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Hessische Studiengebühren vor dem Aus?

Die Landesanwältin am Hessischen Staatsgerichtshof, Ute Sacksofsky, hält Studiengebühren einem Medienbericht zufolge für verfassungswidrig. Sie habe ihre Bedenken dem Gerichtspräsidium mitgeteilt.

<strong> [Quelle: <a href="http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,500604,00.html"> spiegel.de</a> ]</strong> Die Gegner von allgemeinen Studiengebühren in Hessen haben gewichtigen Beistand erhalten. Die Landesanwältin am Hessischen Staatsgerichtshof, Ute Sacksofsky, die als "öffentliche Klägerin" beim Staatsgerichtshof über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Landesverfassung wachen soll, hat das umstrittene <a href="/nid/155"> "Studienbeiträge"-Gesetz</a> von Ministerpräsident Roland Koch (CDU) in einer 33-seitigen Stellungnahme an das Gerichtspräsidium als verfassungswidrig bezeichnet. Das Gesetz sieht vor, dass Studierende vom Herbst an für jedes Semester 500 Euro Gebühren zahlen müssen. Studentenorganisationen, Gewerkschaften, SPD und Grüne hatten dagegen <a href="/nid/157"> Klagen</a> beim hessischen Verfassungsgericht eingereicht. Die Landesanwältin hält nicht nur die rot-grüne Klage für "zulässig und begründet", sondern hat darüber hinaus einen eigenen Antrag gestellt, "dieses Gesetz für nichtig zu erklären". Hintergrund ist der Artikel 59 der hessischen Landesverfassung, der unentgeltlichen Unterricht an Hochschulen verlangt und "Schulgeld" nur dann zulässt, wenn es die wirtschaftliche Lage des Schülers oder seiner Eltern erlaubt.

News Author: 
Dirk Völlger