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Soziales

 

Soziales

Was auch immer Dein Problem ist, wir unterstützen Dich bei der Suche nach einer Lösung. Dafür gibt es im Sozialreferat des AStA ein breites Angebot für alle TU-Studierenden. Die Sozial- und Rechtsberatung wird von uns selbst organisiert. Die Schuldnerberatung ist ein Angebot des Fördervereins für in not geratene Studierende der TUD e.V., mit dem wir auch sonst eng kooperieren.

Die Angebote im einzelnen:

* Sozialberatung durch die AStA- SozialreferentInnen

* Rechtsberatung durch unabhängige Anwälte

* Schuldnerberatung

* Studieren mit Handicap - ein Projekt für Studierende mit Behinderungen

* Förderverein - falls finanziell einmal gar nichts mehr geht

Sozialberatung

Der AStA bietet allen Studierenden die kostenlose BAföG- & Sozialberatung an. Weitere Informationen findet ihr hier -> [Link zur BaföG- und Sozialberatung]

GEZ Gebühren nun auch für PCs

Nun ist es amtlich, ab 2007 muss jeder internetfähige PC angemeldet werden und ist somit, zusätzlich zum Fernseher gebührenpflichtig. Denn diese PCs sind "neuartige Rundfunkgeräte". Die monatliche Gebühr erhöht sich von 5,52 Euro um die zusätzliche Fernsehgebühr auf 17,03 Euro. Auch wenn in den Augen der meisten, das Fern- Sehen etwas anderes ist als das Arbeiten mit dem Internet, lässt es sich die GEZ nicht nehmen, dies einzuführen.

ALGII für Studierende

Studierende haben normalerweise keinen Anspruch auf ALGII, weil ihnen eigentlich BAföG und/oder Unterhalt der Eltern zusteht (letzteres ist auch einklagbar und kann über einen Antrag auch über das BAföG-Amt laufen). Es gibt aber wenige Ausnahmen, bei denen Studierenden ALGII offensteht. Im wesentlichen betrifft das diejenigen, die wegen Krankheit, Schwangerschaft beurlaubt sind und nur deshalb kein BAföG erhalten. Grundsätzlich wird auch während der Elternzeit so verfahren.

GEZ-Befreiung

BAföG-EmpfängerInnen, die nicht bei den Eltern wohnen sind in der Regelung zur Gebührenbefreiung ausdrücklich erwähnt- unabhängig von ihrem sonstigen Einkommen (wenns zu hoch ist, gibts ja auch kein BAföG mehr). Beantragen müsst ihr die Befreiung aber trotzdem und rückwirkend geht das nicht. VORSICHT: der Antrag auf Befreiung muss ständig erneuert werden und wer es vergisst, muss die Monate dazwischen bezahlen oder kann rückwirkend aufgefordert werden. Die Gebührenbefreiung könnt ihr bei der jeweiligen zuständigen Behörde (in der Regel das Sozial- oder Bürgeramt) beantragen.