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Fragen und Antworten zu den 2G-Bändchen

Wir haben der Uni eure Fragen zu den Bändchen und den Prüfungen gestellt - hier sind die Antworten! Dies stellt aber nur eine Momentaufnahme da, bitte schaut die aktuellen Regularien auf der TU Seite nach.

Ausgabezeitraum: Die Bändchen werden zentral in dem angegebenen Zeitraum bis 11.02. an den Wochentagen ausgegeben.

Abholung der Bändchen: Wer im Zeitraum bis zum 11.02. kein Bändchen holen konnte, aus welchen Gründen auch immer, hat zwei Möglichkeiten. Zum einen könnt ihr ohne Bändchen an der Prüfung teilnehmen. Seid bitte früher da, damit die Kontrolle des 3G-Status kontrolliert werden kann. Zum anderen wird es sowohl zentral als auch dezentral weitere Ausgaben der Bändchen geben. Die Informationen dazu werden bis zum 11.02. zur Verfügung stehen.

Videoidentifikation: Zwar wäre eine Identifikation per Video theoretisch möglich, jedoch muss das Bändchen persönlich vor Ort angelegt werden. Deswegen wird das nicht umgesetzt werden. Es ist auch nicht möglich für andere Personen mit einer Vollmacht ein Bändchen zu holen.

Organisation der Ausgabe: Um die Einhaltung der Abstände bei der Ausgabe der Bändchen sicherzustellen, wird eine Person der Uni an den Ausgabestellen vor Ort sein. Bitte, haltet bei der Ausgabe der Bändchen Abstand!

Prüfung der QR-Codes: Die Uni hat versichert, dass den Prüfer:innen Geräte der Uni zur Verfügung gestellt werden. An jedem Platz liegen zwei Dienstgeräte + ene Powerbank. Falls ihr andere Erfahrungen macht, gebt uns gerne Bescheid, dann sprechen wir das nochmal an.

Gültigkeit: Die Bändchen sind während der Zeit gültig, in der Prüfungen geschrieben werden, unabhängig davon, ob beispielsweise der Genesenenstatus sich ändert.

Informationen auf Englisch: Die Informationen stehen inzwischen auf Englisch zur Verfügung. Wir haben angeregt, dass es noch eine englische TUCaN-Nachricht gibt.

Johnson&Johnson: Für den vollständigen Impfschutz sind 2 Impfungen notwendig. Mit 1x J&J gilt man als nicht geimpft.

Fälschungssicherheit der Bändchen: Eine 100% Sicherheit vor Fälschungen kann nicht garantiert werden. Die Uni geht davon aus, dass es nur wenige Fälle geben wird, in denen die Bändchen gefälscht oder weitergegeben werden.

Kontaktreduktion und Ausgabe der Bändchen: Laut der Uni gibt es einen großen Drang der Studierenden nach mehr Präsenz. Dies wird daher auch für die Prüfungen gelten. Wie oben beschrieben, gibt es für Studierende die Möglichkeit, sich zu einem anderen Zeitpunkt ein Bändchen zu holen.

Personenkontrolle in der Klausur: Seit zwei Jahren ist es möglich, wenn die räumlichen Gegebenheiten dies erfordern, auf die Personenkontrolle vor der Klausur zu verzichten. Außerdem kann auch mit aufgesetzter Maske kontrolliert werden. Ob ihr zur Personenkontrolle vor der Klausur die Maske abnehmen müsst oder nicht, liegt im Ermessen der Lehrenden.

Regeln für Prüfende: Auch Prüfende müssen gegenüber der Uni ihren 3G-Status nachweisen.

Auslastung der Räume: Die Abstände in den Prüfungsräumen werden eingehalten werden. In den Hörsälen wird die 2-Plätze-1-Reihe-frei-Regel genutzt, in den Seminarräumen die roten Punkte.

Studierende in Quarantäne-Anordnung: Solltet ihr in Quarantäne sein, wird für euch keine eigene Prüfungsform angeboten. Wer in Quarantäne ist oder aus sonstigen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen kann oder will, kann sich für die Prüfungen des Wintersemesters bis kurz vor Beginn der Prüfung mit einer Mail an das Studienbüro abmelden.

Zweitprüfungstermine: Nach euren Rückmeldungen haben wir angeregt, dass es flächendeckend zeitnahe Zweitprüfungstermine gibt, damit Studierende, die aufgrund von Quarantäne oder ähnlichem nicht an der Prüfung zum Regulären Termin teilnehmen können, Zeit nah ihre Prüfungen ablegen können. Diese Anregung hat die Uni aufgenommen und wird sie an die Studiendekan:innen weitergeben.

Positive Schnelltests: Mit einem positiven Testergebnis geht die Pflicht zur Selbstisolation einher. Ausnahmen bilden der Gang zum Testzentrum oder Ärzt:in.

Präsenzprüfungen: Grundsätzlich gilt die Regelung, welche zu Beginn des vergangenen Jahres in Kraft getreten ist - die Lehrenden haben die Möglichkeit kurzfristig die Prüfungsform zu wechseln. Die Uni versichert, dass für die Studierenden das Risiko einer Infektion äußert niedrig ist. Daher wird der Betrieb von diesem Semester auch im kommenden fortgesetzt.

 

Das waren eure Fragen und die Antworten der Uni.

Euer AStA 🧡

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