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Hessischer Staatsgerichtshof entscheidet am 11. Juni

Der Hessische Staatsgerichtshof verkündet am Mittwoch, 11. Juni, in Wiesbaden seine Entscheidung über die Studiengebühren.

Am Mittwoch, den 11. Juni, entscheidet der hessische Staatsgerichtshof über die Verfassungsmäßigkeit des <a href="/nid/155"> hessischen Studienbeitragsgesetzes (HStuBeiG)</a> . Das Gesetz wurde im Oktober 2006 beschlossen und führte zur Erhebung allgemeiner Studiengebühren zum Wintersemester 2007/2008. Gegen dieses Gesetz gab es <a href="http://www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/index.jsp?rubrik=305... erhebliche Proteste</a> nicht nur von Seiten der Studierenden.
Zudem wurde beim hessischen Staatsgerichtshof eine <a href="/www.verfassungsklage-bildung.de"> Verfassungsklage</a> eingereicht. Ab November 2006 sammelte ein Bündnis aus Studierenden, Gewerkschaften und sozialen Bewegungen Klageformulare. Insgesamt 43.308 - das entspricht 1% der hessischen Bevölkerung - mussten gesammelt werden. Am 22. Juni 2007 wurden mehr als 70.000 Klageformulare dem Staatsgerichtshof übergeben - die benötigte Zahl wurde damit bei weitem übertroffen. Im September 2007 wurde die Klageschrift eingereicht. Für den 13. Februar 2008 wurde eine mündliche Anhörung im Staatsgerichtshof angesetzt.
Wer an der Entscheidung über Studiengebühren teilnehmen will, muss sich unter <a href="mailto:geschaeftsstelle@stgh.hessen.de"mailto:> geschaeftsstelle@stgh.hessen.de</a> anmelden. Die Anmeldung erfolgt nur über mail, im Betreff muss "Anmeldung" stehen, desweiteren müssen Name, Vorname, Telefonnummer und Geburtsdatum mit angegeben werden. Die Plätze sind erwartungsgemäß beschränkt.

News Author: 
Dirk Völlger