Back to top

Gegendarstellung

In der heutigen Nachricht an die Universität via TUCaN Nachricht und interner News wurden seitens der Universitätsleitung folgende Sachverhalte geschildert:

„Um Rechtssicherheit zu schaffen, setzte die Universitäts-Verwaltung deshalb vor einigen Monaten die Diskussion um eine Reform in Gang. Gemeinsam mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten, den Studiendekanen, den Studienkoordinatoren der Fachbereiche sowie Vertretern des Allgemeinen Studierendenausschusses wurde schließlich ein einheitliches Dokument entworfen – eine „Bescheinigung Prüfungsunfähigkeit – zur Nutzung als ärztliches Attest zur Vorlage bei der Prüfungskommission."

Der AStA stellt fest, dass diese Aussagen nicht der Wahrheit entsprechen. Die TU wurde insofern auch zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung durch den AStA aufgefordert. 

 

Gegendarstellung:

Der AStA der TU Darmstadt stellt fest, dass die kritische Diskussion in Bezug auf die Gestaltungen von Formularen zur Krankmeldung nicht von der Universitäts-Verwaltung in Gang gesetzt wurde. Vielmehr ist die Diskussion durch eine Datenschutzbeschwerde des AStA beim hessischen Datenschutzbeauftragten gestartet worden, nachdem eine vorherige Beschwerde des AStA bei der TU abgewiesen wurde. Der AStA hatte bei dem bisherigen Formular insbesondere wegen der Angabe der Krankheitsdiagnose datenschutzrechtliche Bedenken angemeldet.

Desweiteren stellt der AStA fest, dass er nicht bei der Erstellung des einheitlichen Dokuments mitwirkte. Politisch lehnt der AStA eine Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht für die Begründung von Prüfungsrücktritten entschieden ab, da er diese für nicht verhältnismäßig hält. Der AStA hat darauf hingewirkt, dass wenn die TU Darmstadt ein solches Formular einsetzt, dieses datenschutzkonform ist, woraus sich nicht die generelle Unterstützung der "Datensammelpraxis" ableiten lässt.

 

Hingegen begrüßt der AStA den Rückzug der Universität, das Formular bis zum Sommer auf Eis zu legen und an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten.

Der AStA wird sich am morgigen Mittwoch zusätzlich in einer Pressemitteilung ausführlicher äußern.