Denis Basaritsch Feb 17 2017 - 7:37am
Seit dem 1. Januar 2017 ist der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft getreten. Hierbei gibt es Verbesserungen für Bürger*innen, von denen auch Studierende profitieren.
Ein kurzer Überblick über die wohl wichtigsten Änderungen:
1. Neuerung:
"Die Ermäßigung und die Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Bürgerinnen und Bürger ist rückwirkend für bis zu drei Jahre möglich.
Seit der Neuregelung gilt: Erbringen Bürgerinnen und Bürger den Nachweis, dass die Befreiungs- oder Ermäßigungsvoraussetzungen bereits vor der Antragstellung vorlagen, ist eine Befreiung oder Ermäßigung rückwirkend bis zu drei Jahren ab der Antragstellung möglich.
Bisherige Regelung:
Bisher war eine Befreiung ab dem Leistungsbeginn möglich, falls die Antragstellung innerhalb von zwei Monaten nach Erstellung des Bescheids erfolgte.
Vorteil:
Diese Neuregelung stellt eine erhebliche Verfahrensvereinfachung für Beitragszahler dar, die die Voraussetzung erfüllen, und minimiert den Verwaltungsaufwand auf Seiten des Antragstellers sowie des Beitragsservice."f
2. Neuerung:
"Bürgerinnen und Bürger die bereits seit mindestens zwei Jahren durchgehend aus demselben Grund vom Rundfunkbeitrag befreit sind und in der Folge einen weiteren Antrag auf Befreiung aus eben diesem Grund stellen, erhalten eine um ein Jahr verlängerte Befreiung. Es wird vermutet, dass die Befreiungsvoraussetzungen über die Gültigkeitsdauer der Nachweise, die zusammen mit dem Folgeantrag vorgelegt werden, hinaus für ein weiteres Jahr vorliegen.
Bisherige Regelung:
Bisher waren die Rundfunkanstalten strikt an die die Gültigkeitszeiträume der Leistungen gebunden, die ihnen der Antragsteller nachweisen konnte.
Vorteil:
Diese Neuregelung führt zu einer deutlichen Reduzierung des Bürokratieaufwands sowohl beim Beitragsservice als auch für die Bürgerinnen und Bürger." [1]
Allerdings: Ihr könnt euch nur vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, wenn ihr bspw. Bafög bezieht oder eine andere ähnliche staatliche Leistung (Sozialhilfe, ALG II, etc.). Der Bezug von Wohngeld gilt leider nicht als Befreiungsanlass.
Ihr habt Fragen oder Probleme mit dem Rundfunkbeitrags"service". Dann kommt zu uns in die Sozialberatung des AStA! Wir versuchen euch zu helfen oder ggf. die richtigen Anlaufstellen zu finden. Mehr Infos unter https://www.asta.tu-darmstadt.de/asta/de/angebote/beratung
Quelle:
[1]:https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/hinweise/19_rundfunkaenderungsstaatsvertrag_tritt_am_112017_in_kraft/index_ger.html