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Klageschrift gegen Studiengebühren beim Staatsgerichtshof eingereicht

Ein Jahr nachdem der hessische Landtag trotz massiver Proteste nicht nur von Seiten der Studierenden, die Einführung von Studiengebühren in Hessen zum Wintersemester 07/08 beschlossen hat, ist die dazugehörige Klageschrift eingereicht worden.

Auf der heutigen Pressekonferenz in Wiesbaden wurde die Klageschrift vorgestellt. Diese wurde von dem Giessener Rechtsprofessor Dr. Thomas Groß, dem Marburger Rechtsanwalt Dr. Peter Hauck-Scholz und dem Frankfurter Rechtprofessor Dr. Georg Hermes erstellt. Sie werden die Klage auch vor dem Hessischen Staatsgerichtshof vertreten. Die Eckpunkte dieser Klageschrift stützen sich zum einen auf den Artikel 59 der Hessischen Landesverfassung, der besagt, dass der Unterricht an Schulen und Hochschulen unentgeltlich sein muss und allenfalls in Ausnahmefällen ein „angemessenes Schulgeld erhoben werden kann, wenn die wirtschaftliche Lage dies zu lässt“. Mit aller Macht hat die Landesregierung diese Regelung ausgehebelt, indem sie die Möglichkeit von verzinsten Darlehen in Aussicht gestellt hat. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist definitiv nicht gegeben, wenn erst ein Darlehen die liquiden Mittel schafft, um die Studiengebühren zu tragen. Dies entspricht einer unzulässigen Verlagerung der Leistungsfähigkeit in die Zukunft, welche bereits in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für verfassungswidrig erklärt wurde. Zum anderen besagt die Klageschrift, dass Studiengebühren im Allgemeinen gegen Artikel 13 UN-Sozialpakt (Unentgeltlichkeit des Hochschulunterrichts) verstoßen. Aufgrund der Ratifizierung der UN-Sozialcharta durch die Bundesregierung, ist diese geltendes Recht für Hessen. Ein weiterer Punkt den die Klageschrift aufgreift, ist die Unzulässigkeit des Ausfallfonds. „Wir sind zuversichtlich, dass die Verfassungsklage Erfolg haben wird, dennoch ist uns bewusst, dass die Entscheidung keine rein juristische, sondern vielmehr eine politische ist.“, so die Vorsitzende des Allgemeine Studierenden Ausschusses (AStA) der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt Anja Engelhorn.
Unabhängig von der juristischen Ebene, spricht sich der AStA unverändert vehement gegen jegliche Art von Studiengebühren aus. „Studiengebühren sind der falsche Weg. Die 18. Sozialerhebung des Studentenwerks zeigt deutlich, dass das deutsche Bildungssystem massiv selektiert und mit Studiengebühren, wird diese soziale Selektivität noch verstärkt.“, erklärt Jessica Castro Merino, die Referentin für Hochschulpolitik des AStA. „Bildung muss ein öffentliches Gut sein und für jede und jeden zugänglich, ohne dass die soziale Herkunft und die damit verbundenen finanziellen Mittel eine Rolle spielen.“, so Castro Merino weiter.
Rückenwind erhalten die Studierenden insbesondere von der Landesanwältin und nun auch vom Gießener Verwaltungsgericht: „Die Stellungnahme der Landesanwältin und die Entscheidung aus Gießen machen einmal mehr deutlich, dass die Luft für Koch und seine Gebühren immer dünner wird. Aufgrund der Langzeit- und allgemeinen Studiengebühren, die in den letzten vier Jahren eingeführt wurden, hat allein die Uni Frankfurt über 10.000 Studierende weniger zu verzeichnen. Dies ist eine alarmierende Entwicklung.“ resümierte die AStA-Vorsitzende Anja Engelhorn.

News Author: 
AStA Uni Frankfurt