Admin 24. Januar 2011 - 10:40
mailto:Folgende Resolution hat das Studierendenparlament beschlossen
Das Studierendenparlament der TU Darmstadt erkennt die Studentischen Hilfskräfte als einen wichtigen Bestandteile von Forschung und insbesondere der Lehre an.
Obwohl der wissenschaftliche Betrieb auch an der TU Darmstadt ohne studentische Hilfskräfte kaum möglich wäre, fehlt ihnen das Recht auf eine arbeitsrechtliche Vertretung in der akademischen Selbstverwaltung.
Prekäre Arbeitsbedingungen gilt es aus dem Alltag der studentischen Hilfskräfte zu verbannen – kurze Vertragslaufzeiten, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und keinen Urlaubsanspruch, sowie Willkür in der Staffelung der Bezahlung gilt es ausdrücklich zu verurteilen.
Aus den genannten Gründen fordert das Studierendenparlament der TU Darmstadt die sofortige Aufnahme der studentischen Hilfskräfte in den Tarifvertrag der TU Darmstadt. Damit verbunden muss wie bei allen anderen Arbeitnehmer_innen der TU Darmstadt die Möglichkeit auf studentische Personalräte, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch und längerfristige Vertragslaufzeiten festgeschrieben werden.
Nein zu prekären Arbeitsbedingungen an der TU Darmstadt
Ende der Resolution
Natürlich bestehen für jedes Arbeitsverhältnis, also auch für die studentischen Hilfskräfte, ein Mindestmaß an Arbeitsschutz (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch, ... ), allerdings hängt es von den Profs etc. ab, ob sie die Studierenden darüber informieren und danach richten.
Damit muss jetzt Schluss sein, Studierende haben ein Recht auf eine arbeitsrechtlichen Schutz und einen Anspruch auf eine Vertretung!
Alle weiteren Infos findest du hier auf der Website und du kannst dich auf den Hiwi-Verteiler des AStA eintragen!