbst in Ihrer Rolle als Ministerin für Wissenschaft und Kunst? Auf welche Themen wollen Sie Ihre Schwerpunkte legen?
Über eine baldige Beantwortung dieser Fragen würden wir uns sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,

Michael Heister

AStA der TU Darmstadt
Referat für Öffentlichkeitsarbeit

News Author: 
Michael Heister