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Corts kann TU Darmstadt nicht von der h_da unterscheiden.

AStA der TU Darmstadt kommentiert falsche Behauptungen und irreführende Informationen des hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst. Zielführende Gespräche mit Ministerium derzeit nicht möglich.

Der AStA der TU Darmstadt ist enttäuscht von den jüngsten Äußerungen des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK). In der Pressemitteilung des HMWK, Nr. 77 /2006, vom 24.05.2006, heißt es u.a., der AStA der Technischen Universität Darmstadt habe die Bestellung einer größeren Menge der Broschüre „Beiträge für ein erfolgreiches Studium“ in Auftrag gegeben .

Corts diskutiert mit Studierenden nicht über Alternativen zu Studiengebühren.

Am Mittwoch, dem 7. Juni, hat ein informelles Gespräch zwischen Wissenschaftsminister Udo Corts (CDU), dem AStA der TU Darmstadt, sowie Vertretern des Corts Fanclubs (www.corts-fanclub.de) stattgefunden. Thema des Gesprächs waren Alternativen der Studien- und Hochschulfinanzierung ohne Studiengebühren.

Hessische Landesregierung wegen Verfassungsbruch angezeigt

Studierendenvertreter reichen beim Staatsgerichtshof Anzeige gegen CDU-Landesregierung ein.

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der TU Darmstadt hat im Auftrag der Landes ASten Konferenz beim Hessischen Staatsgerichtshof Anzeige gegen die CDU-geführte Hessische Landesregierung erstattet. In der Begründung wird der Landesregierung mit der geplanten Einführung von allgemeinen Studiengebühren Verfassungsbruch vorgeworfen.

AStA der TU Darmstadt wirft Corts Bildungsrassismus vor

<strong> Studierendenvertreter kommentieren jüngste Äußerungen des Wissenschaftsministers</strong>

Der AStA der TU Darmstadt sieht sich durch die jüngsten Äußerungen des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst in seiner Auffassung bestätigt, dass Udo Corts von den sozialen Belangen der Studierenden und der Bevölkerung im Ganzen „einen Scheißdreck“ versteht.

Staatsgerichtshof weist Anzeige der Studierendenvertretungen zurück

In dem Verfahren der Studentenschaft der Technischen Universität Darmstadt, vertreten durch den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) gegen das Land Hessen wegen eines Antrages nach Art. 147 Abs. 2 der hessischen Verfassung (HV) hat der Staatsgerichtshof des Landes Hessen am 12.Juli 2006 beschlossen, diesen Antrag zurückzuweisen.

„Schade, dass ein verfassungswidriges Gesetz erst verabschiedet sein muss, bis man dagegen klagen kann“, kommentiert Sascha Decristan vom AStA die Mitteilung des Staatgerichtshofes.

18. Sozialerhebung des deutschen Studentenwerks

Wie leben die rund zwei Millionen Studierenden in Deutschland heute? Aus welchen sozialen Schichten kommen sie? Wie finanzieren sie ihr Studium? Wie viele jobben nebenbei, wie viel Zeit wenden sie für das Studium auf? Auf diese Fragen will die neue Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW) Antworten liefern. Die inzwischen 18. Auflage dieser repräsentativen, anonymen Befragung soll ein realistisches Bild der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Studierenden liefern.

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