Stephan Voeth 30. März 2014 - 16:43
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Südhessen und die ASten der Hochschule und der Technischen Universität Darmstadt kritisieren die geplanten Ausnahmeregelungen im Gesetzentwurf zum Mindestlohn. Insbesondere unbezahlte Pflichtpraktika stellen ein hohes finanzielles Risiko für Studierende da.
Der aktuelle Gesetzesentwurf zum gesetzlichen Mindestlohn, schließt unter anderem junge Menschen aus, die ein verpflichtendes Praktikum in oder vor ihrer Ausbildung absolvieren müssen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Südhessen und die ASten der Hochschule und der Technischen Universität Darmstadt verurteilen das Vorhaben der Bundesregierung Menschen für die Zeit eines vorgeschriebenen Praktikums in oder vor der Ausbildungsphase nicht ausreichend entlohnen zu wollen. Die Zahl der vorgeschriebenen Praktika hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies ist politisch gewollt um insbesondere die berufliche Qualifizierung zu fördern. Auch in dieser Zeit müssen aktuelle und angehende Studierende ihre Lebenskosten tragen können. Hinsichtlich der immer weiter steigenden Mieten und anderen hohen Lebenskosten fordern wir eine Vergütung auf dem Niveau eines Mindestlohns, mindestens aber den BAföG-Höchstsatz für ein Vollzeit- Praktikum.
„Studierende müssen sich ein Praktikum auch finanziell leisten können, hierfür sind die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen“, stellt Jens Liedtke (Finanzreferent des AStA h_da) fest. „Äquivalent zu der Forderung nach einer Abgabe für Unternehmen die nicht ausbilden, fordern wir eine Abgabe von Unternehmen und Betrieben die keine Praktika anbieten – so kann beispielsweise eine Mindestvergütung aus einem Fond aufgestockt werden“.
„Eine Praktikumsphase in der Ausbildung oder in einem Studium entbindet Menschen nicht von ihren regelmäßigen Lebenshaltungskosten“, so Franziska Wende (Hochschulpolitische Referentin des AStA TU Darmstadt). „Eine adäquate Bezahlung im Praktikum ist eine notwendige Voraussetzung für einen erfolgreichen Studienverlauf, auch um entfallenes Einkommen aus anderen Nebenjobs zu kompensieren“.
„Es ist absurd einerseits einen betrieblichen Aufenthalt in die Studienordnungen zu schreiben, gleichzeitig die Entlohnung dieser Zeit von einem gesetzlichen Mindestbetrag auszuschließen“ erklärt Sebastian Ankenbrand (Hochschulreferent der GEW Südhessen). „Wenn Unternehmen und Regierungen eine stärkere Praxisphase im Studium fordern, dann müssen sie dies den Studierenden auch finanziell ermöglichen“.
Die Sonderregelung für junge Menschen in Pflichtpraktika ist nicht die einzige Ausnahme, die die Bundesregierung beschließen möchte. Ebenfalls ausgenommen werden sollen Langzeitarbeitslose und Menschen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. "Ausnahmen konterkarieren die Idee eines gesetzlich verbindlichen Mindestlohns." fasst Sebastian Ankenbrand (Hochschulreferent der GEW Südhessen) zusammen.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Südhessen und die ASten der Hochschule und der Technischen Universität Darmstadt lehnen diese Ausnahmen entschieden ab und fordern nach Einführung des Mindestlohnes eine zeitnahe Anpassung des Betrages an die Lebensrealität der Beschäftigten.