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Gesellschaft

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Das Sozialreferat des AStA der TU Darmstadt beschäftigt sich mit einem breiten Spektrum an Themen, die alle in den Bereich des Sozialen fallen. Das Referat Soziales kümmert sich also allgemein um sozialpolitische Anliegen von Studierenden zu ihrem Studium. Dazu gehören zum Beispiel Fragen bezüglich des BAföG oder auch der Miete und Wohnungssuche, sowie Fragen im Hinblick auf Studieren unter erschwerten Bedingungen.

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Das Kultur-Referat wird momentan von Philip Krämer bekleidet. Die Aktivitäten agieren dabei auf zwei Ebenen: einerseits intern, das bedeutet in Bezug auf die eigenen Kulturbetriebe, andererseits extern, das heißt mithilfe von Vernetzung oder Kooperationen innerhalb der Darmstädter Kulturlandschaft.

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Heute, am Dienstag, den 14.2. 2017, beabsichtigt das grün-schwarze Kabinett in Stuttgart, Studiengebühren in Baden-Württemberg im Hauruck-Verfahren wiedereinzuführen. Sie sollen zunächst für internationale Studierende und das Zweitstudium gelten.

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Hessens Studierendenschaften erklären sich solidarisch mit den Streikenden an den Hochschulen

Vor dem Hintergrund der Tarif- und Besoldungsrunden im öffentlichen Dienst werden am 8. Februar 2017 die hessischen Hochschulen bestreikt. Aufgerufen haben hierzu die DGB Gewerkschaften. Auch die junge Frankfurter Hochschulgewerkschaft unter_bau hat angekündigt, sich an den Streiks zu beteiligen.

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Das Studierendenparlament der TU Darmstadt solidarisiert sich ausdrücklich mit den aktuell streikenden Busfahrer*innen und ihren Forderungen sowie mit allen Beteiligten der Solidaritätsstreiks. Zu diesen Forderungen zählen unter anderem eine betriebliche Altersvorsorge, echte Pausenzeiten und Lohnerhöhungen. Die Möglichkeit des Streikens und die Organisation in gewerkschaftlichen Vertretungen ist aus gutem Grund arbeitsrechtlich gesichert. In einer Gesellschaft, in der Menschen zur Existenzsicherung arbeiten müssen, sind viele gezwungen auch für sie unvorteilhafte Arbeitsverträge zu unterschreiben, deren Konditionen sie nicht individuell aushandeln können.

Wir warten noch auf die obligatorische Presseerklärung, aber es sieht so aus als würde die Notwendigkeit zur Bereinigung von moodle-, TUCaN- und mahara-Kursen vorerst entfallen. Die AG von KMK, HRK und VG Wort ist zu einer ersten Einigung gekommen: "Die Beteiligten haben vereinbart, die pauschale Abgeltung der Ansprüche der VG Wort zunächst bis zum 30. September 2017 fortzuführen", schreibt Thomas Grünewald, Staatssekretär im NRW-Wissenschaftsministerium, in einem Brief an die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen. [1]

Überraschend gibt es Bewegung zum neuen Rahmenvertrag, der die Nutzung digitaler Lehrmaterialien ab dem 01.01.2017 deutlich einschränken würde. Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und VG Wort kündigten am 09.12. Die Gründung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer gemeinsamen Lösung zu digitalen Semesterapparaten an.

In der gemeinsamen Pressemitteilung heißt es: 

Die Kultusministerkonferenz (KMK), der Bund und die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) haben sich – ohne Einbeziehung der Hochschulen – auf einen neuen Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen für Nutzungen von wissenschaftlicher Literatur nach §52a UrhG an öffentlichen Hochschulen verständigt. Dieser Paragraph erlaubt die Verbreitung kleiner Teile (bis zu 12% oder 100 Seiten eines Werkes) urheberrechtlich geschützten Materials zur Verwendung im Unterricht, in der Lehre und in der Forschung innerhalb eines abgegrenzten Personenkreises.

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