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Studienbeiträge auch an der TU

Auch die TU Darmstadt wird zum Wintersemester 07/08 das erste mal Studienbeiträge erheben. D.h. allen Studierenden der TU dürfte in den nächsten Tagen ein Gebührenbescheid zugeschickt werden, mit der Aufforderung 500,- EUR zzgl. zum regulären Semesterbeitrag, alles im allem also ca. 700 EUR, zu bezahlen.
Wer nicht zahlt, wird exmatrikuliert und kann somit den seinen Studiengang nicht mehr abschließen. Handlungsspielraum gleich Null.

20. Juli - Großdemo gegen Studiengebühren in Frankfurt

Das 3. ProtestSemester geht zu Ende und die Einführung allgemeiner Studiengebühren steht unmittelbar bevor. Weder die besseren Argumente noch die größten Demos konnten die Landesregierung von der Notwendigkeit kostenfreier Bildung überzeugen. Die Verfassungsklage ist nun beim Staatsgerichtshof eingereicht und wird in den kommenden Jahren bearbeitet werden.

Neonazis wollen in Frankfurt demonstrieren

Rechtsradikale Übergriffe auf ausländische Menschen, Behinderte, Obdachlose, Homosexuelle sowie offener Antisemitismus sind keine Seltenheit mehr. Die rechtsradikale Gewalt nimmt stetig zu. Bis Ende November 2006 wurden mehr als <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,457997,00.html"> 11000 rechtsradikale Straftaten</a> erfaßt, ein Höchststand seit 5 Jahren.

"Studieren mit Familie" - Veranstaltung für Eltern

Seit 2005 trägt die TU Darmstadt das Zertifikat "familiengerechte Hochschule". Im Rahmen eines Auditierungsverfahrens durch die <a href="/www.ghst.de"> Hertie-Stiftung</a> hat sie sich u.a. zum Ziel gesetzt, die Studienbedingungen familienfreundlicher zu gestalten. In Kooperation zwischen TUD und Studentenwerk werden z.B. Kinderbetreuungsmöglichkeiten verbessert, ein Beratungsangebot für studierende Eltern etabliert, der Informations- und Erfahrungsaustausch unter und mit den Betroffenen gefördert.

TUD Shop online

Der neue <a href="/www.tud-shop.de"> TUD Shop</a> ist seit kurzem online. Hier findet Ihr T-Shirts, Caps, Tassen, Gläser und vieles mehr mit TUD oder ASTA-Aufdruck. Als "Mitbringsel" für die liebe Familie, als "Beweis" dafür das man tatsächlich noch studiert oder als Gastgeschenk für den Auslandsaufenthalt.

AStA der TUD fordert Aussetzung der Studiengebühren

Mit einer Mitteilung an alle hessischen Universitäten und Fachhochschulen hat das hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst eine Vorläufigkeitserklärung erlassen. Im Falle der Unvereinbarkeit mit der Hessischen Verfassung werden die gezahlten Studiengebühren den Studierenden ohne Antrag zurückerstattet.
„Das ist ein erster Erfolg unserer Verfassungsklage und zeigt, dass das Wissenschaftministerium eine Ahnung hat, was auf sie zukommen wird“, so Sascha Decristan vom AStA der TU Darmstadt.

HMWK veröffentlicht Vorläufigkeitsentscheidung zu Studiengebühren

Das hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst mit dem zuständigen Minister <a href="/corts-fanclub.de"> Udo Corts</a> äußerte sich heute erstmals zur eingereichten Verfassungsklage und erklärt die zu erhebenden Studiengebühren für vorläufig. In einem Brief, der an alle Präsidien der hessischen Hochschulen und Universitäten verschickt wurde, heißt es:

Hochschulwahl 2007 - Wahlergebnisse

FACHWERK hat nicht mehr die absolute Mehrheit im Studierendenparlament, ist aber dennoch mit Abstand stärkste Gruppe und hat somit erneut die Wahl an der TUD gewonnen.
Gefolgt von Jusos, Grünen und RCDS sieht das Ergebniss wie folgt aus:

<ul class="wichtig> <li> FACHWERK 14 Sitze (-3)</li> <li> Jusos 10 Sitze (+5)</li> <li> Grüne 4 Sitze (+/-0)</li> <li> RCDS 3 Sitze (-1)</li> </ul>

Tag 3 der Hochschulwahlen an der TU Darmstadt

Seit Montag, den 11. Wählen die Mitglieder der Technischen Universität Darmstadt (TUD) ihre Vertreter für die Hochschulgremien. Noch bis Donnerstag den 14. Juni 2007 können die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben.
Dabei ist die Stimmabgabe der Studierenden besonders wichtig, besagt doch eine 25% Klausel im Hessischen Hochschulgesetz, dass die Studierendenvertretungen eine Wahlbeteiligung von mind. 25 Prozent erreichen müssen um als Körperschaft des öffentlichen Rechts weiterhin 8,- EUR von den Studierenden erheben dürfen um die Arbeit des AStA zu ermöglichen.

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