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AStA über Prozesswahrnehmung der Universität verwundert

Mit einer neuen Verordnung forderte die TU Darmstadt Anfang der Woche alle Studierenden auf, bei zukünftigen Krankmeldungen ihre Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Aufgrund von massiven Beschwerden der Studierenden zog die TU gestern die Anordnung zunächst zurück. Allerdings nicht ohne mehrere Unwahrheiten in die Welt zu setzen.


Die am gestrigen Dienstag im Eilprozess von der TU zurückgezogenen Formulare zur Krankmeldung bei Prüfungen verlangten von Studierenden ihrem jeweiligen Arzt oder Ärztin von der Schweigepflicht zu entbinden und die gesamte Symptomatik zu offenbaren.


Der Rückruf der Universität gelang jedoch nicht ohne einige Zeilen, zu denen der AStA eine andere Auffassung vertritt. "Wir sind verwundet über die Wahrnehmung des Prozesses seitens der Universität" resümiert Nina Eisenhardt, hochschulpolitische Referentin des AStA. Tatsächlich enthält die Mitteilung des Dezernats II einige Ungereimtheiten. Die Verwaltung stellt den Verlauf dort so dar, als ob durch sie die Diskussion in Gang gebracht worden sei. Tatsächlich hatten sich aber im Vorfeld VertreterInnen und des AStAs an die Verwaltung aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken gewandt. Diese hat die Beschwerde zurückgewiesen, woraufhin die Studierenden den hessischen Datenschutzbeauftragten eingeschaltet
hatten. "Sowohl der dargestellte Verlauf, als auch die angebliche Beteiligung des AStA entspricht nicht der Realität", meint Stephan Voeth, ebenfalls Referent im AStA.


Im weiteren Verlauf schildert das Dezernat, dass gemeinsam mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten, mit den Studiendekanen, den Studienkoordinatoren der Fachbereiche sowie
Vertretern des Allgemeinen Studierendenausschusses ein einheitliches Dokument entworfen worden sei. Auch dieser Passus entspricht nach Auffassung der beteiligten Studierenden nicht ganz der Wahrheit. Beim Treffen mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten waren lediglich drei Mitarbeiter der TU vor Ort. Die meisten Studierendensekretariate wurden von der Nachricht ähnlich überrascht wie die Studierenden. Besonders interessant ist auch die Darstellung der Rolle der VertreterInnen des AStA in diesem Prozess. Diese akzeptierten die neue Version des Formulars zwar als scheinbar mit dem Datenschutz vereinbar, äußerten sich im Gespräch jedoch auch weiterhin deutlich ablehnend gegenüber der gefunden „Lösung“. Eine Mitarbeit bei dem Entwurf des Formulars und eine Zustimmung zum Verfahren der Universität ist Seitens des AStA nicht erfolgt.


Hingegen begrüßt der AStA, das die TU die Verwendung des Formulars vorläufig ausgesetzt hat und einen universitätsweite Diskussion anstoßen möchte.


Der AStA lädt alle Studierenden der TU am kommenden Donnerstag, 06.02.2014 um 14 Uhr in die Mensa Stadtmitte zu einer außerordentlichen Vollversammlung zum Thema ein. "Trotz des eiligen Rückzuges der TU ist es notwendig für eine Rechtslage zu sorgen, die der TU in Zukunft nicht gestattet Studierende unter Generalverdacht zu stellen und persönliche Daten im großen Umfang zu sammeln " erklärt Nina Eisenhardt. Die Veranstaltung ist öffentlich.