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Unadressierte Werbung

Unter unadressierter Werbung versteht man jede Form der Werbung die eingeworfen oder auch angesteckt (an Auto/Fahrrad) wird. Im Speziellen behandeln wir hier die Einwurfsachen im Briefkasten.

Wer sich bspw. von Werbeflyern oder anderer Werbung an Fahrrad oder Auto gestört fühlt, kann hier auch über die  Wettbewerbszentrale tätig werden. Wer es genauer wissen will kann sollte sich in das Thema einlesen. Einen Anfangspunkt haben wir hier für euch:  http://www.jurablogs.com/de/scheibenwischerwerbung-auto-unerwuenscht-unzulaessig-7-uwg

 

Einwurfwerbung im Briefkasten

Am Einfachsten kann Werbung im Briefkasten durch einen Aufkleber "Bitte keine Werbung einwerfen" verhindert werden. Wer auch keine kostenlosen Zeitungen haben möchte (diese gelten nicht als Werbung), die/der muss den Text erweitern. Im AStA bieten wir euch einen entsprechenden Aufkleber an.

 

Ausnahmen und Alternativen

Du hast natürlich noch andere Möglichkeiten gegen Werbung vorzugehen. Wer nur bestimmte Werbung nicht haben möchte, die/der kann einen einfachen Brief an die werbende Firma senden und eine weitere Zustellung untersagen. Nach der aktuellsten Rechtssprechung muss diese sich daran halten.

Wenn du den Aufkleber nutzt kannst du natürlich auch Ausnahmen deklarieren. Dies kann beispielsweise durch Wegstreichen des Bereiches "keine kostenlosen Zeitungen" oder als zusätzlichen Aufkleber am Briefkasten geschehen. Ein Vorschlag von uns: "politische Informationen ausdrücklich erlaubt!" ;).

 

Aber politische Partein dürfen doch sowieso...

Nein, dürfen sie nicht. Auch Parteiwerbung ist Werbung und kann genauso geahndet werden wie Produkt oder Firmenwerbung.

 

Was wenn die sich nicht daran halten?

Die Problematik wurde bereits 1988 vom Bundesgerichtshof genauer beleuchtet und entschieden. Demnach verstößt der Einwurf nicht nur gegen des allgemeine Persönlichkeitsrecht der/des Briefkasteninhabers/in, sondern auch gegen Wettbewerbsrecht.

Viele Werbende wissen leider nicht um die Problematik der Briefkastenwerbung. Auch wenn die Aufkleber eindeutig sein sollten empfehlen wir nach dem ersten Einwurf einen freundlichen Brief mit dem Hinweis auf das Werbeverbot zu senden. Wenn danach erneut Werbung vorgefunden wird, kann der nächste Schritt vollzogen werden. Ein Musterschreiben für diesen Zewck findest du am unteren Ende dieser Seite.

Der einfachste und kostenneutralste Weg nach Verstößen gegen die Werbung vorzugehen führt über die Wettbewerbszentrale. Dafür musst du nur die Flyer sammeln und mit Datum versehen. Wenn du von einer Firma/Pizzadienst zwei Flyer habt, dann sende sie per Post mit kurzem Anschreiben an die Wettbewerbszentrale. Danach erhälst du normalerweise keine weitere Werbung von dem jeweiligen Unternehmen!