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RMV-AStA-Semesterticket

​​​​​​​Sie befinden sich auf der Seite für das RMV-Semesterticket. Ab dem Sommersemester 2024 wird das Deutschland-Semesterticket für Studierende eingeführt. Die Informationen auf dieser Seite sind dann nicht mehr gültig!

Allgemeines

Was ist das Semesterticket?

Das Semesterticket ist auf den Studienausweis aufgedruckt und wird automatisch mit den Semesterbeiträgen bei der Einschreibung oder Rückmeldung bezahlt. Mit diesem kannst du alle Regionalzüge, S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen (Trams) und Busse im gesamten Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) nutzen. Das RMV-Gebiet umfasst ganz Süd- und Mittelhessen und ist im Vergleich zu anderen Verkehrsverbünden sehr groß.

Wann ist das Ticket gültig?

Seit dem Sommersemester 2012 ist der Studienausweis einen Monat vor Semesterbeginn in Verbindung mit einem Lichtbildausweis als Fahrkarte gültig.

  • Im Wintersemester gilt das Semesterticket ab dem 1. September
  • Im Sommersemester gilt das Semesterticket ab dem 1. März

Warum gibt es das Semesterticket?

„In dem Bestreben, die sozialen und wirtschaftlichen Belange der Studierenden wahrzunehmen und die Mobilität der Studierenden mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zu gewährleisten, schließen RMV und der AStA nachfolgende Vereinbarung: […]“

heißt es in der Präambel des Vertrags zwischen AStA und RMV. Der AStA hat durch die Wahl der Studierenden und seine Stellung als Körperschaft öffentlichen Rechts die Möglichkeit, einen Vertrag dieser Art abzuschließen, der Studierenden erhebliche finanzielle Vorteile bringt. Dabei zählt nicht, ob einigen kein Vorteil aus dem Geschäft ergeht, wenn dieses nur deshalb so günstig sein kann, weil eben alle Studierende das Ticket kaufen. Da das Ticket von Studierenden unterschiedlich intensiv genutzt wird, zahlen alle quasi den Durchschnittspreis. Auch für diejenigen, die das Ticket nur selten benutzen, ergibt sich auch bei geringer Inanspruchnahme ein Preisvorteil gegenüber dem Kauf von Einzelfahrkarten. Zusätzlich wird das Ticket durch Ausgleichszahlungen für den Auszubildendenverkehr subventioniert, wodurch der zu zahlende Betrag noch geringer wird.

Gerade, wenn das Ticket bereits in der Tasche ist, wird die Hemmschwelle zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kleiner. Die Herabsetzung dieser Hemmschwelle ist ein weiterer wichtiger Grund für das Semesterticket. Mit der Straßenbahn fahren fällt leichter, wenn man sich keine Gedanken über die Tarife machen muss und nicht bei jeder Fahrt Kleingeld aus der Tasche gekramt werden muss. Es bleibt zu hoffen, dass diese Erfahrungen nachhaltig wirken und Studierende auch in der späteren Arbeitswelt auf öffentliche Verkehrsmittel setzen, wenn die Fahrkarten zu Normalpreisen gekauft werden müssen, sofern Abeitgeber_innen kein JobTicket anbieten.

Die TU Darmstadt trägt mit ihren ca. 25 000 Studierenden erheblich zu den täglichen Verkehrsströmen durch die Stadt und das Umland bei. Würden alle mit einem privaten PKW zur Vorlesung anreisen, würden sich sehr viel längere Staus bilden und eine stressige Suche nach Parkplätzen würde nötig. Wir verstehen die Stadt und ihre Straßen nicht als bloßen Transit- sondern auch als Lebensraum und je weniger Autos unterwegs sind, desto angenehmer ist, die Stadt für alle.

Geltungsbereich des Semestertickets

Das Semesterticket gilt jeweils für ein ganzes Semester. Es sind beliebig viele Fahrten innerhalb des aufgedruckten Gültigkeitszeitraums gestattet. Seit dem Sommersemester 2012 gilt das Ticket auch mit einem Monat Vorlauf vor Semesterbeginn. Das bedeutet, dass man mit dem Ticket insgesamt sieben Monate fahren kann.

In welchem Gebiet kann ich mit dem Semesterticket fahren?

Das Semesterticket ist in Regionalzügen, S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen im gesamten Gebiet des RMV, sowie in den Übergangsgebieten zum VRN und zum NVV gültig. Du kannst es nicht nur in Darmstadt nutzen, sondern durch fast ganz Hessen kreuz und quer so oft fahren, wie du willst.

Die folgende Karte zeigt das Gültigkeitsgebiet mit den wichtigsten Bahnhöfen. Dargestellt werden auch alle Grenzbahnhöfe. An diesen endet die Gültigkeit und es müssen Anschlussfahrkarten erworben werden.

Seit dem 1. August 2015 sind auch die NVV-Übergangstarifgebiete 8510 (Lichtenfels) und 8530 (Korbach) im Semesterticket enthalten: mehr Informationen zur Änderung.

Semesterticket Gültigkeitsbereich

 

Wenn ich über die Grenzen vom Semesterticket hinaus fahren möchte?

Durch die Einführung des Upgrade-Tickets im Juni 2023 ist es möglich, den Nahverkehr deutschlandweit für den Differenzpreis des Semestertickets zum Deutschlandticket zu benutzen. Dieser beträgt 26,46,- Euro (Stand Juni 2023). Weitere Infos zum Upgrade auf das Deutschlandticket und ein Link zum Kauf sind hier zu finden.

Wenn du pro Monat nur wenige Fahrten außerhalb des RMV-Gebiets planst, kann es günstiger sein, sich Anschlussfahrkarten zu kaufen. Wenn du über die Grenzen des Gültigkeitsgebiets des Semesterticket hinaus fahren möchtest, kannst du eine weitere Fahrkarte kaufen, die zur Fahrt auf einer bestimmten Strecke ab dem letzten Bahnhof im Gültigkeitsbereich (Grenzbahnhof) berechtigt. Dies gilt auch, wenn mit einem Regionalexpress durch diesen Bahnhof fährst und der Zug dort gar nicht hält. Die Fahrkarten erhaltet an den Fahrscheinautomaten oder in den Verkaufsstellen der Deutschen Bahn AG. Dabei sind Fahrkarten der DB und des lokalen Verkehrsverbundes zu unterscheiden. Letztere sind oft günstiger, können aber nur im Tarifgebiet selbst gelöst werden.

Für diejenigen, die öfters aus einer Region außerhalb des RMV-Gebiets nach Darmstadt pendeln, gibt es bei vielen Verkehrsverbünden auch Zeitkarten oder Anschluss-Semestertickets.

Anschlussfahrkarten in den Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN)

Der VRN bietet allen Studierenden der TU Darmstadt ein Anschluss-Semester-Ticket an. So können diejenigen, die regelmäßig nach Mannheim, Ludwigshafen oder Heidelberg fahren, sich für 225,60,- Euro (Stand Februar 2023) eine Fahrkarte kaufen, mit der sie ein Semester lang auch im gesamten VRN (ohne Westpfalz) mobil sind.

Wenn du nur gelegentlich zum Beispiel nach Heidelberg fährst, kannst du auch eine Fahrkarte zur Weiterfahrt nach DB-Tarif nutzen. Diese ist günstiger als der Fahrschein im Verkehrsverbund Rhein-Neckar. Sie gilt dann allerdings nicht in den Straßenbahnen und Bussen in Heidelberg und kann auch nicht gekauft werden, wenn du gerade im VRN-Gebiet bist. Du musst also bereits in Darmstadt am Bahnhof den Anschlussfahrschein für beide Richtungen kaufen. Wähle am Automaten unter Gesamtes Angebot die Fahrkarte zur Weiterfahrt DB. Als Startbahnhof für die Hinfahrt gilt Weinheim-Lützelsachsen. Für den Rückweg kaufst du direkt die zweite Fahrkarte mit Ziel Weinheim-Lützelsachsen. Wenn dir das zu kompliziert ist oder du unsicher bei der Wahl bist, kannst du dich auch im Reisezentrum am Schalter anstellen (Wartezeit einplanen).

Anschlussfahrkarten in den Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN)

Südlich und westlich von Mainz schließt sich das Gebiet des RNN an den RMV an. Wer z.B. auch nach Bingen, Bad Kreuznach oder Alzey fahren will, kann für das RNN-Gebiet ein Anschluss-Semester-Ticket erwerben. Das RNN-Anschluss-SemesterTicket kostet zur Zeit pro Semester 221,10,- Euro (Stand November 2023).

Anschlussfahrkarten ins Gebiet des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV)

Das Semesterticket gilt auch im Übergangsgebiet zum NVV, jedoch nicht im gesamten NVV. Du kannst mit deinem Semesterticket beispielsweise bis nach Bebra, nicht jedoch bis Kassel fahren. Leider gibt es für den NVV kein Anschluss-Semesterticket. Wer dennoch regelmäßig über die Grenzen des Gültigkeitsgebiets des Semestertickets hinaus fahren möchte, kann im NVV Ausbildungszeitkarten als Anschlusstickets kaufen. Bei gelgentlichen oder spontanen Fahrten kann ein Anschlussfahrschein am Handy gekauft werden. In den Bahnen der cantus-Verkehrsgesellschaft findet sich darüber hinaus ein Automat im Zug.

Anschlussfahrkarten ins Gebiet der Verkehrsgemeinschaft am bayrischen Untermain (VAB)

Für diejenigen, die nur ab und zu Richtung Aschaffenburg fahren möchten, gibt es auch eine Möglichkeit Anschlussfahrkarten zu kaufen ohne in Babenhausen aussteigen zu müssen. Beim Zugbegleiter können Anschlussfahrkarten ins VAB-Gebiet gelöst werden. Dazu müsst du dich noch vor dem letzten Halt im Gültigkeitsbereich des Semestertickets (Grenzbahnhof Babenhausen oder Großkrotzenburg) aktiv beim Zugbegleiter melden und ihn informieren, dass du eine Anschlussfahrkarte benötigt. Du erhältst dann eine Fahrkarte zum RMV-Tarif ab dem Grenzbahnhof bis zu deinem Ziel im VAB.

Wenn man beispielsweise von Darmstadt über Babenhausen nach Aschaffenburg fährt, wäre es ab Babenhausen die Preisstufe 3, so dass die Einzelfahrkarte für Erwachsene 3,40 Euro kostet (Stand November 2023). Dabei darf vom Zugbegleiter kein Bedienungszuschlag gefordert werden. In der Gegenrichtung musst du am Automaten ebenfalls eine normale Einzelfahrkarte bis Babenhausen lösen. Auf den Zügen der Kahlgrundbahn (Zuglinie 56) ist es noch einfacher, denn es befinden sich im Fahrzeug Fahrkartenautomaten, die dann ab dem Bahnhof Großkrotzenburg den Kauf der Fahrkarte bis zum endgültigen Ziel erlauben. Ein Verkauf der Einzelfahrkarten von Babenhausen oder Großkrotzenburg bis zu Zielen im VAB an Vorverkaufsstellen von RMV oder DB AG ist leider nicht möglich.

Anschlussfahrkarten ins Gebiet der Verkehrsgemeinschaft Westfalen Süd (VGWS)

Bei Fahrten in Richtung Siegen können Anschlussfahrkarten ab dem Grenzbahnhof Dillbrecht bei den Zugbegleitern gelöst werden. Hier ist es wie bei den anderen Verbindungen über die Tarifgrenzen wichtig, sich frühzeitig an das Bahnbegleitpersonal zu wenden, im besten Falle direkt am Bahnsteig.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet das Semesterticket?

Das Semesterticket kostet 135,23 € im Wintersemester 2023/24 und ist in den Semesterbeiträgen bereits enthalten. Medizintechnik Studierende müssen den Preis der Goethe-Universität Frankfurt am Main bezahlen. Dieser beträgt 240,34 € und ist ebenfalls im Semesterbeitrag bereits enthalten.

Wie erhalte ich das Semesterticket?

Nach Überweisung des Semesterbeitrags an die TU Darmstadt, bekommst du vom Studierendensekretatiat den Studienausweis zusammen mit den Semesterunterlagen zugeschickt. Dieser gilt in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) als Fahrkarte. Der internationalen Studierendenausweis (ISIC) gilt auch als Lichtbildausweis und ist beim AStA erhältlich.

Darf das Semesterticket einlaminiert werden?

Nein, dies macht die Fahrkarte ungültig. Es ist aber erlaubt den Ausweis in einer Scheckkartenhülle zu transportieren, soweit man ihn jederzeit herausnehmen kann. Viele Kunststoffhüllen enthalten Weichmacher, die den Aufdruck langsam abschwächen.

Ist meine Studienbescheinigung ebenfalls als Semesterticket gültig?

Nein, lediglich der Studienausweis ist gleichzeitig das gültige Semesterticket.

Was ist, wenn ich meinen Studienausweis verloren habe?

Wenn Du deinen Studienausweis verloren hast, kannst du gegen eine Gebühr von 30,00 Euro beim Studierendensekretariat (Karo 5) einen neuen Studienausweis ausstellen lassen, der dann auch wieder das Semesterticket enthält. Weitere Infos hierzu gibt es direkt beim Studierendenservice oder unter der Telefonnummer 06151 16-26999.

Darf ich jemanden mitnehmen?

Nein, es ist nicht möglich jemanden auf der Fahrkarte mitzunehmen. Das Semesterticket eine persönliche Zeitkarte, die nur von dir benutzt werden kann. Du darfst dein Semesterticket auch nicht verleihen.

Was ist mit meinem Fahrrad?

Grundsätzlich ist es innerhalb des RMV möglich sein Fahrrad in den ÖPNV-Angeboten mitzunehmen. Allerdings gibt es kein Recht auf Mitnahme. Den einzelnen Verkehrsunternehmen ist das Recht der eingeschränkten oder sogar ausgeschlossenen Fahrradmitnahme zu bestimmten Zeiten auf bestimmten Linien vorbehalten. Weitere Informationen findet ihr auf den Seiten des RMV.

Was ist jetzt mit der Athene-Karte?

Es ist langfristig möglich, dass das Semesterticket auch auf der Athene-Karte abgebildet wird, so dass dann alle wichtigen Funktionen auf dieser Karte vereint werden. Da es an anderen Universitäten und Hochschulen nicht nur gute Erfahrung mit diesem System gibt, plant der AStA der TU Darmstadt keine Umstellung. Der klassische Studienausweis aus Papier ist weiterhin in Verbindung mit einem Lichtbildausweis eine gültige Fahrkarte. Die Athenecard muss bei einer Kontrolle in Bus und Bahn weder vorgezeigt noch mitgeführt werden.

Wie funktioniert das mit dem AirLiner?

Du kannst den Bus zum Flughafen Frankfurt am Main nutzen, brauchst aber eine Zuschlagfahrkarte, die du beim Einsteigen kaufst. Es lohnt sich dennoch, da man ohne Umstieg und mit WLAN direkt zum Terminal 1 und 2 kommt. Echte Tarif-Profis, die zum Beispiel ins Auslandssemester abreisen und die Rückerstattung des Semestertickets beantragt haben, schicken dann ihr Semesterticket mit der Post an den AStA.

Kann ich mit dem Semesterticket auch im InterCity fahren?

Nein, das Semesterticket gilt nicht Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE). Es dürfen nur Züge des Nahverkehrs, die S- und U-Bahnen sowie die Straßenbahnen und Busse im RMV-Gebiet genutzt werden.

Gibt es eine Zuschlagskarte für den InterCity?

Zum Jahresbeginn 2005 ist der Rahmenvertrag zwischen RMV und der Deutschen Bahn, welcher die Nutzung der IC/EC-Züge mittels Zuschlagfahrkarte in ganz Hessen ermöglicht hat, ausgelaufen. Eine Weiterführung des Vertrags in der bestehenden Form war von Seiten der Bahn in dieser Form jedoch nicht gewünscht. Seitdem gibt es keine Zuschlagskarte mehr, mit der man die Nutzung der IC/EC-Züge erkaufen kann.

Warum können Studierende an der Universität Marburg und Studierende an der Evangelischen Hochschule Darmstadt den InterCity nutzen?

Um nach dem Wegfall der Zuschlagskarte eine Anschlussregelung zu finden, saßen die hessischen ASten seit dem Frühjahr 2005 mit der Bahn am Verhandlungstisch. In diesen sehr zähen Verhandlungen hat die Bahn jedoch Preisvorstellungen entwickelt, die für die meisten ASten schlicht inakzeptabel sind.
Die Situation an der Universität Marburg (sehr gute Anbindung ans IC-Netz, hohe Akzeptanz und starke Nutzung, deutlicher positiver Effekt für eine große Zahl von Studierenden) und an der Evangelischen Hochschule Darmstadt (Studienstandorte in Darmstadt und Treysa, Nordhessen ) ist jedoch ganz anders, weshalb die beiden Hochschulen auf Basis des letzen Angebots der Bahn zu einem Abschluss gekommen sind. Dafür zahlen alle Studierenden dieser beiden Hochschulen im Solidarmodell jedoch in Zukunft bis zu 50 € im Semester an die Bahn.

Darf ich der ersten Klasse reisen?

Wenn du unbedingt willst, aber dann musst du eine Zuschlagfahrkarte beim RMV kaufen.

Rückerstattung und soziale Rückerstattung

hier weiterlesen

Upgrade

Mit dem Upgrade-Ticket kann das Semesterticket zum Deutschlandticket aufgewertet werden, ohne dass der Semesterticketbeitrag "doppelt" bezahlt wird. Mehr Informationen und einen Link zum Kauf sind hier zu finden. Wichtig: Kein "normales" Deutschlandticket kaufen! In diesem Fall können wir den Beitrag zum Semesterticket nicht zurückerstatten!

Probleme bei der Fahrkartenkontrolle

Was ist, wenn ich mein Semesterticket vergessen habe und kontrolliert werde?

Dann wird vom RMV ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Du erhältst einen Beleg, mit dem du aufgefordert wirst, 60,00 € zu zahlen. Mit diesem Beleg, deinem Semesterticket und einem Lichtbildausweis kannst du in einer RMV-Mobilitätszentrale den Betrag auf eine Bearbeitungsgebühr von 7,00 € mindern. Du kannst dich bei Problemen unter an den AStA wenden.

Hilfe, mein Ticket wurde eingezogen!

Leider kommt es vor, dass Kontrolleur_innen ein Semesterticket in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis nicht als gültigen Fahrschein akzeptieren. Sollte es dazu kommen, dass dein Semesterticket eingezogen wird, informiere uns bitte per E-Mail unter über die Situation. Bitte häng ein Foto oder Scan von der Bescheinigung über das erhöhte Beförderungsentgelt an, die du vom Kontrollpersonal erhältst. Wir klären dann das weitere Vorgehen und unterstützen dich dabei, dass du die Kosten für die Neuausstellung im karo5 erstattet bekommst.

Fahrgastrechte

Was sind die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr?

Seit Juli 2009 gilt das Fahrgastrechtegesetz, das die Rechte der Fahrgäste bei Verspätungen und Zugausfällen verbessert. Bisher waren Studierende mit Semesterticket von einigen Fahrgastrechten mit der Begründung, dass das Semesterticket eine erheblich ermäßigte Fahrkarte darstellt, ausgeschlossen. Mit dem neuen Semesterticketvertrag, der ab Sommersemester 2011 gilt, gelten jetzt die gleichen Rechte wie für alle anderen Besitzer_innen von Zeitkarten im Auszubildendenverkehr.

Informationen zu den verschiedenen Fahrgastrechten findet ihr unter folgenden Links.

Welche Entschädigung gibt es bei Verspätungen?

Wer mit dem Semesterticket mit dem Zug unterwegs ist, kann bei einer Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten 1,50 Euro erstattet bekommen. Dies ist ein festgelegter Erstattungssatz, der für alle Zeitkarten im RMV gilt. Weil die Rückerstattung von so kleinen Beträgen sehr großen Aufwand macht, werden Erstattungsbeträge erst ab 4 Euro ausbezahlt. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Fahrkarte können Entschädigungsfälle jedoch gesammelt werden und dann gemeinsam ausgezahlt werden.

Kann ich auch den InterCity benutzen, wenn die Regionalbahn Verspätung hat?

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort darf auch ein Zug des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) genutzt werden. Wichtig ist, dass es sich nicht um einen reservierungspflichtigen Zug (z.B. ICE Sprinter) handelt. Man darf aber nicht einfach in den Fernzug einsteigen und mitfahren, sondern muss sich eine entsprechende Einzelfahrkarte für den Fernverkehr kaufen. Diese kann man im Fernverkehr auch beim Zugbegleiter lösen. Die Kosten für die Fahrt können anschließend geltend gemacht werden. Manche Zugbegleiter sind kulant und lassen dich ohne den bürokratischen Aufwand mitfahren, wenn du vorm Einstieg nett fragst.

Wenn nachts gar kein Zug mehr fährt?

Ist zu erwarten, dass der Zug mit einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr eine Verspätung von mindestens 60 Minuten hat, können Taxikosten bis maximal 80 Euro geltend gemacht werden. Diese Regelung gilt auch bei Ausfall des letzten fahrplanmäßigen Zuges des Tages, wenn ansonsten das Ziel nicht vor 24 Uhr erreicht werden kann. Bevor Ihr jedoch in ein Taxi steigt, sind zunächst eventuell zur Verfügung gestellte Ersatzangebote (z.B. Busnotverkehr) zu nutzen.

Wo kriege ich das Rückerstattungsformular?

Das Formular für die Rückerstattung findet sich hier als PDF-Dokument oder in den RMV-Mobilitätszentralen.

Gibt es auch eine Entschädigung, wenn der Bus oder die Straßenbahn verspätet ist?

Die oben genannten Regelungen gelten nur für den S-Bahn und Eisenbahnverkehr. Für U-Bahn, Straßenbahnen und Busse in der Stadt Frankfurt, der Stadt und dem Kreis Offenbach, der Stadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg gibt es die 10-Minuten-Garantie. Bei Verspätungen von mehr als 10 Minuten bekommt Ihr eine Entschädigung von 50 Cent pro Fahrt. Nach 21 Uhr können wahlweise auch Taxikosten bis zu 15 Euro erstattet werden. Zu beachten ist, dass die 10-Minuten-Garantie eine freiwillige Leistung ist, so dass Verspätungen aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Streik, Unwetter) von der Erstattung ausgenommen sind. Der Antrag für die Rückerstattung kann online gestellt werden. Nachdem der Antrag geprüft und genehmigt wurde, kann man sich das Geld innerhalb von drei Monaten in einer der RMV-Mobilitätszentralen abholen.

Hintergründe

In Darmstadt erfunden: das Semesterticket nach dem Solidarmodell

Vor der Einführung des Tickets im Jahre 1991 bot die HEAG zwar ein verbilligtes Ticket für Studierende an, doch galt dies nur im Stadtgebiet. Studierende von außerhalb mussten noch immer Bahn- oder Busfahrkarten anderer Betreiber zusätzlich erwerben. Zwar besserte sich dieser Zustand nach Gründung des Darmstadt-Dieburger Verkehrsverbund (DDV), da nun alle Buslinien des Landkreises mit einer Fahrkarte benutzbar waren, aber Bahntickets mussten noch immer zusätzlich gekauft werden.
 
Das Darmstädter Studententicket wurde aus der Idee geboren, dieses Dilemma auf einfache Art und Weise zu beenden. Als erstes seiner Art in der Bundesrepublik sollte es ermöglichen, alleine mit dem Studienausweis alle Verkehrsmittel am und um den Hochschulstandort zu benutzen. Mit dem DDV wurde bis zur Ablösung durch die Vereinbarung mit dem RMV ein Vertrag geschlossen, der unter Annahme einer durchschnittlichen Nutzungsintensität den Betrag für jeden Studi festsetzte. Zusätzlich war dieses Ticket durch Ausgleichszahlungen für den Auszubildendenverkehr subventioniert, wodurch der zu zahlende Betrag noch geringer wurde. An diesem Prinzip hat sich bis heute nichts geändert.
 
Das Darmstädter Semesterticket wurde im Laufe der ersten Semester von der zuständigen Prüfungsbehörde für Tarife im öffentlichen Nahverkehr, dem Regierungspräsidium Darmstadt, genau beobachtet. Zählungen und Befragungen sollten sicherstellen, dass der bezuschusste Anteil des Tickets nicht zu hoch ausfiel – schließlich zahlt diesen der Bund. Inzwischen ist diese Frage geklärt und das Semesterticket als "normale" Karte anerkannt, deren Abrechnungsmodalitäten nachzuvollziehen sind.

Der AStA hat durch die Wahl der Studierenden und seine Stellung als Körperschaft öffentlichen Rechts die Möglichkeit, solch einen Vertrag abzuschließen, der StudentInnen erhebliche finanzielle Vorteile erbringt. Dabei zählt nicht, ob einigen kein Vorteil aus dem Geschäft ergeht, wenn dieses nur deshalb so günstig sein kann, weil eben alle Studierende das Ticket kaufen.

Wie daraus das RMV-AStA-Semesterticket mit dem VRN-Übergangsbereich wurde

Zur Erklärung muss jedoch ein wenig in die Entstehungsgeschichte des RMV und des Semestertickets geschaut werden: Als die Vorbereitungsgesellschaft des RMV sich daran machte, die Gebietskörperschaften (also Landkreise und kreisfreie Städte) zu einer Mitgliedschaft zu bewegen, war noch die Rede von einem Geltungsbereich im Gebiet zwischen Aschaffenburg, Teilen von Rheinland-Pfalz rund um Mainz, Südhessen und dem heute im RMV befindlichen Gebiet Mittelhessens. Schnell kristallisierte sich jedoch heraus, dass einige der angesprochenen Gebietskörperschaften kein gesteigertes Interesse an einer Mitgliedschaft im RMV hatten. Unter einigem politischen Gezerre kam dann das heutige Verbundgebiet zustande. Federn hatte der RMV besonders in den benachbarten Bundesländern zu lassen, so dass an der Landesgrenze Schluss war mit der Verbundherrlichkeit. Aschaffenburg, obwohl eindeutig dem Wirtschaftsraum Rhein-Main zugetan, blieb außen vor, in Rheinland-Pfalz wurde nur das Stadtgebiet von Mainz an den RMV angeschlossen, da es hier sowieso schon eine lokale Tarifgemeinschaft zwischen Mainz und Wiesbaden gab. Im Süden zeigte der Landkreis Bergstraße keine Neigung, dem Verkehrsverbund beizutreten, da er bereits im Nachbarverbund Rhein-Neckar organisiert war.

Für die Bergsträßer wurde die Situation verbessert, indem eine Übergangsregelung zwischen den Verbünden geschaffen wurde: Für Fahrten in den Großraum Frankfurt (und Gebiete südlich davon) durften aus Teilen des Kreisgebiets RMV-Fahrkarten vertrieben werden. Das entspricht der Preisstufe 6 des RMV, es können aus diesen Gebieten also keine Netzkarten (Preisstufe 7) gekauft werden, d.h. Bergsträßer Bürger müssen z.B. nach Marburg eine Karte der DB AG erwerben, die wesentlich teurer ist. Im Umkehrschluss der RMV-Tariflogik bedeutet dies: Eine Netzkarte des RMV mit Preisstufe 7 berechtigt nicht zur Fahrt in die Übergangsgebiete. Dieses muss einzeln bezahlt werden. Will ein Bergsträßer sich alleine innerhalb des Kreisgebiets bewegen, muss eine Fahrkarte des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) erstanden werden (schwierig, gell?).

Für den AStA der TU Darmstadt war es klar, dass nur eine vollwertige Anbindung dieser Gebiete an das Semesterticket Sinn machte. Durch die dezentrale Lage Darmstadts im Gebiet des RMV können mit einer RMV-Netzkarte zwar Marburg und Fulda in erklecklicher Entfernung erreicht werden, aber bereits 15 Kilometer südlich des Stadtgebiets wäre nach dem Willen des RMV Schluss gewesen; hier verläuft die Kreisgrenze Darmstadt-Dieburgs. So setzten wir alles daran, auch eine Fahrtberechtigung in den Übergangsgebieten zu erhalten, was letztendlich ohne Mehrkosten gelang. Der Hochschulstandort Darmstadt war damit der einzige, dessen Studierende auch in den Übergangsgebieten zum VRN freie Fahrt genießen. Auch heute noch kann beim RMV keine Netzkarte mit dieser Funktionalität erworben werden!

Der Landkreis Bergstraße war jedoch mit der getroffenen Übergangsregelung nicht sonderlich gut bedient: Es war nur der nordwestliche Teil des Kreisgebiets (Bergstraße und Teile des Rieds) einbezogen. Um etwas mit den hübsch nummerierten RMV-Tarifgebieten zu jonglieren: Angeschlossen sind seitdem Zwingenberg, Bensheim und Heppenheim (Nr. 45), Lorsch und Einhausen (Nr. 46) und Bürstadt, Biblis und Groß-Rohrheim (Nr.47). Es konnten also lange nicht alle Bürger des Kreises die Angebote des RMV nutzen, für viele waren noch immer zwei Fahrkarten notwendig: Statt VRN und DB (ggf. auch noch FVV / HEAG) nun eine für den VRN und die andere für den RMV, was zudem teilweise noch teurer war als vorher. Zudem hatten lokale Busunternehmer erhebliche Probleme mit den RMV-Tarifen, weshalb zeitweise auch ein Übergangstarifgebiet des VRN in den RMV bestand (noch alles klar?!). Es war von Anbeginn klar, dass diese unübersichtliche und unerquickliche Situation geändert werden musste.

Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) und Verkehrsverbund-Rhein-Neckar (VRN) haben mit Wirkung zum 1. Juni 1997 die Übergangsregelung erweitert. Es wurden außer den bestehenden Gebieten vier weitere eingerichtet: Nr. 67 (Worms Stadt), Nr. 4810 (Lampertheim, Viernheim), Nr. 4830 (Laudenbach, Hemsbach, Weinheim) und Nr. 4850 (Überwald). Zusätzlich wurde das Tarifgebiet Nr. 45 (Bensheim) um die Gemeinden Lautertal, Lindenfels und Fürth (n.v.) ausgedehnt.

Da der Vertrag mit dem RMV unverändert weiter bestand, durften die Studis der TH jedoch nicht in diese neuen Gebiete fahren! Böse Sache, dachte sich das Verkehrsreferat und nahm unverzüglich Verhandlungen mit dem RMV auf. Die anderen Hochschulen wurden sogleich miteingebunden, denn es war klar, dass nur eine gemeinsame Lösung gefunden werden konnte. Für die Studierenden der TU ist also ab 01.10.1997 mit dem neuen Studienausweis auch in diesem Bereich die Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln frei.

Unbefristeter Vertrag zwischen RMV und AStA ab 01. April 2011

Zum Sommersemester 2011 tritt eine neue Ära in der Geschichte des Semestertickets ein, denn bisher waren alle Verträge zwischen AStA und RMV befristet gültig. Das heißt, es musste in regelmäßigen Abständen über die Fortführung des Semestertickets neu verhandelt werden. Das war ein Zeichen dafür, dass das RMV-AStA-Semesterticket nur als Modellprojekt angesehen wurde. Mit dem neuen Vertrag ist es gelungen das Semesterticket dauerhaft zu sichern.

Dies hat insbesondere den Vorteil, dass auch die Preise auf absehbare Zeit stabil bleiben und ab Sommersemester 2014 Preisänderungen jeweils nur noch im gleichen Verhältnis wie bei den normalen Monatskarten im Auszubildendentarif erfolgen. Bisher war es nämlich so, dass der RMV bei den regelmäßigen Neuverhandlungen mit großen Preiserhöhungen ins Rennen gegangen ist.

Darüber hinaus konnte auch Einigkeit erzielt werden, dass alle Studierenden im RMV-Gebiet das gleiche Gültigkeitsgebiet befahren können. So können ab Sommersemester 2011 alle Studierenden im RMV Gebiet auch die Übergangsgebiete zum VRN und zum NVV nutzen. Einige Hochschulen haben zusätzliche Gültigkeitsbereiche (z.B. im NVV oder im IC). Dies beruht darauf, dass die ASten dieser Hochschulen zusätzliche Vereinbarungen getroffen haben. Dafür müssen die Studierenden dort aber auch mehr für ihr Ticket bezahlen.

Seit dem 1. August 2015 sind auch die NVV-Übergangstarifgebiete 8510 (Lichtenfels) und 8530 (Korbach) im Semesterticket enthalten.

Seit dem 1. Juni 2023 gibt es das Angebot "Upgrade-Ticket" für Inhaber_innen des Deutschlandtickets. Damit haben Studierende die Möglichkeit, ein Deutschlandticket günstiger zu erwerben, weil der schon bezahlte Beitrag für das Semesterticket auf den Monat gerechnet vom Preis des Deutschlandtickets abgezogen wird.

Wie sieht die Zukunft aus?

Die Mobilitätsreferenten aller hessischen ASten werden in der Landes-ASten-Konferenz (LAK Mobilität) verstärkt gemeinsam kooperieren, da das RMV-AStA-Semesterticket nicht nur auf einem Solidarmodell der Studierenden der TU Darmstadt beruht, sondern nur ermöglicht wird, da alle Hochschulen im RMV mitmachen.
Darüber hinaus setzen wir uns gemeinsam mit Organisation wie dem RMV, dem fzs oder der LAK Mobilität für die bundesweite Mobilität ein, von der uns das Deutschlandticket Hoffnung macht - zu Preisen, die Studierenden gerecht werden. Wir fordern daher aktuell das Land Hessen in einer Petition auf, ein solidarisches Bildungsticket für 19€ im Monat anzubieten. Wir freuen uns über Unterschriften!

Informationen für Studierende anderer Hochschulen

Studierende an anderen Hochschulen, die nicht im RMV-Gebiet liegen, können kein Semesterticket für den RMV erwerben. Wenn du im RMV fahren willst, kannst du dir ermäßigte Wochen- oder Monatskarten zum Auszubildendentarif kaufen. Dazu gehst mit Studierendenausweis in eine RMV-Mobilitätszentrale oder eine der zahlreichen Verkaufsstellen. Dort erhältst du eine Kundenkarte für Auszubildende, mit der du die ermäßigten Zeitkarten kaufen kannst.

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