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Allgemeines

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In der Vollversammlung (VV) am Mittwoch, den 14. Juni 2017 um 14 Uhr legen wir daher einen Schwerpunkt auf diese Themen. Die VV findet in der Otto-Berndt-Halle der Mensa Stadtmitte statt.

#FreiheitdesStudiums #Studierendenfreiheit #SelbstbestimmtStudieren #BildungsräumeAneignen #LernfabrikenMeutern

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Slogan für die Erstsemester-Taschen gesucht

Bereits zwei Mal wurde das Design der traditionellen Erstsemester-Taschen durch einen Gestaltungswettbewerb bestimmt. Damit sich auch dieses Jahr neue Studierende über ein besonderes Geschenk freuen dürfen, sind wieder alle TU-Angehörigen aufgerufen, Gestaltungsvorschläge einzureichen. Es winken attraktive Preise.

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Der AStA der TU Darmstadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt  eine*n Referent*in für Mobilität.

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Du interessierst dich für die Geschichte der Studierendenschaft und suchst einen Job?

Wir freuen uns über Menschen die Lust haben die Geschichte der Studierendenschaft aufzuarbeiten und unsere Unterlagen zu bearbeiten und zu digitalisieren.

Der AStA der TU Darmstadt sucht zum 15. April 2017  eine studentische Hilfskraft, die ein Konzept zur Besetzung einer Gremienstelle - sowie eine Arbeitsgruppe hierzu leitet - erarbeitet. Diese Gremienstelle soll langfristige und nachhaltige Wissens- und Informationsübergabe innerhalb der verfassten Studierendenschaft erarbeiten.

 

Du hast Bafög beantragt?

Du hast alle angeforderten Unterlagen dem Amt vorgelegt?

Du wartest immer noch auf einen Bescheid und das seit Monaten?

Du überbrückst die Bearbeitungszeit mit Angespartem, leihst dir Geld oder hast sogar einen Studienkredit aufgenommen?

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Heute, am Dienstag, den 14.2. 2017, beabsichtigt das grün-schwarze Kabinett in Stuttgart, Studiengebühren in Baden-Württemberg im Hauruck-Verfahren wiedereinzuführen. Sie sollen zunächst für internationale Studierende und das Zweitstudium gelten.

Seit dem 1. Januar 2017 ist der 19. Rund­funk­änderungs­staats­vertrag in Kraft getreten. Hierbei gibt es Verbesserungen für Bürger*innen, von denen auch Studierende profitieren.

Ein kurzer Überblick über die wohl wichtigsten Änderungen:

1. Neuerung:
"Die Ermäßigung und die Befreiung vom Rund­funk­beitrag für Bürgerinnen und Bürger ist rück­wirkend für bis zu drei Jahre möglich.

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