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AStA der TUD fordert sofortige Aussetzung der Studiengebühren

Studierendenvertreter sehen schwere Schäden für Hessens Hochschulen durch Chaos bei der Gebühreneinführung

Nachdem zahlreiche Rechtsexperten das Gesetz zur Einführung allgemeiner Studiengebühren in Hessen bereits stark kritisiert haben und die Verfassungsmäßigkeit von vielen Seiten angezweifelt wird, hat nun auch die Landesanwältin Ute Sacksofsky in einer Stellungnahme das Gesetz der Landesregierung stark kritisiert. Sie fordert darüber hinaus in einem eigenen Antrag das Gesetz für nichtig zu erklären. Wenn selbst die Landesanwältin das Studienbeitragsgesetz für nicht verfassungsmäßig hält, wird deutlich das die hessische CDU mit ihrer Rechtsaufassung alleine in Hessen ist.
Nachdem das Ministerium für Wissenschaft und Kunst die verschickten Gebührenbescheide bereits unter Vorbehalt gestellt hat, wird die Kritik an dem Gesetz immer deutlicher. „Die CDU hat dabei immer noch nicht begriffen worum es bei dem Thema im Ganzen geht“, so Sascha Decristan vom AStA der TU Darmstadt. „Die CDU kämpft hilflos um Rechtfertigung ihres Gesetzes und betont immer wieder die angebliche soziale Verträglichkeit der hessischen Studiengebühren. Dass sich die Landesregierung dabei aber über die Landesverfassung hinwegsetzt und geltendes Recht mit Füssen tritt, nimmt die CDU nicht einmal zur Kenntnis“, so Decristan weiter. Anders sei es nicht zu erklären, dass „die CDU sich weiterhin im Recht sieht“.
Währenddessen zeigt die Einführung der Studiengebühren erste, katastrophale Konsequenzen an den Hochschulen. Die Zahl der Studienbewerbungen insbesondere aus dem Ausland, ist dramatisch zurückgegangen. Das Chaos könnte dabei kaum größer sein. „Wir bekommen täglich dutzende Anfragen von verunsicherten und verängstigten Studierenden, die oftmals keine Ansprüche auf das Studiendarlehn der Landestreuhandanstalt haben und durch Studiengebühren existentiell gefährdet sind, bzw. ihr Studium abbrechen müssen“, schildert Sebastian Braun, Sozialreferent im AStA der TU, die momentane Situation. Weiteres Chaos stiftet der „Wildwuchs“ an den hessischen Hochschulen, was die Regelungen bei der Befreiung besonders begabter Studierenden anbelangt. Während an der TU etwa nur Studienanfänger die Möglichkeit haben sollen aufgrund besonderer Leistungen von den Gebühren befreit zu werden, befreien andere Hochschulen nur Studierende höherer Semester oder einen teil aus beiden Gruppen. „Eine einheitliche Regelung gibt es in Hessen nicht. Das verstößt unserer Meinung nach gegen den Gleichheitsgrundsatz“, so Decristan.
Der Schaden für den Hochschulstandort Hessen wird enorm, sollte die CDU sich weiterhin weigern die Gebühren bis zur Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit auszusetzen. „Wir werden unberechtigt aber unwideruflich viele Studierende verlieren, die durch das Kreditmodell der CDU fallen. Die drohende Rückzahlung der Gebühren an die Studierenden wird für die Hochschulen und das Land ein Desaster. Dabei wäre es für die Landesregierung so einfach die berechtigte Kritik anzuerkennen und einfach abzuwarten wie der Staatsgerichtshof über die Studiengebühren entscheidet“, so Decristan.

News Author: 
AStA TU Darmstadt